Fragen und Antworten zum Rohstoffhandel (Nr. 59): Zwangsversteigerung im Rohstoffhandel Fragen und Antworten zum Rohstoffhandel (Nr. 61): Umgang mit Verstößen von Mitgliedern |
In der vorherigen Ausgabe erwähnte die Zeitung „Industry and Trade Newspaper“ die Grundsätze für den Umgang mit Verstößen von Mitgliedern an der Vietnam Commodity Exchange (MXV). Zu den derzeit an der MXV angewandten Formen des Umgangs mit Verstößen von Mitgliedern zählen: schriftliche Mahnungen, Verwarnungen, teilweise/vollständige Aussetzung der Aktivitäten, Beendigung der Mitgliedschaft usw. In der Fortsetzung der heutigen Frage-und-Antwort-Ausgabe wird die Zeitung „Industry and Trade Newspaper“ diese Formen des Umgangs mit Verstößen im Detail erläutern.
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Umgang mit Verstößen durch schriftliche Abmahnung
Verstöße gegen folgende Regelungen werden mit schriftlichen Verwarnungen geahndet:
Schriftliche Mahnungen bei nicht vollständiger und rechtzeitiger Erfüllung der von MXV geforderten finanziellen Verpflichtungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Verpflichtungen:
Gebühren zahlen: Jahresgebühr; Datenbanknutzungsgebühr; Gebühr für die gemeinsame Datennutzung;
Hinterlegen Sie eine Kaution für die Mitgliedschaft;
Zahlungsrisikounterstützungsbetrag; Geliehener Zahlungsrisikounterstützungsbetrag; Aufgelaufene Zinsen auf den geliehenen Betrag;
Verstoß gegen die Fristen zur Prüfung und zum Vergleich der Gebühren mit MXV.
Umgang mit Verstößen durch Verwarnung
Verstöße gegen folgende Regelungen werden mit Verwarnungen geahndet:
1. Verspätete Zahlung der Jahresgebühr um mehr als 3 Werktage ab Fälligkeitsdatum.
2. Verspätete Zahlung der Datenbanknutzungsgebühr um mehr als 3 Werktage nach dem Fälligkeitsdatum der Gebühr.
3. Verspätete Zahlung der Datenfreigabegebühr um mehr als 3 Werktage nach dem Zahlungstermin der Gebühr.
4. Verspätete Zahlung der Mitgliedschaftsgarantiekaution um mehr als 3 Werktage nach der von MXV vorgeschriebenen Frist.
5. Verspätete Zahlung der Zahlungsrisikounterstützung; Darlehen zur Zahlungsrisikounterstützung; Zinsen, die auf den geliehenen Betrag mehr als 3 Tage nach der Zahlungsfrist gemäß den Bestimmungen von MXV anfallen.
6. Verstoß gegen die Fristen für den Gebührenabgleich und -vergleich mit MXV von mehr als 3 Werktagen ab dem Stichtag für den Gebührenabgleich und -vergleich.
7. Nichterfüllung anderer von MXV geforderter finanzieller Verpflichtungen innerhalb von 3 Werktagen ab der von MXV vorgeschriebenen Frist zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen.
8. Mitglieder, die einmal mit einer Verwarnung diszipliniert wurden (für Verstöße, die mit einer Verwarnung diszipliniert wurden), aber im selben Kalenderjahr weiterhin Verstöße begehen.
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Quelle
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