
Darin ändert und ergänzt das Dekret Nr. 83/2023/ND-CP Artikel 17 über die private Ausgabe von Staatsanleihen wie folgt:
Bei der privaten Emission handelt es sich um eine Methode, bei der Staatsanleihen direkt an jeden Käufer verkauft werden oder bei der eine Geschäftsbank oder eine ausländische Bankfiliale als Vertriebs- und Zahlungsstelle für Staatsanleihen (Vertriebsstelle) für den Käufer ausgewählt wird.
Das Finanzministerium entwickelt einen Plan zur privaten Ausgabe von Staatsanleihen und legt ihn dem Finanzministerium zur Genehmigung vor. Der Plan zur privaten Ausgabe enthält die folgenden grundlegenden Informationen: Käufer der Anleihen; voraussichtliches Emissionsvolumen; Laufzeit der Anleihe; voraussichtlicher Zinssatz; voraussichtlicher Ausgabezeitpunkt; voraussichtliche Form der privaten Ausgabe (das Finanzministerium gibt die Anleihen direkt aus oder wählt einen Vertriebsagenten aus).
Das Finanzministerium genehmigt den Plan zur Ausgabe privater Staatsanleihen gemäß den oben genannten Bestimmungen.
Auf Grundlage des vom Finanzministerium genehmigten Plans für private Emissionen organisiert die Staatskasse die Umsetzung. Im Falle der Auswahl eines Vertriebsagenten erfolgt die Auswahl und Unterzeichnung eines Vertrags mit dem Vertriebsagenten gemäß den Bestimmungen: Bedingungen für die Tätigkeit als Vertriebsagent und Verfahren zur Auswahl eines Vertriebsagenten.
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Anleihenvertriebsunternehmen
Zu den Bedingungen, um Vertriebspartner zu werden, gehören insbesondere:
- Handelt es sich um Geschäftsbanken und Zweigstellen ausländischer Banken, die in Vietnam rechtmäßig gegründet wurden und dort tätig sind und die Aufgabe haben, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Kreditinstitute und den Anweisungen der Staatsbank von Vietnam Dienstleistungen als Agentur für die Ausgabe von Anleihen zu erbringen?
- über ein funktionierendes Netzwerk verfügen, um die Verteilung und Zahlung von Staatsanleihen zu gewährleisten;
- Verfügen Sie über einen Plan zur Organisation der Verteilung und Auszahlung von Anleihen, der den Anforderungen der emittierenden Organisation für jede Emission entspricht.
Auswahlverfahren für Vertriebspartner
Das Dekret Nr. 83/2023/ND-CP legt klar fest: Wenn die Notwendigkeit besteht, Anleihen privat über einen Vertriebsagenten auszugeben, muss das Finanzministerium den Emissionsplan auf den Websites des Finanzministeriums, des Finanzministeriums und der Börse bekannt geben, damit sich Geschäftsbanken und ausländische Bankfilialen als Vertriebsagenten registrieren können. Der Inhalt der Benachrichtigung umfasst:
Informationen zu voraussichtlich zu emittierenden Anleihen: Wesentliche Bedingungen der Anleihen (Emissionswährung, Laufzeit, Nennwert, Tilgungs- und Zinszahlungsmethode); voraussichtlich zu emittierendes Anleihevolumen; voraussichtlicher Emissionszeitpunkt, Emissionsmethode;
Informationen zur Auswahl eines Vertriebspartners: Bedingungen für Vertriebspartner gemäß Verordnung; Frist und Ort für den Eingang der Bewerbungsunterlagen zur Vertriebspartnerschaft.
Organisationen, die die Voraussetzungen für die Vertriebstätigkeit erfüllen und Vertriebspartner werden möchten, müssen versiegelte Anträge direkt bei der Staatskasse einreichen oder diese per Post an die von der Staatskasse bekannt gegebene Adresse senden.
Änderung der Vorschriften zu Fremdwährungsanleihen
Darüber hinaus werden durch das Dekret Nr. 83/2023/ND-CP auch die Klauseln 2 und 3, Artikel 22 zu Fremdwährungsanleihen geändert und ergänzt.
Gemäß den neuen Bestimmungen soll das Finanzministerium auf der Grundlage des Bedarfs an Mitteln für den Staatshaushalt unter Vorsitz der vietnamesischen Finanzbehörde und in Abstimmung mit dieser ein Projekt zur Ausgabe von Staatsanleihen in frei konvertierbaren Fremdwährungen auf dem Inlandsmarkt entwickeln und es dem Premierminister zur Prüfung und Genehmigung vorlegen. Das Projekt umfasst die folgenden grundlegenden Inhalte: 1. Emissionszweck; 2. Emissionsvolumen; 3. Bedingungen und Konditionen der Anleihen: Laufzeit, Emissionswert; Währung der Anleiheemission und -zahlung; Emissionszinssatz; 4. Methode der Anleiheemission (Gebot, Garantie oder private Emission); 5. Voraussetzungen für den Kauf von Anleihen gemäß den Bestimmungen dieses Dekrets und des Gesetzes zur Devisenverwaltung; 6. Registrierung, Hinterlegung und Transaktion.
Das Dekret Nr. 83/2023/ND-CP legt fest, dass das Finanzministerium auf der Grundlage des vom Premierminister genehmigten Projekts zur Ausgabe von Fremdwährungsanleihen die Ausgabe von Fremdwährungsanleihen organisiert.
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