Das Regierungsbüro hat gerade eine offizielle Depesche herausgegeben, in der es dem Minister für Industrie und Handel sowie dem Finanzminister die Anweisungen des stellvertretenden Premierministers Le Minh Khai zum Gesamtbericht über die Arbeit der nationalen Erdölreserven übermittelt.
Dementsprechend forderte der stellvertretende Premierminister Le Minh Khai das Finanzministerium auf, Ende Oktober dringend zum Inhalt des Berichts und den Empfehlungen des Ministeriums für Industrie und Handel Stellung zu nehmen und diese vor dem 15. Dezember 2023 an das Ministerium für Industrie und Handel zu senden (und sie gleichzeitig an das Regierungsbüro zu senden).
Auf dieser Grundlage muss das Ministerium für Industrie und Handel den Bericht recherchieren, aufnehmen, erläutern, fertigstellen und dem Premierminister vor dem 20. Dezember einen Vorschlag unterbreiten.
In diesem Dokument forderte der stellvertretende Premierminister Le Minh Khai das Finanzministerium insbesondere dazu auf, bei der Umsetzung der Anweisungen des Premierministers ernsthaft aus den Erfahrungen zu lernen, die erforderliche Qualität und den erforderlichen Fortschritt sicherzustellen und die Beteiligung an der Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der zugewiesenen Aufgaben nicht weiter zu verzögern.
Kürzlich lehnte es das Finanzministerium ab, die Verantwortung für das Strompreismanagement zu übernehmen, als es zum Entwurf des Beschlusses 24/2017 über den Mechanismus zur Anpassung der durchschnittlichen Strompreise für Privatkunden Stellung nahm. Bei der Ausarbeitung dieses Entwurfs hatte das Ministerium für Industrie und Handel den Vorsitz inne.
Unter Berufung auf Bestimmungen im Preisgesetz und im Elektrizitätsgesetz erklärte das Finanzministerium, dass das Ministerium für Industrie und Handel gegenüber der Regierung für die Umsetzung der staatlichen Verwaltung von Elektrizität und Stromverbrauch, einschließlich der Strompreise, verantwortlich sei.
Dementsprechend ist das Ministerium für Industrie und Handel die zuständige Behörde für die Entwicklung des Preisrahmens, des Anpassungsmechanismus und der Strompreisliste für den Einzelhandel, die dem Premierminister vorgelegt werden muss. Darüber hinaus ist es für die Bereitstellung von Leitlinien für die Festlegung des Preisrahmens für Stromerzeugung, -übertragung, Nebendienstleistungen und -abfertigungsgebühren zuständig.
Das Finanzministerium schlägt daher vor, die Koordinierungsverantwortung dieser Agentur nicht im Beschlussentwurf festzulegen.
Das Finanzministerium erklärte, es koordiniere nur bei ungewöhnlichen Schwankungen oder größeren Auswirkungen.
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