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Das staatliche Monopol auf Goldbarren offiziell abschaffen

Mit dem Erlass zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Regierungserlasses Nr. 24/2012 wurde die Bestimmung abgeschafft, dass „der Staat ein Monopol auf die Produktion von Goldbarren, den Export von Rohgold und den Import von Rohgold zur Herstellung von Goldbarren hat.“

Báo Nghệ AnBáo Nghệ An27/08/2025

Beim Kauf und Verkauf von Gold müssen 20 Millionen VND/Tag überwiesen werden

Am 26. August erließ die Regierung das Dekret Nr. 232/2025 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 24/2012 der Regierung zur Verwaltung von Goldhandelsaktivitäten.

„Goldbarren sind in Stücke geschlagene Goldprodukte, die mit Buchstaben, Gewichts- und Qualitätsnummern versehen und mit den Codes von Unternehmen und Geschäftsbanken gekennzeichnet sind, die von der Staatsbank von Vietnam zur Herstellung lizenziert wurden. Goldbarren werden in jeder Periode von der Staatsbank hergestellt“, heißt es in dem Dekret eindeutig.

Dementsprechend legt das neu erlassene Dekret die Goldhandelsaktivitäten klar fest, darunter: Herstellung und Verarbeitung von Goldschmuck und Kunstgegenständen; Herstellung von Goldbarren; Kauf und Verkauf von Goldbarren; Goldexport- und -importaktivitäten und andere Goldhandelsaktivitäten, einschließlich Goldhandel auf Konten und Goldderivateaktivitäten ...

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Das Goldbarrenmonopol offiziell abschaffen.

Es handelt sich hierbei um eine bedingte Geschäftstätigkeit, für die eine Lizenz zur Herstellung von Goldbarren, eine Gewerbeerlaubnis zum Kauf und Verkauf von Goldbarren sowie eine Berechtigungsbescheinigung zur Herstellung von Goldschmuck und Kunstgegenständen durch die Staatsbank erforderlich sind.

Diese Änderung legt eindeutig fest, dass Zahlungen für den Kauf und Verkauf von Gold im Wert von 20 Millionen VND oder mehr pro Tag durch einen Kunden über das Zahlungskonto des Kunden und das Zahlungskonto des Goldhandelsunternehmens erfolgen müssen, das bei einer Geschäftsbank oder einer ausländischen Bankfiliale eröffnet wurde.

Beim Verkauf von Rohgold, das von Unternehmen erworben wurde, müssen Geschäftsbanken elektronische Rechnungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erstellen und verwenden, Daten zu Rohgold-Verkaufstransaktionen vollständig und genau speichern und eine Verbindung herstellen, um der Staatsbank gemäß den Vorschriften des Gouverneurs der Staatsbank Informationen bereitzustellen.

Das Monopol auf Goldbarren abschaffen

In Bezug auf den Import und Export von Gold heißt es in der neuen Verordnung eindeutig, dass die Staatsbank auf Grundlage der geldpolitischen Ziele sowie des Goldangebots und der Goldnachfrage in jedem Zeitraum Lizenzen für den Import und Export von Rohgold an Unternehmen gemäß den Vorschriften vergeben wird.

Die Aktivitäten der Staatsbank im Zusammenhang mit dem Export und Import von Rohgold sind gemäß der Entscheidung des Premierministers von Export- und Importsteuern befreit.

Das neu erlassene Dekret ändert und ergänzt außerdem Artikel 20 des Dekrets 24 in der folgenden Richtung: Unternehmen und Geschäftsbanken, die im Goldhandel tätig sind, müssen über die Herstellung, den Kauf und den Verkauf von Goldschmuck und Kunstgegenständen Bericht erstatten.

Insbesondere wird mit dem neuen Dekret auch die Bestimmung abgeschafft, dass „der Staat ein Monopol auf die Produktion von Goldbarren, den Export von Rohgold und den Import von Rohgold zur Herstellung von Goldbarren hat.“

Das Dekret überträgt dem Gouverneur der Staatsbank die Verantwortung, die Umsetzung dieses Dekrets zu leiten und zu organisieren.

Nur Unternehmen mit einem Stammkapital von 1.000 Milliarden VND oder mehr erhalten eine Lizenz.

Unternehmen werden von der Staatsbank für die Erteilung von Lizenzen zur Herstellung von Goldbarren in Betracht gezogen, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen: Sie verfügen über eine Geschäftslizenz zum Kauf und Verkauf von Goldbarren; sie verfügen über ein Stammkapital von 1.000 Milliarden VND oder mehr; sie sind nicht wegen Verstößen im Goldhandel mit Verwaltungssanktionen belegt worden oder sie sind wegen Verstößen im Goldhandel mit Verwaltungssanktionen belegt worden, haben aber Abhilfemaßnahmen gemäß der Entscheidung über Verwaltungssanktionen sowie Empfehlungen mit Umsetzungsfristen im Inspektions- und Untersuchungsbeschluss der zuständigen staatlichen Stellen (sofern vorhanden) abgeschlossen; sie verfügen über interne Vorschriften zur Goldbarrenproduktion, einschließlich grundlegender Inhalte wie etwa zum Verfahren zum Importieren von Rohstoffen, zum Verfahren zur Goldbarrenproduktion, zum Verfahren zur Produktionsüberwachung und zum Verfahren zur Produktqualitätskontrolle.

Die Staatsbank erwägt die Erteilung einer Lizenz zur Goldbarrenproduktion an eine Geschäftsbank, wenn diese die folgenden Bedingungen erfüllt: Sie verfügt über eine Lizenz zum Goldbarrenhandel und ein Stammkapital von mindestens 50 Milliarden VND. Darüber hinaus darf die Bank keine behördlichen Genehmigungen für Goldhandelsaktivitäten erhalten haben und muss über ähnliche interne Vorschriften wie die oben genannten Unternehmen verfügen.


Quelle: https://baonghean.vn/chinh-thuc-bai-bo-quy-dinh-nha-nuoc-doc-quyen-vang-mieng-10305317.html


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