Ab Januar 2025 dürfen in Kino- und Theaterstücken keine Bilder von rauchenden Schauspielern mehr verwendet werden, außer im Falle von Kritik oder Verurteilung.
Der Minister für Kultur, Sport und Tourismus hat soeben das Rundschreiben 14/2024/TT-BVHTTDL (kurz: Rundschreiben 14) erlassen, das die Beschränkung der Verwendung von Bildern tabakkonsumierender Schauspieler in Kino- und Theaterstücken sowie die Verantwortlichkeiten der entsprechenden Organisationen und Einzelpersonen regelt. Dieses Rundschreiben tritt am 25. Januar 2025 in Kraft.
Antragsberechtigt sind Organisationen und Einzelpersonen, die Kunstdarbietungen organisieren; Organisationen und Einzelpersonen, die Filme produzieren, vertreiben, verbreiten und klassifizieren; Schauspieler, die an Kinofilmen und Kunstdarbietungen mitwirken; andere Organisationen und Einzelpersonen, die an Kino- und Theaterwerken beteiligt sind.
Rauchen ist gesundheitsschädlich
Rundschreiben 14 besagt: Verwenden Sie in Film- und Theaterstücken keine Bilder von Schauspielern, die Tabak konsumieren. Ausgenommen sind die folgenden zwei Fälle: 1) Die Verwendung von Bildern von Schauspielern, die Tabak konsumieren, zur Kritik und Verurteilung verbotener Handlungen gemäß Artikel 9 und Handlungen, die gegen die in Artikel 13 des Gesetzes zur Verhütung von Tabakschäden festgelegten Pflichten für Raucher verstoßen; 2) Die Verwendung von Bildern von Schauspielern, die Tabak konsumieren, in Film- und Theaterstücken zu künstlerischen Zwecken muss den Bestimmungen der Artikel 4 und 5 von Rundschreiben 14 entsprechen.
Die Verwendung von Bildern von Schauspielern, die auf der Bühne Tabak konsumieren, zu künstlerischen Zwecken umfasst vier Fälle: 1) Darstellung des Bildes realer historischer Figuren; 2) Nachbildung einer bestimmten historischen Periode; 3) Kritik und Verurteilung des Tabakkonsums; 4) Wenn Schauspieler Tabak zu künstlerischen Zwecken konsumieren, rauchen sie auf der Bühne nicht wirklich.
Enthält der Film nach Einschätzung des Film Appraisal and Classification Council viele Szenen, in denen Schauspieler Tabak konsumieren, muss bei der Verbreitung des Films Folgendes gewährleistet sein: Der Film muss gemäß den Kriterien klassifiziert sein und die Filmklassifizierungsstufe sowie Warnhinweise gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 05/2023/TT-BVHTTDL vom 5. April 2023 des Ministers für Kultur, Sport und Tourismus umsetzen; es müssen in Wort und Bild Gesundheitswarnungen über die schädlichen Auswirkungen von Tabak vorhanden sein.
Organisationen und Einzelpersonen, die Kunstdarbietungen, Filmproduktionen, Filmvertriebe, Filmverleihe, Filmklassifizierungen und andere damit verbundene Organisationen und Einzelpersonen organisieren, sind dafür verantwortlich, dass der Inhalt die Verwendung von Bildern von Schauspielern, die Tabak konsumieren, in Film- und Theaterwerken während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gemäß den Vorschriften einschränkt.
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Quelle: https://thanhnien.vn/han-che-hinh-anh-dien-vien-hut-thuoc-la-trong-phim-anh-san-khau-185241221214704448.htm
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