Von den insgesamt 260 Stellen sind 87 in der Führungs- und Managementgruppe, 72 in der Fach- und Spezialgruppe, 62 in der Fach- und Teilhabegruppe und 39 in der Support- und Servicegruppe angesiedelt. Entsprechend den oben genannten 260 Stellen hat die Provinz 260 Kompetenzrahmen für Stellen entwickelt. Die Beschreibungen der einzelnen Stellen werden in Kürze den Agenturen und Einheiten zur Entwicklung zugewiesen.
Die Veröffentlichung der Stellenliste gemäß den Anweisungen und Leitlinien der Zentralregierung soll der Gehaltsregelung dienen, der Neuzuordnung des Personals, der Beamten, der öffentlichen Angestellten und der Einstellung, der Auswahl geeigneter Beamter und öffentlicher Angestellter für die kommenden Stellen, der Reduzierung der Stellen, die die Stellenanforderungen nicht erfüllen, und so zu einer Rationalisierung der Gehaltsabrechnung gemäß den Vorschriften beitragen.
Laut dem Ständigen Ausschuss des Provinzparteikomitees wird das Stellenlistensystem für einheitliche Stellenangebote in allen Regionen, Agenturen und Einheiten der gesamten Branche sorgen. Es sorgt für einheitliche Stellenbezeichnungen, Stellenbeschreibungen, Kompetenzanforderungen, Produkte und Kriterien zur Leistungsbewertung in derselben Position. Die Gruppierung der Stellenangebote statt der Einzelplatzierung trägt auch zur Stabilität des Stellenlistensystems bei der Rationalisierung der Gehaltsabrechnung bei.
Der Ständige Parteiausschuss der Provinz hat das Zentrale Organisationskomitee gebeten, weiterhin Ratschläge zur Ergänzung und Änderung der Vorschriften zu Funktionen, Aufgaben, Organisationsstruktur und Personalausstattung der spezialisierten Agenturen des Komitees der Vietnamesischen Vaterlandsfront und der gesellschaftspolitischen Organisationen auf Provinz- und Bezirksebene zu erteilen und bald den Anteil der Beamtenränge für jede Agentur der Partei, der Vietnamesischen Vaterlandsfront und der gesellschaftspolitischen Organisationen auf Provinz- und Bezirksebene als Grundlage für die Gehaltseinstufung nach Arbeitspositionen festzulegen.
PVQuelle
Kommentar (0)