Thua Thien Hue regelt die Landnutzungsgrenzen in ländlichen und städtischen Gebieten.
Das Volkskomitee der Provinz Thua Thien Hue hat gerade die Entscheidung Nr. 60/2024/QD-UBND erlassen, die die Begrenzung der Landzuteilung und der Landanerkennung für Einzelpersonen und Landnutzer in der Provinz regelt.
Dieser Beschluss tritt am 30. August 2024 in Kraft und ersetzt den Beschluss Nr. 33/2014/QD-UBND vom 30. Juni 2014 und den Beschluss Nr. 59/2021/QD-UBND vom 30. September 2021 zur Änderung und Ergänzung der Verordnungen über die Grenzen der Landzuteilung sowie die Grenzen der Landanerkennung für Garten- und Teichland auf demselben Grundstück mit Wohnraum für Haushalte und Einzelpersonen in der Provinz Thua Thien Hue.
Mit der Entscheidung wurden soeben detaillierte Regelungen zur Begrenzung der Wohnbaulandzuteilung für Einzelpersonen und Landnutzer in ländlichen und städtischen Gebieten erlassen; zur Begrenzung der Anerkennung von Wohnbauland für Fälle der Landnutzung vor dem 18. Dezember 1980 und vom 18. Dezember 1980 bis vor dem 15. Oktober 1993 in der Provinz Thua Thien Hue.
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Dem Dokument zufolge wurde die Beschränkung der Landnutzung in ländlichen und städtischen Gebieten der Region gerade vom Volkskomitee der Provinz Thua Thien Hue geregelt. |
Gilt für staatliche Verwaltungsbehörden für natürliche Ressourcen und Umwelt; staatliche Verwaltungsbehörden für Wohnungsbau, Bauarbeiten und andere relevante staatliche Verwaltungsbehörden. Haushalte, Einzelpersonen; Landnutzer, Eigentümer von an Land gebundenem Vermögen.
Gemäß der Entscheidung beträgt die Grenze für die Zuteilung von Wohngrundstücken an Einzelpersonen in den Bezirken der Stadt Hue nicht mehr als 200 m². In Kreisstädten und Bezirken von Städten nicht mehr als 300 m². In Flachlandgemeinden nicht mehr als 400 m². In Gemeinden im Mittelland und in den Bergen nicht mehr als 500 m².
Die Grenze für die Anerkennung von Wohngrundstücken für Haushalte und Einzelpersonen bei Landnutzung vor dem 18. Dezember 1980, einschließlich der Bezirke in der Stadt Hue, beträgt 300 m². Kreisstädte und Bezirke in Städten haben eine Fläche von 450 m². Flachlandgemeinden haben eine Fläche von 600 m². Gemeinden im Mittelland und in den Bergen haben eine Fläche von 750 m².
Die Grenze für die Anerkennung von Wohngrundstücken für Haushalte und Einzelpersonen im Falle einer Landnutzung vom 18. Dezember 1980 bis vor dem 15. Oktober 1993, einschließlich der Bezirke der Stadt Hue, beträgt 200 m². Städte von Bezirken und Stadtbezirke haben eine Fläche von 300 m². Flachlandgemeinden haben eine Fläche von 400 m². Gemeinden im Mittelland und in den Bergen haben eine Fläche von 500 m².
Falls die gültige Akte gemäß den Vorschriften eingegangen ist, aber vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung nicht bearbeitet wurde, stützen sich die zuständigen Behörden auf die Bestimmungen der Beschlüsse Nr. 33/2014/QD-UBND vom 30. Juni 2014, Nr. 59/2021/QD-UBND vom 30. September 2021 und Nr. 61/2023/QD-UBND vom 17. November 2023 des Volkskomitees der Provinz, um die Akte gemäß den Vorschriften zu prüfen und zu bearbeiten. Falls die Akte nach dem Inkrafttreten dieser Entscheidung eingeht, entscheidet die zuständige Behörde gemäß den Bestimmungen dieser Entscheidung.
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