Der Premierminister erlässt einen Beschluss über Disziplinarmaßnahmen gegen eine Person, die eine Position oder einen Titel in einer staatlichen Verwaltungsbehörde innehat, die vom Premierminister genehmigt und der Nationalversammlung zur Genehmigung vorgelegt wird.
Dies ist einer der Hauptinhalte des Dekrets Nr. 251/2025/ND-CP vom 23. September 2025 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 172/2025/ND-CP vom 30. Juni 2025 der Regierung zur Regelung von Disziplinarmaßnahmen gegen Kader und Beamte, das gerade von der Regierung erlassen wurde.
Insbesondere wurden durch das Dekret Nr. 251/2025/ND-CP die Artikel 22 und 23 des Dekrets Nr. 172/2025/ND-CP geändert, die die Befugnisse, Anordnungen und Verfahren für Disziplinarmaßnahmen gegen Personen regeln, die ihre Arbeit gekündigt haben oder in den Ruhestand gegangen sind.
Zur Befugnis, Disziplinarmaßnahmen gegen Personen zu ergreifen, die ihren Arbeitsplatz gekündigt haben oder in den Ruhestand gegangen sind
Das Dekret Nr. 251/2025/ND-CP legt Folgendes fest:
1. Im Falle einer Disziplinarmaßnahme in Form der Amtsenthebung oder Amtsverkürzung erlässt die zuständige Behörde, die das höchste Amt oder den höchsten Titel wählt, bestätigt, über die Wahlergebnisse entscheidet, ernennt oder zuweist, einen Beschluss über die Disziplinarmaßnahmen, mit Ausnahme der in den folgenden Absätzen 3 und 4 genannten Fälle. In diesem Fall entscheidet die zuständige Behörde über die Behandlung anderer damit verbundener Ämter und Titel.
2- Im Falle einer Disziplinarmaßnahme in Form eines Verweises oder einer Verwarnung erlässt die zuständige Behörde, die für die Wahl, Genehmigung, Entscheidung über die Genehmigung von Wahlergebnissen, Ernennung oder Zuweisung einer Position oder eines Titels zuständig ist, eine Entscheidung über die Disziplinarmaßnahme, mit Ausnahme der in 3 und 4 genannten Fälle.
3- Gegen Personen, die Positionen und Titel in staatlichen Verwaltungsbehörden innehaben, die vom Premierminister genehmigt und der Nationalversammlung zur Genehmigung vorgelegt wurden, erlässt der Premierminister eine Entscheidung über Disziplinarmaßnahmen.
4- Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung entscheidet über Disziplinarmaßnahmen für diejenigen, die von der Nationalversammlung gewählte Positionen und Titel innehaben.
Über die Anordnung und das Verfahren für Disziplinarmaßnahmen gegen diejenigen, die ihre Arbeit gekündigt haben oder in den Ruhestand gegangen sind
Das Dekret legt fest:
- Liegt eine Disziplinarmaßnahme einer zuständigen Behörde gegen eine Person vor, die gekündigt hat oder in den Ruhestand getreten ist und während ihrer Arbeitszeit einen Verstoß begangen hat; auf Grundlage der Disziplinarmaßnahmeentscheidung der zuständigen Behörde schlägt die Personalagentur der zuständigen Behörde die Form der Disziplinarmaßnahme, den Zeitpunkt der Disziplinarmaßnahme und den Zeitpunkt der Disziplinarvollstreckung vor.
In Fällen, die der Disziplinargewalt des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung unterliegen, schlägt der Ständige Ausschuss des Ausschusses für Delegationsangelegenheiten die Form der Disziplinarmaßnahme, den Zeitpunkt der Disziplinarmaßnahme und den Zeitpunkt der Disziplinarvollstreckung vor und legt diese dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung zur Prüfung und Entscheidung vor.
In Fällen, die der Disziplinargewalt des Premierministers unterliegen, müssen die zuständige Verwaltung und die Arbeitsagentur vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der Pensionierung die Form der Disziplinarmaßnahme, den Zeitpunkt der Disziplinarmaßnahme und den Zeitpunkt der Disziplinarvollstreckung vorschlagen, um sie dem Premierminister zu melden und sie gleichzeitig zur Beurteilung an das Innenministerium zu senden und dem Premierminister zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen.
- Liegt gegen die Person, die gekündigt hat oder in den Ruhestand gegangen ist und während ihrer Arbeitszeit einen Verstoß begangen hat, kein Disziplinarbescheid der zuständigen Behörde vor, entscheidet die für die oben beschriebenen Disziplinarmaßnahmen zuständige Behörde über die Disziplinarmaßnahmen und trägt die Verantwortung für ihre Entscheidung.
- Über Disziplinarmaßnahmen entscheidet die zuständige Behörde.
Dekret Nr. 251/2025/ND-CP tritt am 23. September 2025 in Kraft./.
Quelle: https://www.vietnamplus.vn/quy-dinh-moi-ve-tham-quyen-thu-tuc-xu-ly-ky-luat-voi-nguoi-thoi-viec-nghi-huu-post1063774.vnp
Kommentar (0)