
In der Provinz sind derzeit über 70 Unternehmen und 21 Zweigstellen für Werbedienstleistungen registriert. Von 2017 bis heute hat das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus 276 Werbeanträge von Einheiten erhalten und bearbeitet. Bis 2022 (aktuellste Statistiken) gibt es in der gesamten Provinz elf unabhängige Außenwerbetafeln mit einer Seitenfläche von 40 m² oder mehr, elf unabhängige Außenwerbetafeln mit einer Fläche von weniger als 40 m² und 138 an Gebäuden und Häusern angebrachte Werbetafeln mit einer Seitenfläche von mehr als 20 m². Unternehmen und Zweigstellen, die Werbedienstleistungen anbieten, müssen grundsätzlich die Bestimmungen der geltenden Gesetze für Werbedienstleistungen einhalten.
Die derzeitige staatliche Verwaltung von Außenwerbung weist jedoch noch viele Mängel auf. Viele Verstöße gegen die Werbevorschriften müssen korrigiert und überwunden werden. Beispielsweise ist die Werbung durch große Außentafeln, Schilder, Plakatwände, Banner usw. vielerorts nicht einheitlich geregelt. Viele Organisationen und Einzelpersonen schalten Werbung, ohne die zuständige staatliche Verwaltungsbehörde zu benachrichtigen. In vielen Fällen wird erst geworben und dann später angekündigt. Es gibt immer noch Fälle von Werbung durch Flugblätter, Kleinanzeigen ohne Genehmigung und mobile Werbung auf Gehwegen, die zu einem Verlust der städtischen Ästhetik und einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen.
Auf den Straßen der Stadt Dien Bien Phu, in den Ortschaften und den Innenstädten der Bezirke und Ortschaften sind überall mobile Werbeschilder in allen möglichen Formen und Farben zu sehen. Diese Schilder sind willkürlich platziert, ihre Größe entspricht keinem Standard; auf vielen Schildern und Plakatwänden sind weder die Lizenznummer noch die Lizenzlaufzeit oder der Name des Antragstellers angegeben. Darüber hinaus wird die Schönheit der Stadt durch das Aufkleben von Flyern und das Aufhängen von Werbung an Wänden und Strommasten beeinträchtigt. Entlang der Nguyen Chi Thanh Straße (Stadt Dien Bien Phu) gibt es typischerweise viele Schilder und mobile Werbeschilder, die von Menschen auf dem Bürgersteig direkt neben der Straße aufgestellt wurden und so Fußgänger und Verkehrsteilnehmer behindern.
Die beschriebene Werbesituation bereitet nicht nur dem Management Schwierigkeiten, sondern führt auch zu Verlusten, da insbesondere bei Kleinanzeigen keine Werbegebühren erhoben werden. Aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie mussten seit 2020 viele Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit vorübergehend einstellen. Um Unternehmen und Einzelpersonen die Möglichkeit zu geben, ihre Produktion und Geschäftstätigkeit wieder aufzunehmen, organisiert die Fachinspektion für Kultur, Sport und Tourismus planmäßig jährlich weiterhin Werbeaktivitäten. Sie weist die Unternehmen jedoch in erster Linie darauf hin, bei Werbeaktivitäten die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Daher wurden in diesem Zeitraum keine Einheiten oder Unternehmen, die mit Werbeaktivitäten zu tun hatten, belangt oder verwaltungsrechtlich bestraft.
Um Außenwerbung zu regulieren, hat das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus zahlreiche Dokumente herausgegeben, um das Werbegesetz zu lenken und zu verbreiten sowie kommerzielle Werbeaktivitäten zu prüfen und zu regulieren. Die Entgegennahme von Werbeanmeldungen erfolgt gewissenhaft und streng nach den vorgeschriebenen Verfahren und Fristen, um günstige Bedingungen für Organisationen und Einzelpersonen zu gewährleisten, die in der Provinz Werbung schalten müssen. Gleichzeitig wird die Propagandaarbeit verstärkt und Organisationen und Einzelpersonen werden angeleitet, die Werbevorschriften bei der Konstruktion und Installation von Werbetafeln ordnungsgemäß umzusetzen. Um Außenwerbung streng zu regulieren, entwickelt die Provinz Dien Bien derzeit einen Plan für Außenwerbung in der Provinz bis 2030 mit einer Vision bis 2050. Dadurch soll ein synchrones Propagandasystem geschaffen werden, das politische Aufgaben und kommerzielle Außenwerbung erfüllt und die lokale sozioökonomische Entwicklung fördert. Gleichzeitig werden Standort, belegte Fläche, Größe und Form einiger Propaganda- und Außenwerbemittel wie freistehende oder an Gebäuden befestigte Werbetafeln, spezielle Werbebildschirme, Banner und Schilder festgelegt und auf dieser Grundlage den zuständigen Behörden die Zuteilung oder Pacht von Grundstücken zur langfristigen Nutzung vorgelegt. Schaffen Sie eine Rechtsgrundlage für die staatliche Verwaltung, sorgen Sie für wirtschaftliche Effizienz im Provinzhaushalt und tragen Sie zum Aufbau eines zivilisierten, sauberen und schönen Stadtgebiets bei.
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