Das Ministerium für Industrie und Handel informiert über den Antrag auf Antidumpinguntersuchungen zu importiertem warmgewalztem Stahl. Der Antrag auf Antidumpinguntersuchungen zu importiertem warmgewalztem Stahl wird objektiv und transparent behandelt. |
Am Nachmittag des 29. Juli erließ das Ministerium für Industrie und Handel nach Angaben der Abteilung für Handelsmaßnahmen am 26. Juli 2024 die Entscheidung Nr. 1985/QD-BCT zur Untersuchung und Anwendung von Antidumpingmaßnahmen auf einige warmgewalzte Stahlprodukte aus Indien und China.
Die Entscheidung zur Untersuchung basierte auf einem Antrag einheimischer Hersteller gemäß den Bestimmungen des Außenhandelsgesetzes. Diese behaupteten, dass Hersteller von warmgewalztem Stahl aus Indien und China das Produkt nach Vietnam lieferten und dadurch der einheimischen Fertigungsindustrie Schaden zufügten.
Nach Erhalt der Anfrageunterlagen prüfte die Ermittlungsbehörde (Department of Trade Defense) diese und forderte die anfragende Partei auf, Informationen zu ergänzen, einige Behauptungen in den Unterlagen klarzustellen und eine Bewertung gemäß den Vorschriften durchzuführen.
Das Handelsschutzministerium teilte mit, dass die Ermittlungsbehörde im Zuge der Prüfung der Anfrage die Stellungnahmen der zuständigen Behörden und Stellen eingeholt habe. Zusätzlich zu den Informationen der zuständigen Behörden und Stellen habe die Ermittlungsbehörde Stellungnahmen von mehreren Unternehmen erhalten, die verzinkten Stahl und Stahlrohre herstellen und dabei warmgewalzten Stahl als Rohstoff verwenden. Diese Stellungnahmen werde die Ermittlungsbehörde im Rahmen der Untersuchung des Falles auf Grundlage der von ihr gesammelten und überprüften Daten sorgfältig prüfen und bewerten. Die Ergebnisse würden sich in den Untersuchungsergebnissen widerspiegeln.
Der Erhebungszeitraum zur Erfassung des Dumpingverhaltens beträgt laut Untersuchungsbeschluss drei Jahre, nämlich vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024. Der Erhebungszeitraum zur Erfassung der Schäden für die heimische Fertigungsindustrie beträgt drei Jahre, nämlich vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2024.
Gemäß dem Gesetz sendet die Ermittlungsbehörde nach Einleitung der Untersuchung den betroffenen Parteien einen Untersuchungsfragebogen zu, um Informationen für die Analyse und Bewertung zu sammeln: das Ausmaß des Dumpings, den Schaden für die inländische Warmwalzstahlindustrie und den kausalen Zusammenhang zwischen dem Dumpingverhalten und dem Schaden für die inländische Industrie. Die Ermittlungsbehörde fordert die betroffenen Parteien auf, mit der Ermittlungsbehörde zusammenzuarbeiten und auf Anfrage vollständige und genaue Informationen bereitzustellen, um ihre Rechte zu wahren.
Die Ermittlungsbehörde wird eine Untersuchung durchführen und die von den betroffenen Parteien bereitgestellten Informationen erneut überprüfen, bevor sie den Fall offiziell abschließend untersucht. Gleichzeitig wird die Ermittlungsbehörde eine öffentliche Konsultation organisieren, bei der die betroffenen Parteien sich direkt austauschen, Informationen bereitstellen und ihre Ansichten zum Fall äußern können, bevor sie eine endgültige Schlussfolgerung zieht.
Gemäß den Bestimmungen des Außenhandelsgesetzes muss die Untersuchung innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Untersuchungsentscheidung abgeschlossen sein. In besonderen Fällen kann diese Frist verlängert werden, die Gesamtuntersuchungsdauer darf jedoch 18 Monate nicht überschreiten.
Entscheidung Nr. 1985/QD-BCT siehe hier
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Quelle: https://congthuong.vn/bo-cong-thuong-quyet-dinh-dieu-tra-chong-ban-pha-gia-thep-can-nong-tu-an-do-trung-quoc-335499.html
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