Das Volkskomitee der Provinz Binh Duong hat gerade die Entscheidung 38/2024/QD-UBND erlassen, in der die Bedingungen für die Landaufteilung, Landkonsolidierung und Mindestfläche für die Landaufteilung für jede Art von Land in der Provinz Binh Duong festgelegt sind.
Die Entscheidung tritt am 1. November 2024 in Kraft.
Mindestfläche für die Trennung von Grundstücken in der Provinz Binh Duong.
In der Entscheidung heißt es eindeutig, dass bei der Abtrennung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke, bei denen es sich nicht um Wohngrundstücke handelt, und bei der Abtrennung von Wohngrundstücken im Rahmen von von den zuständigen Behörden genehmigten Projekten außerhalb von Industrieparks und Industrieclustern die Einhaltung genehmigter Flächennutzungsplanungen und -pläne sichergestellt werden muss.
Für nicht landwirtschaftliche Flächen in Industrieparks und Industrieclustern gilt: Pächter von Grundstücken in Industrieparks und Industrieclustern müssen die gepachteten Grundstücke entsprechend dem von der zuständigen staatlichen Behörde genehmigten Investitionsprojekt oder der Investitionspolitik bzw. dem Investitionsregistrierungszertifikat abtrennen oder die Anforderungen für die Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur und die technischen Versorgungseinrichtungen sicherstellen.
Gleichzeitig müssen Brandschutz und Brandbekämpfung sowie die Baudichte, die Harmonie der architektonischen Landschaft und der Umweltschutz in Übereinstimmung mit der Planung, dem Flächennutzungsplan, dem Bauzonenplan oder dem detaillierten Bauplan für Industrieparks und Industriecluster, der von den zuständigen Behörden genehmigt wurde, sichergestellt werden.
Einige spezifische Vorschriften zur Umsetzung der Landaufteilung gemäß Klausel 2, Artikel 3 des Beschlusses 38/2024/QD-UBND:
- Für das Grundstück wurde eine der folgenden Arten von Zertifikaten ausgestellt: Zertifikat über Landnutzungsrechte, Zertifikat über Hauseigentum und Landnutzungsrechte, Zertifikat über Landnutzungsrechte, Hauseigentum und andere mit dem Grundstück verbundene Vermögenswerte, Zertifikat über Landnutzungsrechte, Eigentum an mit dem Grundstück verbundenen Vermögenswerten.
- Das Grundstück liegt noch innerhalb der Nutzungsdauer.
- Das Grundstück ist nicht umstritten, wird nicht zur Durchsetzung eines Urteils beschlagnahmt und unterliegt keinen vorübergehenden Notmaßnahmen der zuständigen staatlichen Stellen.
- Die Fläche des neuen Grundstücks und die verbleibende Fläche des Grundstücks nach der Trennung müssen größer oder gleich der oben vorgeschriebenen Mindestfläche jedes entsprechenden Grundstückstyps sein, nach Abzug der Grundstücksfläche, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutzkorridor der Arbeiten gehört.
- Bei Grundstücken mit mehreren Grundstücksarten ist die Berücksichtigung der Grundstücksaufteilung nur auf eine Grundstücksart anwendbar, sofern diese qualifiziert ist, nach Abzug der Grundstücksfläche, die gemäß den Vorschriften zum Schutzkorridor von Bauten gehört.
- Grundstücke mit Flächennutzungsplanung oder Generalplanung oder Flächennutzungsplanung für mehrere Grundstücksarten kommen für eine Abtrennung in Betracht, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen einer Grundstücksart gemäß der Planung erfüllen.
- Das neu gebildete Grundstück und das nach der Aufteilung verbleibende Grundstück müssen an eine vom Staat verwaltete Straße angrenzen. Dabei ist eine Mindestbreite und -länge von 4 m für das Grundstück sicherzustellen, wenn es an eine Straße mit Wegerecht oder einer roten Linienbreite von weniger als 19 m angrenzt. Bei einer Angrenzung an eine Straße mit Wegerecht oder einer roten Linienbreite von mehr als oder gleich 19 m ist eine Mindestbreite und -länge von 5 m für das Grundstück sicherzustellen.
- Im Falle der Aufteilung von Wohngrundstücken oder landwirtschaftlichen Grundstücken gemäß der Flächennutzungsplanung muss bei nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken neben der Voraussetzung der Anbindung an staatlich verwaltete Straßen auch sichergestellt werden, dass am Aufteilungsort in technische Infrastrukturarbeiten investiert wurde.
Die Straße My Phuoc - Tan Van verbindet die Stadt Di An mit dem Bezirk Bau Bang (Binh Duong).
Das Volkskomitee der Provinz Binh Duong beauftragte das Volkskomitee des Distrikts, eine Liste der Straßen und Straßenabschnitte zu veröffentlichen, bei denen ausreichend in technische Infrastrukturarbeiten investiert wurde, darunter: staatlich verwaltete Straßen gemäß den Vorschriften, Stromversorgungsleitungen, Beleuchtung, Telekommunikation, Wasserversorgung und Entwässerung.
Falls die technischen Infrastrukturen für die Routen und Straßenabschnitte nicht vollständig gemäß den Vorschriften investiert wurden, müssen sie mindestens zwei Bedingungen erfüllen: Sie müssen an vom Staat verwaltete Verkehrswege angrenzen und die Stromversorgungsleitung muss den technischen Standards der Elektrizitätswirtschaft entsprechen, basierend auf den tatsächlichen Investitionsbedingungen oder im mittelfristigen Investitionsplan, um die Landaufteilung zu prüfen und zu beschließen.
Falls der Projektinvestor Wohngrundstücke abtrennt, die zu Projekten gehören, denen der Staat Land zugeteilt und die gemäß einer genehmigten Detailplanung in Parzellen aufgeteilt wurden, müssen die abgetrennten Grundstücke der genehmigten Detailplanung entsprechen und der Projektinvestor muss in wesentliche technische Infrastrukturelemente wie Verkehr, Stromversorgung, Wasserversorgung und Entwässerung investiert haben.
Falls der Projektinvestor ein Grundstück zur Übertragung abtrennt, muss das abgetrennte Grundstück der genehmigten Detailplanung entsprechen und über die in Artikel 41 des Dekrets 101/2024/ND-CP angegebenen Dokumente verfügen, oder das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt hat dem Käufer eine Mitteilung geschickt, in der es darum geht, gemäß dem Bodengesetz von 2013 die Haus- und Grundstücksregistrierungsverfahren für ihn durchzuführen.
Sollte die Grundstücksfläche nicht mit der genehmigten Ausführungsplanung übereinstimmen, muss die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde die Grundstücksfläche prüfen und vereinbaren.
Ändert sich der Nutzungszweck eines Grundstücksteils, muss das Grundstück aufgeteilt werden. Die Mindestfläche des Grundstücks nach der Aufteilung muss gleich oder größer sein als die Mindestfläche des Grundstückstyps nach der Änderung des Nutzungszwecks. Bei der Aufteilung sind die Vorschriften zur Aufteilung einzuhalten.
Bei Grundstücken mit Wohn- und anderen Grundstücken oder Grundstücken mit Wohn- und anderen Grundstücken ist nach einer Zweckänderung keine Trennung des Grundstücksteils erforderlich. Liegen die Voraussetzungen für eine Trennung nicht vor, wird die Zweckänderung dennoch berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen für eine Änderung der Grundstücksnutzung gemäß den Vorschriften erfüllt sind.
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