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Die Nationalversammlung wird das geänderte Gesetz über Kreditinstitute in der nächsten Sitzung prüfen und verabschieden.

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế23/11/2023

In Fortsetzung der 6. Sitzung legte der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses der Nationalversammlung, Vu Hong Thanh, am Nachmittag des 23. November einen Bericht zur Erläuterung, Entgegennahme und Überarbeitung des Gesetzesentwurfs über Kreditinstitute (geändert) vor.
Quốc hội
Überblick über die Diskussionssitzung der Nationalversammlung am Nachmittag des 23. November.

Vorsitzender Vu Hong Thanh sagte, dass im Vergleich zum Gesetzesentwurf, der der Nationalversammlung in der 5. Sitzung vorgelegt wurde, viele Inhalte von den Behörden im Gesetzesentwurf recherchiert, aufgenommen und überarbeitet wurden. Nach der Aufnahme und Überarbeitung besteht der Gesetzesentwurf aus 15 Kapiteln und 203 Artikeln. Konkret wurden zwei Kapitel und 8 Artikel erweitert, von denen 158 Artikel im Vergleich zum Gesetzesentwurf, der der Nationalversammlung in der 5. Sitzung vorgelegt wurde, überarbeitet und überarbeitet wurden.

Die Überprüfung und Verbesserung wurden sorgfältig und gewissenhaft durchgeführt und folgten dabei genau den Richtlinien und Grundsätzen der Resolution des 13. Parteitags und der Resolution der Nationalversammlung. Zu den Aufgaben gehört es, den Rechtsrahmen für den Umgang mit uneinbringlichen Forderungen weiter zu verbessern, die gegenseitige Beteiligung zu beenden, die Anwendung von Wissenschaft und Technologie, insbesondere digitaler Technologien, im Bankensektor zu fördern und moderne Bankprodukte und -dienstleistungen zu entwickeln.

Die Finanzkraft, das Management und die Kreditqualität der Kreditinstitute und der Volkskreditfonds müssen weiter gestärkt werden, um einen sicheren, effektiven, stabilen und nachhaltigen Betrieb zu gewährleisten. Gleichzeitig müssen Veränderungen im Management der Kreditinstitute herbeigeführt werden, um die Widerstandsfähigkeit der Kreditinstitute gegenüber externen Schocks zu erhöhen.

Als Lösungsansatz werden die Stärkung der Eigenverantwortung der Kreditinstitute, die Sicherstellung der Einhaltung von Marktprinzipien und internationalen Gepflogenheiten sowie die Gewährleistung der Konsistenz des Rechtssystems und der Durchführbarkeit von Vorschriften betrachtet.

Was einige Hauptinhalte betrifft, so ist ein Kapitel über politische Banken mit 11 Artikeln aufzunehmen, zu überarbeiten und zu ergänzen. Gleichzeitig wird der Regierung empfohlen, ein separates Gesetz über politische Banken zu prüfen und zu entwickeln, um eine klare Rechtsgrundlage und günstige Bedingungen für den Betrieb und die Entwicklung politischer Banken zu schaffen.

Auf Grundlage des Regierungsvorschlags im Bericht Nr. 612/BC-CP wurden die Vorschriften zur Begrenzung der Manipulation und Kontrolle von Kreditinstituten überarbeitet. Dazu gehörte auch die Anpassung der Vorschriften zu verbundenen Personen an die Art der Kreditfonds der Bürger sowie die Anpassung der Aktienbeteiligungsquote für Einzelaktionäre auf 5 % (anstelle von 3 %, wie im Gesetzesentwurf, der der Nationalversammlung in der 5. Sitzung vorgelegt wurde).

Gleichzeitig sieht der Fahrplan vor, das Kreditlimit innerhalb von 5 Jahren schrittweise auf 10 % des Eigenkapitals eines Kunden und 15 % des Eigenkapitals für Kunden und verbundene Unternehmen zu senken, um die Auswirkungen zu minimieren. Zahlreiche Inhalte rund um Finanzen, Rechnungswesen und Berichterstattung von Kreditinstituten werden ergänzt und vervollständigt.

Was die Risikovorsorge betrifft (Absatz 2, Artikel 147), so wird dieser unter Berücksichtigung der Meinungen der Abgeordneten der Nationalversammlung wie folgt geändert: „Die Klassifizierung der Vermögenswerte, die Höhe der Risikovorsorge, die Methode der Risikovorsorge und die Verwendung der Vorsorge zur Handhabung von Risiken im Geschäftsbetrieb werden von der Regierung vorgeschrieben“, anstatt wie im Gesetzesentwurf, der der Nationalversammlung in der 5. Sitzung vorgelegt wurde, vom Gouverneur der Staatsbank.

Laut dem Vorsitzenden Vu Hong Thanh ist der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung der Ansicht, dass es sich hierbei um einen sehr schwierigen, komplizierten und sensiblen Gesetzesentwurf handelt, der die nationale Finanzsicherheit sowie die Sicherheit des Kreditinstitutssystems betrifft und tiefgreifende Auswirkungen auf sozioökonomische Aktivitäten hat.

Angesichts der sehr wichtigen Rolle des Gesetzes über Kreditinstitute (in der geänderten Fassung) im nationalen Finanzsystem hat die Qualität des Gesetzesentwurfs höchste Priorität.

Daher sind sorgfältige und sorgfältige Untersuchungen auf wissenschaftlicher und praktischer Basis erforderlich, um Fälle zu vermeiden, in denen das Gesetz nach seiner Verkündung Mängel aufweist, die zahlreiche Auswirkungen haben, insbesondere auf die Sicherheit des Bankensystems und der sozioökonomischen Aktivitäten.

Daher erklärte der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses: „Die Nationalversammlung hat diesen Gesetzesentwurf in ihrer sechsten Sitzung geprüft und nicht verabschiedet, wird ihn aber in der nächsten Sitzung prüfen und verabschieden.“


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