
Das Arbeitsgesetz 2025 tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und regelt die Höhe, Dauer und den Zeitpunkt des Arbeitslosengeldes.
Demnach entspricht die Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes 60 % des durchschnittlichen Monatsgehalts für Arbeitslosenversicherungsbeiträge der letzten sechs Monate der Arbeitslosenversicherungsbeiträge vor der Beendigung des Arbeitsvertrags, des Arbeitsvertrags oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, darf jedoch das Fünffache des von der Regierung angekündigten regionalen monatlichen Mindestlohns, der im letzten Monat der Arbeitslosenversicherungsbeiträge galt, nicht überschreiten.
Die Dauer des Arbeitslosengeldes wird anhand der Anzahl der Beitragsmonate berechnet. Für jeweils 12 bis 36 Beitragsmonate erhalten Sie drei Monate Arbeitslosengeld. Danach erhalten Sie für jeweils weitere 12 Beitragsmonate einen weiteren Monat Arbeitslosengeld. Die maximale Dauer des Arbeitslosengeldes beträgt jedoch 12 Monate.
Der Bezugstermin für das Arbeitslosengeld ist der 11. Werktag ab dem Datum der vollständigen Einreichung des Antrags auf Arbeitslosengeld.
Arbeitnehmer, die Arbeitslosengeld beziehen, haben Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung gemäß den Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes, einschließlich der in Absatz 2, Artikel 41 dieses Gesetzes festgelegten Aussetzungsfrist für Arbeitslosengeld. Die Krankenversicherungsbeiträge für Arbeitslosengeldempfänger werden von der Sozialversicherungsagentur aus dem Arbeitslosenversicherungsfonds bezahlt.
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld müssen Arbeitnehmer ihre Arbeitssuche monatlich der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstelle, bei der sie Arbeitslosengeld beziehen, melden.
Im Vergleich zu den aktuellen Regelungen des Beschäftigungsgesetzes von 2013 behält das Beschäftigungsgesetz von 2025 die Formel zur Berechnung des Arbeitslosengeldes bei, fügt jedoch eine Höchstgrenze hinzu und regelt die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes neu.
Quelle: https://baolaocai.vn/quy-dinh-moi-ve-muc-huong-tro-cap-that-nghiep-tu-112026-post649511.html
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