Derzeit gibt es kein Rechtsdokument, das das Recht der Bürger regelt, von der Verkehrspolizei den Austausch des Alkoholtestgeräts bei der Messung der Alkoholkonzentration zu verlangen.
Um jedoch Gesundheits- und medizinische Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten, ersetzt die Verkehrspolizei das Mundstück nach jedem Gebrauch durch ein neues und sammelt und entsorgt gebrauchte Mundstücke gemäß den Vorschriften.
Um die Gesundheit und medizinische Sicherheit zu gewährleisten und die Verbreitung von Atemwegserkrankungen zu verhindern, haben die Bürger das Recht, von der Verkehrspolizei den Austausch des Alkoholtestgeräts bei der Messung der Alkoholkonzentration zu verlangen.
Falls der Fahrer vor dem Test einen Wechsel des Alkoholtestgeräts verlangt und dies abgelehnt wird, hat der Fahrer das Recht, gegen die Entscheidung der Verkehrspolizei Berufung einzulegen.
Es ist jedoch wichtig, dass Autofahrer einen Alkoholtest nicht ablehnen, da dieser ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung der mit dem Fahren unter Alkoholeinfluss verbundenen Risiken ist.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 10 des Rundschreibens 67/2019/TT-BCA und Artikel 11 des Rundschreibens 67/2019/TT-BCA haben die Menschen das Recht, die Durchsetzung des Gesetzes durch die Verkehrspolizei durch Mittel wie direkten Kontakt, direkte Arbeitserledigung oder Verwendung von Aufnahme- und Videoaufzeichnungsgeräten zu überwachen.
Der Überwachungsprozess muss jedoch objektiv, ehrlich und gesetzeskonform erfolgen. Dies darf die Verkehrspolizei nicht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben behindern oder beeinträchtigen, um Transparenz und Fairness im Umgang mit Verstößen zu gewährleisten. Noch wichtiger ist, dass die Alkoholkonzentrationstests fair und verantwortungsvoll durchgeführt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Daher können Maßnahmen wie der Austausch des Alkoholtestgeräts vor der Prüfung dazu beitragen, die Qualität der Prüfung zu verbessern und so die Effizienz bei der Erkennung und Behandlung von Verstößen im Zusammenhang mit Fahren unter Alkoholeinfluss zu steigern.
Im Falle von Auffälligkeiten am Alkoholmessgerät gibt es im Vergleich zu den gesetzlichen Bestimmungen keine Vorschriften zur Überprüfung der Herkunft dieses Geräts. Die Überprüfung fällt in den Aufgabenbereich der zuständigen Behörde.
Bei Unklarheiten bezüglich des Alkoholmessgeräts klären die Beamten und Soldaten die Sachlage unmittelbar bei der Bearbeitung des Verstoßes auf und ermöglichen dem Verletzer, den Prüfstempel auf dem Gerät und die Seriennummer direkt einzusehen sowie festzustellen, ob das Prüfzertifikat noch gültig ist oder nicht.
Gleichzeitig können die Bürger nach jedem Alkoholtest Informationen auf dem Gerät einsehen und so feststellen, ob sie gegen die Vorschriften verstoßen haben. Bei Fragen oder Beschwerden können sich die Betroffenen an die Leiter der Dienststellen auf Bezirks-, Stadt- oder Gemeindeebene oder an die Verkehrspolizei wenden. Dort wird eine Empfangsabteilung eingerichtet, die sich um die Klärung der Fragen kümmert.
Minh Hoa (t/h)
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