(Dan Tri) – Ho-Chi-Minh-Stadt hat das Grundbuchamt und die Zweigstellen der Grundbuchämter in der Region aufgefordert, die Vorschriften einzuhalten und bei der Bearbeitung von Registrierungsänderungsverfahren nicht den aktuellen Status der Wohnungen zu überprüfen.
Das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt (DONRE) von Ho-Chi-Minh-Stadt hat gerade ein Dokument an das Grundbuchamt von Ho-Chi-Minh-Stadt und seine Zweigstellen gesandt, um die Überprüfung des aktuellen Zustands von Häusern und Bauarbeiten bei der Bearbeitung von Verfahren zur Registrierung von Grundstücksänderungen zu korrigieren.
Das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt teilte mit, es habe zahlreiche Informationen erhalten, die darauf schließen ließen, dass einige Zweigstellen der Grundbuchämter bei der Bearbeitung von Registrierungsverfahren für Änderungen an Wohngebäuden und Bauarbeiten an Grundstücken, deren Eigentum im Roten Buch eingetragen ist, immer noch den Status überprüfen. Dies sei ein zusätzliches Verfahren, das weder mit der Verwaltungsreformpolitik noch mit den Vorschriften im Einklang stehe und für Organisationen und Einzelpersonen Unannehmlichkeiten bereite.
Aus diesem Grund fordert das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt das Grundbuchamt und die Zweigstellen des Grundbuchamts in den Bezirken, Städten und der Stadt Thu Duc auf, bei der Bearbeitung von Registrierungsakten für Änderungen an Häusern und Bauarbeiten an Grundstücken, deren Eigentum im Roten Buch eingetragen ist, die Vorschriften einzuhalten.
Ho-Chi-Minh-Stadt verlangt von den Grundbuchämtern, dass sie sich an die Vorschriften halten und bei der Bearbeitung von Grundstücksverfahren nicht den aktuellen Status von Häusern überprüfen (Foto: Khong Chiem).
Diese Einheit erklärte, dass Absatz 5, Artikel 224 des aktuellen Bodengesetzes vorschreibt: Die Agentur, die Verwaltungsverfahren auf dem Boden abwickelt, ist dafür verantwortlich, die gesetzlich vorgeschriebene Befugnis und Zeit einzuhalten; sie ist nicht für den Inhalt von Dokumenten und Unterlagen in der Akte verantwortlich, die zuvor von anderen zuständigen Behörden akzeptiert, bewertet, genehmigt oder gelöst wurden.
In der Regierungsverordnung Nr. 101/2024 heißt es außerdem: „Bei Immobilien, bei denen es sich um Häuser und Bauwerke handelt, die mit Grundstücken verbunden sind, deren Eigentumsrecht in der ausgestellten Urkunde eingetragen ist, führt das Grundbuchamt oder eine Zweigstelle des Grundbuchamts bei der Bearbeitung des Verfahrens zur Registrierung von Änderungen die Registrierung auf Grundlage der Informationen über die Immobilie in der ausgestellten Urkunde durch, außer in Fällen, in denen Personen oder Unternehmen die Registrierung von Änderungen an der Immobilie beantragen.“ Der Immobilieneigentümer ist vor dem Gesetz für die Transaktion verantwortlich, wenn sich die Immobilie im Vergleich zur ausgestellten Urkunde geändert hat.
Die die Akte erhaltende und die die Verfahren bearbeitende Agentur dürfen die Akte nur dann nicht entgegennehmen oder die Bearbeitung der Verfahren zur Grundbucheintragung und zum Eintragen von Eigentum an Grundstücken einstellen und die Akte an die Person zurückgeben, die die Eintragung beantragt hat. Ausgenommen hiervon ist der Fall einer erstmaligen Grundbucheintragung ohne Ausstellung eines roten Buches, wenn ein Antrag auf Einstellung der Umsetzung oder ein Antrag auf Beilegung eines Grundstücksstreits eingeht.
Auch die Verordnung Nr. 101/2024 sieht nicht vor, dass die Zweigstelle des Grundbuchamts bei der Bearbeitung von Registrierungsänderungsverfahren Statusprüfungen durchführt.
Darüber hinaus wurde in der Entscheidung Nr. 17/2024 des Volkskomitees von Ho-Chi-Minh-Stadt über die Vorschriften zur Koordinierung der Bauordnung in diesem Gebiet festgelegt, dass die Verantwortung für die Bauordnung beim Bauamt, dem Bezirksvolkskomitee und dem Gemeindevolkskomitee liegt. Die Verantwortung für die Inspektion und Feststellung von Verstößen gegen die Bauordnung liegt bei den mit der Bauordnung beauftragten Beamten, Staatsbediensteten und Inspektoren.
Gemäß den oben genannten Bestimmungen werden das Grundbuchamt und seine Zweigstellen Anträge auf Änderung der Registrierung von Immobilien, bei denen es sich um Häuser und Bauwerke handelt, die auf Grundstücken liegen, deren Eigentum im ausgestellten roten Buch eingetragen ist, auf der Grundlage der Informationen über die Immobilie im ausgestellten roten Buch bearbeiten (außer in Fällen, in denen Personen die Registrierung von Änderungen an der Immobilie beantragen).
Die Überprüfung des aktuellen Zustands von Häusern und Bauwerken, die illegal oder ohne Genehmigung errichtet wurden, ist nicht in den Verfahren zur Eintragung von Änderungen festgelegt und gehört nicht zu den Funktionen und Pflichten des Grundbuchamts.
Die Ablehnung von Anträgen oder die Einstellung der Bearbeitung von Grundbuchverfahren, der Bearbeitung von an Grundstücken gebundenen Vermögenswerten und die Rückgabe von Anträgen an Personen bei Bauverstößen erfolgt auf Anfrage der zuständigen Behörden und muss den Bestimmungen des Regierungserlasses 101/2024 entsprechen.
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Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/tphcm-khong-kiem-tra-hien-trang-nha-o-khi-giai-quyet-thu-tuc-dat-dai-20241107074515350.htm
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