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Neue Regelungen zu Methoden und Grundlagen der Berechnung der Kfz-Versicherungsprämien

Người Đưa TinNgười Đưa Tin11/11/2023

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Das Finanzministerium hat das Rundschreiben 67/2023/TT-BTC herausgegeben, das eine Reihe von Artikeln des Versicherungsgesetzes 2022 sowie das Regierungsdekret 46/2023/ND-CP vom 1. Juli 2023 zur Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Versicherungsgesetzes regelt. Insbesondere gibt es neue Vorschriften zur Methode und Grundlage für die Berechnung von Versicherungsprämien für Kfz-Versicherungen.

Methode und Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die Kfz-Versicherung

Artikel 25 des Rundschreibens 67/2023/TT-BTC enthält Hinweise zu Methoden und Grundlagen für die Berechnung von Versicherungsprämien für Kraftfahrzeugversicherungen.

Insbesondere müssen Nichtlebensversicherungsunternehmen und Zweigniederlassungen ausländischer Nichtlebensversicherungsunternehmen proaktiv geeignete Methoden zur Berechnung der Kraftfahrzeugversicherungsprämien anwenden und sicherstellen, dass diese mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:

Die Versicherungsprämien sind so gestaltet, dass die Bestimmungen in Artikel 87 Buchstabe d, Absatz 2 des Gesetzes über das Versicherungsgewerbe eingehalten werden.

Die Versicherungsprämie umfasst die Nettoprämie, die Produktimplementierungskosten und den erwarteten Gewinn. Die Nettoprämie, die Produktimplementierungskosten und der erwartete Gewinn werden gemäß den Bestimmungen in den Klauseln 2, 3 und 4, Artikel 25 des Rundschreibens 67/2023/TT-BTC berechnet.

Als Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien werden unter anderem folgende risikorelevante Faktoren herangezogen: Art des Kraftfahrzeugs gemäß Straßenverkehrsrecht; Betrieblicher Zweck (Geschäftsfahrzeug, Privatfahrzeug); Verwendungszweck des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Spezialfahrzeug); Baujahr des Kraftfahrzeugs.

Bei der Anwendung zusätzlicher risikobezogener Faktoren, die über die oben genannten Faktoren hinausgehen, müssen Nichtlebensversicherungsunternehmen und Zweigstellen ausländischer Nichtlebensversicherungsunternehmen sicherstellen, dass sie über die in Punkt a, Klausel 2, Artikel 25 des Rundschreibens 67/2023/TT-BTC vorgeschriebenen Daten verfügen.

Führen Sie eine gezielte Erfassung von Fällen und Grundlagen für die Erhöhung und Senkung der Versicherungsprämien durch.

Die Erhöhung der Versicherungsprämien muss auf Faktoren beruhen, die das versicherte Risiko erhöhen.

Bei der Reduzierung der Versicherungsprämien muss sichergestellt werden, dass die Versicherungsprämie nach der Reduzierung in keinem Fall niedriger ist als die reine Versicherungsprämie und auf einem oder mehreren Faktoren beruht, die die Risiken reduzieren, verteilen, teilen oder die Kosten für die Umsetzung von Kfz-Versicherungsprodukten senken, einschließlich der Anzahl der versicherten Fahrzeuge, der Wahl der Selbstbeteiligung, der Höhe der Selbstbeteiligung, der Entschädigungshistorie, der Form des Produktvertriebs und anderer Faktoren (falls vorhanden). Im Falle einer Reduzierung der Versicherungsprämie aufgrund von Direktverkäufen darf die reduzierte Versicherungsprämie den in Artikel 51 des Rundschreibens 67/2023/TT-BTC vorgeschriebenen Provisionssatz für Versicherungsvertreter nicht überschreiten.

Die Prämie der Zusatzklauseln muss den Versicherungsbedingungen und -pflichten entsprechen; erweitert die Zusatzklausel den Versicherungsumfang, ist die Prämie zu erhöhen, schränkt die Klausel den Versicherungsumfang ein, ist die Prämie zu reduzieren, darf aber in keinem Fall stärker reduziert werden als die Nettoprämie.

Die reine Versicherungsprämie ist die Versicherungsprämie zur Sicherstellung der Erfüllung der dem Versicherungsnehmer gemäß den Versicherungsbedingungen und -pflichten eingegangenen Verpflichtungen.

Nichtlebensversicherungsunternehmen und Zweigstellen ausländischer Nichtlebensversicherungsunternehmen müssen die Nettoversicherungsprämien für die einjährige Versicherungsdauer von Kraftfahrzeugversicherungsprodukten festlegen und dabei sicherstellen, dass die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

Die Nettoversicherungsprämien werden auf Grundlage aktueller statistischer Daten von Versicherungsunternehmen und Niederlassungen ausländischer Nichtlebensversicherungsunternehmen ermittelt, wobei Umfang und Kontinuität über einen Zeitraum von mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren sichergestellt werden.

Falls die statistischen Daten Umfang und Kontinuität nicht gewährleisten, können Versicherungsunternehmen und Zweigstellen ausländischer Nichtlebensversicherungsunternehmen die folgenden Quellen nutzen: Von zuständigen Agenturen und Organisationen veröffentlichte Nettoversicherungsprämien; Öffentliche und offizielle statistische Daten, die von zuständigen inländischen Organisationen zur Ermittlung der Nettoversicherungsprämien veröffentlicht werden; Nettoversicherungsprämien von Muttergesellschaften oder Rückversicherungsunternehmen, ausländischen Versicherungsorganisationen, die Rückversicherung akzeptieren; in diesem Fall muss das Rückversicherungsunternehmen oder die Rückversicherungsorganisation mindestens mit „BBB“ von Standard & Poor‘s oder Fitch, „B++“ von AMBest, „Baal“ von Moody‘s oder gleichwertigen Ratings von Organisationen mit anderen Ratingfunktionen und Erfahrung im Geschäftsjahr, das dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Registrierung der Methode und Grundlage zur Berechnung der Versicherungsprämien am nächsten liegt, bewertet worden sein und muss Erfahrung mit der Nutzung von Rückversicherungen für diese Art von Risiken auf dem vietnamesischen oder asiatischen Markt haben.

Im Falle einer Anpassung der Nettoversicherungsprämie ausländischer Rückversicherer (Erhöhung oder Senkung) müssen Versicherungsunternehmen und Zweigstellen ausländischer Nichtlebensversicherungsunternehmen die Gründe dafür darlegen.

Die Verwendung der von Rückversicherungsunternehmen und -organisationen bereitgestellten reinen Versicherungsprämien muss mit den Versicherungsleistungen im Einklang stehen, die das Versicherungsunternehmen oder die ausländische Zweigstelle eines Nichtlebensversicherungsunternehmens in den Regeln und Bedingungen des Versicherungsprodukts zu erbringen beabsichtigt.

Die Nettoprämie wird speziell für jedes Risiko oder für eine Reihe der folgenden Risiken ermittelt: Kollision, Aufprall (einschließlich Kollision mit anderen Objekten), Umkippen, Umstürzen, Einsinken, Stürzen, Zusammenstoß mit anderen Objekten, Feuer, Explosion, Naturkatastrophen, Diebstahl und andere Risiken (sofern vorhanden).

Kurzfristige (weniger als 1 Jahr) oder langfristige (mehr als 1 Jahr) Nettoprämien werden auf der Grundlage der Nettoprämien für einen 1-jährigen Versicherungszeitraum ermittelt und müssen eine Erläuterung der Annahmen zur Risikoverteilung entsprechend dem Versicherungszeitraum enthalten.

Nichtlebensversicherungsunternehmen und Zweigniederlassungen ausländischer Nichtlebensversicherungsunternehmen müssen sicherstellen, dass die in den Versicherungsprämien enthaltenen Kosten- und Gewinnannahmen 50 % der Versicherungsprämien nicht übersteigen.

Dokument, in dem die Methode und Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien gemäß dem in Anhang IV angegebenen Formular erläutert wird, das mit dem Rundschreiben 67/2023/TT-BTC herausgegeben wurde.

Formen der Bereitstellung von Versicherungsdienstleistungen und -produkten in der Netzwerkumgebung

Gemäß Artikel 5 des Rundschreibens 67/2023/TT-BTC umfassen die Formen der Bereitstellung von Versicherungsdienstleistungen und -produkten in der Netzwerkumgebung:

Portal/Website mit einem gemäß den geltenden Gesetzen registrierten Domänennamen, E-Commerce-Verkaufswebsite oder auf mit dem Netzwerk verbundenen elektronischen Geräten installierte Anwendungen, die es Dienstbenutzern oder Versicherungskäufern ermöglichen, auf das Portal/die Website oder die E-Commerce-Verkaufswebsite zuzugreifen;

Oder auf dem Portal/der Website installierte Anwendungen, E-Commerce-Verkaufswebsites oder E-Commerce-Anwendungen, die von Versicherungsunternehmen, Zweigstellen ausländischer Sachversicherungsunternehmen oder gegenseitigen Organisationen, die Mikroversicherungen anbieten, eingerichtet wurden, um die Bereitstellung von Versicherungsdienstleistungen und -produkten in der Netzwerkumgebung zu ermöglichen.

Portal/Website mit einem gemäß den geltenden Gesetzen registrierten Domänennamen, E-Commerce-Verkaufswebsite, Website zur Bereitstellung von E-Commerce-Diensten oder Anwendungen, die auf mit dem Netzwerk verbundenen elektronischen Geräten installiert sind und es Dienstbenutzern oder Versicherungskäufern ermöglichen, auf das Portal/die Website, die E-Commerce-Verkaufswebsite oder die Website zur Bereitstellung von E-Commerce-Diensten zuzugreifen, die von Versicherungsmaklerunternehmen und Versicherungsvertretern eingerichtet wurde, um die Bereitstellung von Diensten und Versicherungsprodukten in der Netzwerkumgebung zu ermöglichen.

Zu den Websites, die E-Commerce-Dienste anbieten, gehören die folgenden Typen: E-Commerce-Handelsplattformen; andere Arten von Websites, wie vom Ministerium für Industrie und Handel vorgeschrieben.

Weisheit


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