Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat soeben einen Entwurf zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln der Verordnung über die Abiturprüfungen herausgegeben, die zusammen mit dem Rundschreiben Nr. 15/2020/TT-BGDDT vom 26. Mai 2020 erlassen und durch das Rundschreiben 05/2021/TT-BGDDT vom 12. März 2021 und das Rundschreiben 06/2023/TT-BGDDT vom 24. März 2023 des Ministers für Bildung und Ausbildung geändert und ergänzt wurde.
Dementsprechend werden viele Bestimmungen angepasst, um Kandidaten die Anmeldung zu Prüfungen zu erleichtern, insbesondere unabhängigen Kandidaten, um Ergebnisse für die Universitätszulassung zu erhalten.
Der Entwurf der Vorschriften für die Abiturprüfung 2024 ermöglicht es den Kandidaten, sich für eine Fremdsprachenprüfung anzumelden, die nicht dem Fach entspricht, das sie an der High School belegen (Foto von Trinh Phuc).
Demnach sieht der Verordnungsentwurf vor, dass die Abiturprüfung 2023 aus fünf Prüfungen bestehen wird, darunter drei unabhängige Prüfungen: Mathematik, Literatur, Fremdsprachen (Englisch, Russisch, Französisch, Chinesisch, Deutsch, Japanisch und Koreanisch) und die kombinierte Prüfung der Naturwissenschaften (abgekürzt KHTN) mit den Komponenten Physik, Chemie, Biologie oder die kombinierte Prüfung der Sozialwissenschaften (abgekürzt KHXH) mit den Komponenten Geschichte, Geographie, Staatsbürgerkunde für Kandidaten, die das allgemeinbildende Programm auf Highschool-Niveau absolvieren, oder die Komponenten Geschichte, Geographie für Kandidaten, die das GDTX-Programm auf Highschool-Niveau absolvieren.
Der Entwurf sieht vor: „Bei der Verbundprüfung können sich Kandidaten nur zu einer Verbundprüfung oder zu Teilfächern derselben Verbundprüfung anmelden (für Einzelkandidaten).
Kandidaten können sich für eine Fremdsprachenprüfung anmelden, die nicht die Fremdsprache ist, die sie an der High School lernen. Kandidaten, die eine reguläre Ausbildung absolvieren, können sich für eine Fremdsprachenprüfung anmelden, um die Ergebnisse für die Zulassung zu Universitäten und Hochschulen zu erfahren.“
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass die Kandidaten nur den ersten und/oder zweiten Teil der kombinierten Prüfung absolvieren. Nach dem Abholen der Prüfungsunterlagen verlassen die Kandidaten den Prüfungsraum und begeben sich in den Warteraum, bis die Prüfungszeit der letzten Prüfung endet, bevor sie den Prüfungsort verlassen.
Während des Ganges zum Ausgangswarteraum und während des Aufenthaltes im Ausgangswarteraum ist die Ordnung zu wahren und den Anweisungen der Aufsichtsperson bzw. des Warteraum-/Wartebereichsleiters unbedingt Folge zu leisten.
Im Bedarfsfall dürfen die Kandidaten den Warteraum nur mit Erlaubnis des Warteraumleiters verlassen und müssen sich außerhalb des Warteraums unter Aufsicht der Aufsichtsperson befinden;
Kandidaten, die nur die zweite und/oder dritte Teilprüfung der kombinierten Prüfung ablegen, müssen sich mindestens 10 Minuten vor der Ausgabe der Prüfungsunterlagen am Ort der Aufforderung zur Vorbereitung im Prüfungsraum einfinden. Sollten Kandidaten früher eintreffen (15 Minuten oder mehr vor der Ausgabe der Prüfungsunterlagen), müssen sie in den Warteräumen warten.
Bei der kombinierten Prüfung legen die Kandidaten nur die erste und dritte Teilprüfung ab: Unmittelbar nach Abschluss der ersten Teilprüfung müssen die Kandidaten sitzen bleiben, die Ordnung wahren, den Multiple-Choice-Antwortbogen mit der ausgefüllten Antwort verdeckt auf den Tisch neben ihrem Platz legen und den Multiple-Choice-Antwortbogen während des Wartens auf die nächste Teilprüfung sicher aufbewahren.
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