ANTD.VN – Der Wert der über E-Commerce gehandelten und von der Steuer befreiten importierten Waren soll nicht mehr als 1 Million VND betragen, aber jede Einzelperson und Organisation ist von der Steuer auf Waren im Wert von nicht mehr als 48 Millionen VND/Jahr befreit.
Steuerfrei nur für Bestellungen bis zu 1 Million VND
Der oben genannte Vorschlag wurde vom Finanzministerium im Entwurf einer Verordnung zur Regelung der Zollverwaltung für exportierte und importierte Waren, die über den elektronischen Handel gehandelt werden, gemacht, der zur Kommentierung vorgelegt wird.
Zuvor hatte das Finanzministerium Mitte 2023 der Regierung einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der festlegt, dass folgende Gegenstände von der Einfuhrsteuer befreit sind: Importierte Waren mit einem Zollwert pro Bestellung von 2.000.000 VND oder weniger; oder importierte Waren mit einem Zollwert pro Bestellung von über 2.000.000 VND, aber einem Gesamtbetrag der zu zahlenden Einfuhrsteuer von weniger als 200.000 VND.
Dabei hat jede Organisation oder Einzelperson, die Waren kauft, nur Anspruch auf Steuerbefreiung für importierte Waren im Wert von höchstens 96.000.000 VND/Jahr.
Nach Angaben des Finanzministeriums kann das derzeitige rasante Wachstum des elektronischen Handels in Umfang und Form jedoch von Organisationen und Einzelpersonen ausgenutzt werden, um grenzüberschreitende Geschäfte zu tätigen und Steuern zu hinterziehen, was zu Einnahmeverlusten im Haushalt führt. Unternehmen benötigen keinen Hauptsitz und können Transaktionen elektronisch abwickeln. Der Server kann im Ausland stehen, was die Identifizierung von Steuerzahlern und Steuerbemessungsgrundlagen sowie die Kontrolle des Cashflows erschwert, da Verbraucher beide Zahlungsmethoden nutzen können: Bargeld und elektronisches Geld.
Der obige Entwurf ist daher für die aktuelle Situation nicht mehr geeignet. Um einen Rechtsrahmen für den elektronischen Handel zu gewährleisten und internationale Verpflichtungen umzusetzen, ist es daher notwendig, eine Verordnung zur Regelung der Zollabwicklung von im elektronischen Handel exportierten und importierten Waren zu erlassen, deren Inhalt mit der aktuellen Rechtsordnung und den aktuellen Praktiken im elektronischen Handel im Einklang steht.
Der grenzüberschreitende E-Commerce wächst |
Dementsprechend schlägt das Finanzministerium in diesem Entwurf drei Änderungen in Bezug auf die oben genannte Steuerpolitik vor.
Konkret: Abschaffung der Regelung zur Steuerbefreiung auf Grundlage des Mindeststeuerbetrags; Reduzierung des steuerfreien Betrags von 2.000.000 VND auf 1.000.000 VND; Anpassung der gesamten steuerfreien Grenze von 96.000.000 VND auf 48.000.000 VND.
Daher schlägt das Finanzministerium folgende Regelung vor: Importierte Waren, die über E-Commerce abgewickelt werden und einen Zollwert pro Bestellung von 1.000.000 VND oder weniger haben, sind von der Einfuhrsteuer befreit.
Jede Organisation oder Einzelperson, die Waren kauft, hat nur Anspruch auf die Steuerbefreiung für importierte Waren gemäß dieser Klausel, die 48.000.000 VND/Jahr nicht übersteigt.
Zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen zur Einfuhrsteuerbefreiung müssen die Steuerrichtlinien für exportierte und importierte Waren, die über E-Commerce gehandelt werden, den Bestimmungen des Steuerrechts entsprechen.
Die Steuerpolitik für importierte Waren, die über E-Commerce abgewickelt und per Post oder Expressdienst versendet werden, richtet sich nach den Bestimmungen dieses Artikels und nicht nach den Bestimmungen von Artikel 29 Absatz 2 des Dekrets Nr. 134/2016/ND-CP, geändert und ergänzt durch Artikel 1 Absatz 11 des Dekrets Nr. 18/2021/ND-CP.
Vorschlag für Fälle, in denen die Genehmigungspflicht und die Fachprüfung entfallen
Darüber hinaus hat das Finanzministerium Regelungen zu Ausnahmefällen von Lizenzen, Auflagen und Sonderprüfungen vorgeschlagen.
Dementsprechend schlägt das Ministerium zwei Optionen vor. Erstens sind Waren auf der Liste der über E-Commerce gehandelten Export- und Importwaren gemäß der Entscheidung des Ministers für den Sektor oder die Bereichsverwaltung von Lizenzen, Auflagen und speziellen Inspektionen ausgenommen.
Option 2: Importierte Waren, die über E-Commerce gehandelt werden und einen Zollwert pro Bestellung von 1.000.000 VND oder weniger haben (ausgenommen Waren, die einer Quarantäne unterliegen, Waren auf der Verwaltungsliste des Ministeriums für Kultur, Sport und Tourismus sowie Waren auf der Liste des für den Import zugelassenen Schrotts), sind von Lizenzen, Auflagen und speziellen Inspektionen ausgenommen, der Gesamtwert der ausgenommenen Waren darf jedoch 48.000.000 VND/Jahr pro Organisation oder Einzelperson nicht überschreiten.
Die oben beschriebenen Ausnahmen von Lizenzen, Auflagen und Fachinspektionen gelten nicht, wenn die für den Sektor oder Bereich zuständigen Ministerien Warnungen hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit, der Verbreitung von Krankheiten, der Gefährdung von Gesundheit und Leben von Menschen, der Umweltverschmutzung, der Auswirkungen auf die Sozialethik, die Sitten, der Gefährdung der Wirtschaft, der nationalen Sicherheit, der sozialen Ordnung und Sicherheit haben oder eine schriftliche Mitteilung über die Beendigung der Anwendung der Ausnahmeregelung für Fachinspektionen vorliegt.
Es ist Einzelpersonen und Organisationen strengstens untersagt, Waren gemäß den lizenzfreien Standards, Bedingungen und speziellen Inspektionen von Organisationen und Einzelpersonen abzuholen, die Waren über E-Commerce-Transaktionen kaufen.
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Quelle: https://www.anninhthudo.vn/hang-nhap-khau-qua-thuong-mai-dien-tu-tren-1-trieu-dong-phai-chiu-thue-post607469.antd
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