Verfahren zur Übertragung der Motorradzulassung
Gemäß Artikel 13 und Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA, das die Ausstellung und den Widerruf von Zulassungen und Nummernschildern von Kraftfahrzeugen regelt, einschließlich Widerrufsverfahren und Verfahren zur Namensänderung.
Um das Widerrufsverfahren durchzuführen, muss der Fahrzeughalter insbesondere den Widerruf der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens auf dem öffentlichen Serviceportal erklären, den Fahrzeugzulassungsdateicode online angeben, die Widerrufsdatei einreichen und einen Termin zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Fahrzeugzulassungsergebnisse erhalten.
Nach Prüfung der gültigen Fahrzeugunterlagen stellt die Kfz-Zulassungsbehörde eine Zulassungs- und Kennzeichenentzugsbescheinigung aus.
Bei Verlust des Fahrzeugscheins erfolgt die Überprüfung vorschriftsmäßig.
Bei der Eigentumsübertragung eines alten Motorrads wird das Kennzeichen des Fahrzeugs eingezogen.
Um das Verfahren zur Übertragung des Fahrzeugbesitzes durchzuführen, muss die Organisation oder Einzelperson, die die Übertragung des Fahrzeugbesitzes erhält, die Fahrzeugzulassung erklären, das Fahrzeug zur Inspektion zur Fahrzeugzulassungsstelle bringen, den Online-Fahrzeugzulassungsdateicode angeben und den Antrag gemäß den Vorschriften einreichen.
Die Zulassungsstelle erteilt das Kennzeichen nach Prüfung der Fahrzeugunterlagen und der Fahrzeuggültigkeit. Die Zulassungsbescheinigung erhalten Sie bei der Zulassungsstelle oder bei der Post.
Um das Verfahren zur Übertragung der Fahrzeugzulassung durchzuführen, müssen Sie zur Fahrzeugzulassungsstelle an Ihrem Firmensitz oder Wohnsitz gehen und die in Artikel 10 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA vorgeschriebenen Dokumente sowie andere erforderliche Dokumente vorlegen.
Muss ich bei der Eigentumsübertragung des Motorrads das Kennzeichen ändern?
Gemäß Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA gehört das Fahrzeugkennzeichen dem Eigentümer des alten Motorrads.
Daher wird bei der Übertragung des Eigentums an einem alten Motorrad das Kennzeichen des Fahrzeugs eingezogen und nicht beibehalten. Wenn der alte Besitzer ein anderes Fahrzeug auf sein Eigentum anmeldet, wird das Kennzeichen neu ausgestellt.
Falls der alte Autobesitzer nach fünf Jahren kein neues Auto anmeldet, wird das Identifikationskennzeichen zur Registrierung und Ausgabe an Organisationen und Einzelpersonen gemäß den Vorschriften an das Kennzeichenlager übergeben.
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Quelle: https://vtcnews.vn/theo-quy-dinh-moi-nhat-sang-ten-xe-may-co-can-doi-bien-so-xe-ar913326.html
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