1. Fälle, die für einen einmaligen Entzug der Sozialversicherung in Frage kommen
Insbesondere legen Absatz 1, Artikel 8 des Dekrets 115/2015/ND-CP und Artikel 60 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 fest, dass Arbeitnehmer, die einen Antrag stellen, Anspruch auf eine einmalige Sozialversicherung haben, wenn einer der folgenden Fälle auf sie zutrifft:
- Erreichen des Rentenalters gemäß den Absätzen 1, 2 und 4 des Artikels 54 des Sozialversicherungsgesetzes 2014, jedoch ohne 20-jährige Sozialversicherungsbeiträge, oder gemäß den Bestimmungen von Absatz 3 des Artikels 54 des Sozialversicherungsgesetzes 2014, jedoch ohne 15-jährige Sozialversicherungsbeiträge und ohne weitere Teilnahme an der freiwilligen Sozialversicherung;
- Nach einem Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne 20 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt zu haben und keine weiteren Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten;
- sich im Ausland niederlassen;
- Menschen, die an einer lebensbedrohlichen Krankheit leiden, beispielsweise an Krebs, Lähmung, Leberzirrhose, Lepra, schwerer Tuberkulose oder einer HIV-Infektion, die zu AIDS fortgeschritten ist;
Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen, die ihre Arbeitsfähigkeit um 81 % oder mehr einschränken und die ihre täglichen persönlichen Aktivitäten nicht alleine kontrollieren oder durchführen können und jemanden brauchen, der sie überwacht, unterstützt und pflegt.
- Im Falle von Arbeitnehmern, die demobilisiert, entlassen oder aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, aber keinen Anspruch auf Rente haben, einschließlich:
+ Offiziere und Berufssoldaten der Volksarmee; Berufsoffiziere und Unteroffiziere; Offiziere und technische Unteroffiziere der Volkspolizei; Personen, die kryptografische Arbeiten verrichten und den Sold eines Soldaten beziehen;
+ Anspruch auf Lebensunterhalt haben Unteroffiziere und Soldaten der Volksarmee, Unteroffiziere und Soldaten der Volkspolizei auf Zeit, Militär-, Polizei- und Kryptographiestudenten im laufenden Studium.
2. Einmalige Höhe der Sozialversicherungsleistungen
Gemäß Klausel 2, Artikel 8 des Dekrets 115/2015/ND-CP wird die einmalige Sozialversicherungsleistung auf Grundlage der Anzahl der Jahre berechnet, in denen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Jedes Jahr wird wie folgt berechnet:
- 1,5 durchschnittliche Monatsgehälter für Sozialversicherungsbeiträge für Jahre vor 2014;
- 02 durchschnittliche Monatsgehälter für Sozialversicherungsbeiträge für die Jahre ab 2014;
- Wenn die Sozialversicherungszahlungsdauer weniger als ein Jahr beträgt, entspricht die Höhe der Sozialversicherungsleistung dem ausgezahlten Betrag, die Höchsthöhe entspricht zwei durchschnittlichen Monatsgehältern für die Sozialversicherungszahlung.
3. Kann ich erneut Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn ich diese einmal abgezogen habe?
Gemäß Absatz 1, Artikel 2 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 unterliegen Arbeitnehmer mit vietnamesischer Staatsbürgerschaft der Sozialversicherungspflicht, einschließlich:
- Personen, die mit unbefristeten Arbeitsverträgen, befristeten Arbeitsverträgen, Saisonarbeitsverträgen oder Arbeitsverträgen für eine bestimmte Stelle mit einer Laufzeit von 3 Monaten bis weniger als 12 Monaten arbeiten, einschließlich Arbeitsverträgen, die zwischen dem Arbeitgeber und dem gesetzlichen Vertreter einer Person unter 15 Jahren gemäß den Bestimmungen des Arbeitsrechts geschlossen wurden;
- Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags mit einer Laufzeit von 1 Monat bis weniger als 3 Monaten arbeiten;
- Kader, Beamte, öffentliche Angestellte;
- Verteidigungsarbeiter, Polizeibeamte und Menschen, die in anderen wichtigen Organisationen arbeiten;
- Offiziere, Berufssoldaten der Volksarmee, Offiziere, Berufsunteroffiziere, Offiziere, technische Unteroffiziere der Volkspolizei und in der Kryptographie Tätige erhalten die gleiche Besoldung wie Feldsoldaten.
- Unteroffiziere und Soldaten der Volksarmee; Unteroffiziere und Soldaten der Volkspolizei auf Zeit; Militär-, Polizei- und Kryptographiestudenten im laufenden Studium haben Anspruch auf Lebensunterhalt;
- Personen, die im Ausland im Rahmen von Verträgen arbeiten, wie im Gesetz über vietnamesische Arbeitnehmer, die im Ausland im Rahmen von Verträgen arbeiten, vorgeschrieben;
- Geschäftsführer und Genossenschaftsleiter erhalten Gehälter;
- Laienarbeiter in Gemeinden, Bezirken und Städten.
Wenn der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen unterschreibt, unterliegt er der Sozialversicherungspflicht. Zu diesem Zeitpunkt hat der Arbeitnehmer das Recht, im neuen Unternehmen sozialversichert zu sein, auch wenn er zuvor sozialversichert war und sich einmal aus der Sozialversicherung zurückgezogen hat.
In diesem Fall müssen Sie sich beim Unternehmen melden und den Arbeitgeber bitten, Sie zur Sozialversicherung zu verpflichten. Wenn die Sozialversicherungsnummer nicht gelöscht wurde, legen Sie das alte Sozialversicherungsbuch vor und zahlen Sie weiterhin Sozialversicherungsbeiträge. Wenn die Sozialversicherungsnummer gelöscht wurde, wird ein neues Sozialversicherungsbuch ausgestellt.
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