Beseitigung von Finanzierungsengpässen zur Umsetzung des Nationalen Zielprogramms
Der Abgeordnete der Nationalversammlung, Nguyen Tao, stellte die Frage: „Derzeit umfasst das Nationale Zielprogramm für den ländlichen Neubau sechs spezialisierte Programme, doch die Zentralregierung hat kein Kapital dafür bereitgestellt, was den Kommunen die Ausarbeitung und Einreichung der Pläne bei den zuständigen Behörden erschwert. Darüber hinaus zeigt die Umsetzung der nationalen Zielprogramme in der aktuellen Periode Unklarheiten in bestimmten Politikbereichen. So wird beispielsweise im Rahmen der Armutsbekämpfung im Nationalen Zielprogramm für nachhaltige Armutsbekämpfung in Radiosender in armen Bezirken und besonders schwierigen Gemeinden investiert. Tatsächlich reichen die Mittel aus dem Zentralhaushalt jedoch nicht aus, um in dieses Radiosystem zu investieren, während das Nationale Zielprogramm für den ländlichen Neubau keine Investitionen in Radiosender in besonders schwierigen Gemeinden und armen Bezirken vorsieht. Dies führt zu Überschneidungen und Doppelarbeit in Umfang, Zielen und Inhalt und zeigt, dass die Integration von Aufgaben und Ressourcen zur Umsetzung der drei Kapitalquellen des Nationalen Zielprogramms noch immer mit vielen Engpässen verbunden ist. Der Premierminister schlägt vor, dass die zuständigen Ministerien und Zweigstellen die Behörden dringend anweisen, die Maßnahmen zu überprüfen und sofortige Lösungen zu finden, damit die Kommunen eine Grundlage für Umsetzung.“
Zu diesem Thema antwortete der Premierminister wie folgt:
1. Bezüglich der Kapitalzuweisung zur Umsetzung von 6 Spezialprogrammen im Rahmen des Nationalen Zielprogramms für den Neubau im ländlichen Raum:
Das Kapital aus dem Zentralhaushalt zur Unterstützung der Umsetzung von sechs Spezialprogrammen im Rahmen des Nationalen Zielprogramms für neue ländliche Entwicklung wurde vom Premierminister im mittelfristigen öffentlichen Investitionsplan, im Investitionsplan und im Staatshaushaltsvoranschlag für 2023 zugewiesen . Das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung hat die Kommunen angewiesen, das im Jahr 2023 zugewiesene Kapital aus dem Zentralhaushalt für die Umsetzung dieser Spezialprogramme einzusetzen.
Daher hat die Zentralregierung Mittel aus dem Zentralhaushalt bereitgestellt, um die Kommunen bei der Umsetzung spezialisierter Programme im Rahmen des Nationalen Zielprogramms für neue ländliche Entwicklung gemäß den Vorschriften zu unterstützen. Die Kommunen sind dafür verantwortlich, proaktiv Pläne und Kostenvoranschläge zu entwickeln, zu genehmigen und zuzuweisen, um den Umsetzungsfortschritt und die Auszahlung des Kapitals des Programms dringend zu beschleunigen.
2. Bezüglich der Investitionen in Funksysteme im Rahmen der Nationalen Zielprogramme zur nachhaltigen Armutsbekämpfung und zum ländlichen Neubau:
Die Zuweisung von Mitteln aus dem Zentralhaushalt für die Jahre 2022 und 2023 der beiden Nationalen Zielprogramme zur nachhaltigen Armutsbekämpfung und zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Unterstützung von Kommunen bei der Umsetzung von Investitionen in Funksysteme (einschließlich neuer Ausrüstung, Modernisierungen und Reparaturen) weist keine Überschneidungen oder Doppelungen hinsichtlich Umfang und Umsetzungsgegenständen auf. Im Einzelnen:
- Das Budget des Nationalen Zielprogramms zur nachhaltigen Armutsbekämpfung reicht garantiert aus, um 1.547 Gemeinden mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen, Inselgemeinden und Inselbezirke bei Investitionen in und der Reparatur von Gemeinderadiosendern im Zeitraum 2021–2025 zu unterstützen. Die Zuweisung der Mittel aus dem Zentralhaushalt erfolgt jährlich, um für den Fünfjahreszeitraum ein ausreichendes Unterstützungsniveau gemäß den Grundsätzen, Kriterien, Normen und Kapitalzuweisungszielen des Programms sicherzustellen.
- Mittel aus dem Nationalen Zielprogramm für neue ländliche Entwicklung unterstützen Neuinvestitionen und Reparaturen von Gemeinderadiostationen in den verbleibenden Gemeinden (zusätzlich zu den besonders benachteiligten Gemeinden, die Unterstützung aus dem oben genannten Nationalen Zielprogramm für nachhaltige Armutsbekämpfung erhalten haben).
3. Zur Integration von Aufgaben und Ressourcen zur Umsetzung von 03 nationalen Zielprogrammen:
Der Grundsatz der Integration von Kapitalquellen bei der Umsetzung nationaler Zielprogramme ist in Artikel 10 des Regierungserlasses Nr. 27/2022/ND-CP vom 19. April 2022 festgelegt, der den Verwaltungsmechanismus und die Organisation der Umsetzung nationaler Zielprogramme regelt. Je nach praktischen Gegebenheiten sind die Gemeinden dafür verantwortlich, proaktiv Ressourcen aus anderen Programmen und Projekten zu integrieren, um nationale Zielprogramme vor Ort umzusetzen.
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