Der Nationalfeiertag am 2. September ist einer der wichtigsten Feiertage des Jahres. Viele Menschen freuen sich nicht nur auf ihn, weil er eine große historische Bedeutung hat, sondern auch, weil er eine Zeit der Erholung und des Zusammenseins mit der Familie ist. Werden Arbeitnehmer, die am 2. September Urlaub nehmen, laut Gesetz vom Arbeitgeber bezahlt?
Gemäß Artikel 112 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 haben Arbeitnehmer Anspruch auf freien Tag bei voller Bezahlung an wichtigen Feiertagen, einschließlich des Nationalfeiertags am 2. September. Ab 2021 haben Arbeitnehmer am Nationalfeiertag Anspruch auf zwei freie Tage, darunter den 2. September und einen zusätzlichen Tag davor oder danach, wie von der Regierung jährlich vorgeschrieben.
Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmer am 2. September mindestens zwei aufeinanderfolgende Tage frei haben, sowohl zur Erholung als auch für Reisen, Tourismus oder um nach Hause zurückzukehren und ihre Familien zu besuchen. Dies ist auch eine humane Politik, um die Rechte und die Pflege des geistigen Lebens der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Arbeitnehmer, die am 2. September einen Tag frei nehmen, erhalten weiterhin den vollen Lohn. (Illustrationsfoto)
Bezüglich des Gehalts gilt gemäß Artikel 98 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019: Wenn ein Arbeitnehmer gemäß der Feiertagsregelung vom 2. September einen freien Tag nimmt, erhält er dennoch 100 % seines vertraglich festgelegten Gehalts. Falls das Unternehmen an diesem Tag Arbeit benötigt, erhält der Arbeitnehmer Überstunden in Höhe von mindestens 300 % seines Gehalts, ohne Feiertagsgeld. Somit kann das Gesamteinkommen bis zu 400 % des Gehalts pro Tag betragen, ohne Zuschläge für Nachtarbeit.
Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, erhalten einen Zuschlag von mindestens 30 % ihres Lohns, der sich nach dem Einheitslohn oder dem tatsächlich gezahlten Lohn für die Arbeit an einem normalen Arbeitstag berechnet.
Arbeitnehmer, die nachts Überstunden leisten, erhalten zusätzlich zu ihrer Vergütung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einen Zuschlag von 20 % ihres Gehalts, der sich nach dem Einheitsgehalt oder dem Gehalt für die an einem normalen Arbeitstag oder einem wöchentlichen freien Tag oder Feiertag geleistete Arbeit berechnet.
Quelle: https://vtcnews.vn/nguoi-lao-dong-nghi-2-9-doanh-nghiep-co-phai-tra-luong-ar962575.html
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