Die Staatsbank bittet um Kommentare zum Entwurf eines Rundschreibens, das eine Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 24/2012/ND-CP zur Verwaltung von Goldhandelsaktivitäten regelt, geändert und ergänzt durch das Dekret Nr. 232/2025/ND-CP.
Entwurf eines Rundschreibens mit Leitlinien für die Herstellung von Goldschmuck und Kunstwerken, die Herstellung von Goldbarren, den Handel mit Goldbarren sowie den Import und Export von Gold gemäß den Bestimmungen des Regierungserlasses Nr. 24/2012/ND-CP vom 3. April 2012 zur Verwaltung des Goldhandels, geändert und ergänzt durch den Erlass Nr. 232/2025/ND-CP (im Folgenden als Erlass Nr. 24/2012/ND-CP bezeichnet).
Das Rundschreiben gilt für Unternehmen und Kreditinstitute, die in Vietnam mit Gold handeln, sowie für damit verbundene Organisationen und Einzelpersonen und unterliegt gemäß dem Entwurf zahlreichen Vorschriften.
Dem Entwurf zufolge werden der Export, Import und die Einfuhr von Goldbarren durch einen jährlichen Limitmechanismus geregelt. Basierend auf den geldpolitischen Zielen, dem Goldangebot und der Goldnachfrage im jeweiligen Zeitraum, der Höhe der staatlichen Devisenreserven, der Umsetzung des Goldbarrenexports, des Goldbarrenimports und der Rohgoldimporte legt die Staatsbank ein Gesamtimportlimit für das gesamte Land fest (sofern vorhanden). Auf dieser Grundlage teilt die Staatsbank jedem Unternehmen und jeder Geschäftsbank, die zur Produktion von Goldbarren berechtigt sind, Limits zu.
Unternehmen und Geschäftsbanken, denen für das folgende Jahr ein Limit für den Export, Import und Rohgold von Goldbarren gewährt werden soll, müssen ihren Antrag spätestens am 15. November des Jahres vor dem Jahr der Beantragung eines Limits bei der Staatsbank von Vietnam (Abteilung Devisenverwaltung) einreichen.
Vor dem 15. Dezember eines jeden Jahres muss die Staatsbank den oben genannten Unternehmen und Geschäftsbanken Quoten für Goldbarrenexporte, Goldbarrenimporte und Rohgoldimporte gewähren oder eine schriftliche Ablehnungsmitteilung (mit klarer Angabe der Gründe) ausstellen.
Die Staatsbank erklärte, dass die Frist für die Einreichung der Antragsunterlagen jedes Jahr der 15. November sei, damit die Behörde auf dieser Grundlage die Gesamtgrenze für Goldexport und -import berechnen und diese Grenze dann den einzelnen Unternehmen und Geschäftsbanken zuteilen könne.
Das Dekret 232/2025/ND-CP tritt am 10. Oktober 2025 in Kraft. Gemäß den oben genannten Bestimmungen kann jedoch, selbst wenn das Rundschreiben zur Anleitung des Dekrets im Oktober 2025 erlassen wird, der Import von Rohgold und die Herstellung von Goldbarren frühestens Anfang 2026 erfolgen.
Zur Verwaltung der Goldimportquote wird die Staatsbank gemäß dem Verordnungsentwurf einen Rat für die Festlegung und Anpassung der Goldimportquote einrichten. Den Vorsitz führt ein stellvertretender Gouverneur, der für den Goldsektor zuständig ist. Die Mitglieder sind Leiter der entsprechenden Abteilungen der Staatsbank: Devisenverwaltung, Geldpolitik, Prognose, Statistik – Währungs- und Finanzstabilisierung sowie Kreditinstitutsverwaltung und -aufsicht. Der Rat arbeitet nach den vom Gouverneur der Staatsbank erlassenen Vorschriften.
Die Aufgabe des Rates besteht darin, den Gouverneur der Staatsbank bei der Festlegung und Anpassung der Gesamtgrenzen für den Export, Import und Rohgold von Goldbarren zu beraten und jedem Unternehmen und jeder Geschäftsbank jährliche Grenzen für den Export, Import und Rohgold von Goldbarren zuzuweisen.
Quelle: https://baodautu.vn/nhap-khau-vang-som-nhat-phai-tu-nam-2026-d395900.html
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