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Ab dem 15. September wird die Verkehrspolizei damit beauftragt, das Kamerasystem rund um die Uhr zu überwachen.

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế11/09/2023

Darf ich fragen, ob die Verkehrspolizei (CSGT) das Kamerasystem rund um die Uhr überwachen muss? Wie wird gehandhabt, wenn während des Überwachungsprozesses ein Verstoß festgestellt wird? - Leser Gia Bao
Từ ngày 15/9, bố trí CSGT trực hệ thống camera giám sát 24/24

Ab dem 15. September wird die Verkehrspolizei damit beauftragt, das Kamerasystem rund um die Uhr zu überwachen.

Gemäß Artikel 9 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA lauten die Vorschriften zur Kontrolle durch das Überwachungssystem und zur Behandlung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit wie folgt:

- Das System zur Überwachung und Behandlung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit (im Folgenden als „Überwachungssystem“ bezeichnet) wird gemäß den Bestimmungen des Dekrets 135/2021/ND-CP ausgestattet, installiert, verwaltet, betrieben und verwendet. Dieses regelt die Liste, Verwaltung und Verwendung professioneller technischer Mittel und Ausrüstungen sowie den Prozess der Erfassung und Verwendung von Daten, die mit von Einzelpersonen und Organisationen bereitgestellten Mitteln und technischen Ausrüstungen erfasst werden, um Verwaltungsverstöße aufzudecken, und die Vorschriften des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zu Standards, Vorschriften, Verwaltung, Betrieb, Verwendung und Schutz des Überwachungssystems.

- Die mit der Verwaltung des Überwachungssystems beauftragte Verkehrspolizeieinheit muss rund um die Uhr Personal im Einsatzzentrum bereitstellen, um das System kontinuierlich und reibungslos zu betreiben, die Verkehrsordnung und -sicherheit sowie die soziale Ordnung auf der Strecke zu überwachen und Verkehrsverstöße und andere Gesetzesverstöße festzustellen.

- Die Erkennung und Behandlung von Verstößen durch das Überwachungssystem erfolgt gemäß den Bestimmungen der Artikel 19 und 28 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA.

Aufdeckung von Verwaltungsverstößen durch Überwachungssysteme

Gemäß Artikel 19 des Rundschreibens 32/2023/TT-BCA lauten die Vorschriften zur Aufdeckung von Verwaltungsverstößen durch professionelle technische Mittel und Ausrüstung wie folgt:

- Verkehrspolizisten nutzen professionelle technische Ausrüstung und Mittel, um Gesetzesverstöße von Personen und Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, aufzudecken und zu sammeln. Fahrer von Fahrzeugen, die am Verkehr teilnehmen, sind verpflichtet, bei der Aufforderung zur Inspektion und Kontrolle durch professionelle technische Ausrüstung und Mittel von Verkehrspolizisten mitzuwirken.

- Die von technischen Geräten und Vorrichtungen erfassten Ergebnisse sind Fotos, Bilder, gedruckte Formulare, Messindizes und im Speicher der technischen Geräte und Vorrichtungen gespeicherte Daten.

Erstellen Sie Statistiken, Listen, drucken Sie Fotos oder Aufzeichnungen von Verstößen aus und bewahren Sie diese gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und der Aktenführung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit in der Akte über Verwaltungsverstöße auf.

- Wenn technische Geräte und Fahrzeuge illegale Handlungen von Personen und Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen, erkennen und Informationen und Bilder davon sammeln, muss die für die Verhängung von Sanktionen zuständige Person Folgendes tun:

- Organisieren Sie Kräfte, die Fahrzeuge anhalten, um Verstöße gemäß den Vorschriften zu kontrollieren und zu ahnden. Falls der Verkehrssünder Informationen, Bilder und gesammelte Ergebnisse des Verstoßes sehen möchte, zeigt das Verkehrspolizeiteam diese am Kontrollpunkt vor. Wenn am Kontrollpunkt keine Informationen, Bilder oder Ergebnisse vorliegen, wird der Verkehrssünder angewiesen, diese vorzulegen, wenn er/sie zur Bearbeitung des Verstoßes zum Hauptquartier der Einheit kommt.

- Falls das Fahrzeug, das gegen die Vorschriften verstößt, nicht zur Kontrolle und Bearbeitung des Verstoßes angehalten werden kann, sind die Bestimmungen in Abschnitt 3 zu befolgen.

Reihenfolge der durch das Überwachungssystem gesammelten Verarbeitungsergebnisse

Die Reihenfolge der Verarbeitung der durch das Überwachungssystem gesammelten Ergebnisse ist wie folgt festgelegt:

(i) Innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Entdeckung des Verstoßes muss die zuständige Person der Behörde für öffentliche Sicherheit, bei der der Verwaltungsverstoß entdeckt wurde, Folgendes durchführen:

- Informationen über Fahrzeuge, Fahrzeughalter, Organisationen und Einzelpersonen im Zusammenhang mit Verwaltungsverstößen über Fahrzeugzulassungsbehörden, die nationale Bevölkerungsdatenbank und andere relevante Behörden und Organisationen zu ermitteln;

- Falls der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an dem Verwaltungsverstoß beteiligt ist, nicht in dem Bezirk wohnt oder ihren Hauptsitz hat, in dem die Polizeibehörde den Verwaltungsverstoß festgestellt hat, und festgestellt wird, dass der Verwaltungsverstoß in die Sanktionsbefugnis des Leiters der Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei fällt, werden die mit den Mitteln und der technischen Ausrüstung gesammelten Ergebnisse an die Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei weitergeleitet, in der der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an dem Verwaltungsverstoß beteiligt ist, wohnt oder ihren Hauptsitz hat (gemäß Formular Nr. 03, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA), um den Verstoß zu lösen und zu bearbeiten (sofern diese über ein Netzwerksystem verfügt, das elektronisch gesendet werden kann).

Falls der Verwaltungsverstoß nicht in die Zuständigkeit des Polizeichefs der Gemeinde, des Bezirks oder der Stadt fällt oder in die Zuständigkeit des Polizeichefs der Gemeinde, des Bezirks oder der Stadt fällt, die Gemeinde, der Bezirk oder die Stadtpolizei jedoch nicht über ein Netzwerkverbindungssystem verfügt, werden die mit den Mitteln und der technischen Ausrüstung gesammelten Ergebnisse an die Bezirkspolizei weitergeleitet, in deren Bezirk der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Einzelperson, gegen die der Verwaltungsverstoß verhängt wurde, wohnt oder ihren Hauptsitz hat (gemäß Formular Nr. 03, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA), um den Verstoß zu lösen und zu bearbeiten.

– Senden Sie eine Mitteilung (gemäß Formular Nr. 02, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA), in der Sie Fahrzeugbesitzer, Organisationen und Einzelpersonen, bei denen es sich um Verwaltungsverstöße handelt, auffordern, sich zur Zentrale der Polizeibehörde zu begeben, bei der der Verwaltungsverstoß festgestellt wurde, oder zur Zentrale der Polizei auf Gemeinde-, Bezirks-, Stadt- oder Distriktebene, in deren Bezirk die Person wohnt oder ihren Hauptsitz hat, um den Verwaltungsverstoß zu klären, wenn das Reisen schwierig ist und keine Bedingungen bestehen, um sich direkt zur Zentrale der Polizeibehörde zu begeben, bei der der Verwaltungsverstoß festgestellt wurde, wie in Klausel 2, Artikel 15 des Dekrets 135/2021/ND-CP vorgeschrieben.

Die Übermittlung der Verstoßmitteilung erfolgt schriftlich oder elektronisch (bei Erfüllung der infrastrukturellen, technischen und informationellen Voraussetzungen).

(ii) Wenn Fahrzeughalter, Organisationen und Einzelpersonen, die in Verwaltungsverstöße verwickelt sind, sich zur Klärung des Verstoßes an die Polizeibehörde wenden, muss die Person mit der Befugnis zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen der Polizeibehörde, bei der der Verstoß festgestellt wurde, oder der Leiter der Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei oder der Leiter der Bezirkspolizei den Verstoß gemäß den Bestimmungen in Punkt c und Punkt d, Klausel 1, Artikel 15 des Dekrets 135/2021/ND-CP klären und behandeln.

(iii) Falls der Verstoß von der Gemeinde-, Bezirks-, Stadt- oder Kreispolizei aufgeklärt und bearbeitet wird, müssen die Ergebnisse der Aufklärung und Bearbeitung des Falls unverzüglich der Polizeibehörde gemeldet werden, bei der der Verstoß festgestellt wurde (über das Datenbanksystem zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen).

Gleichzeitig ist der Status „gelöst“ zu aktualisieren, der Fall auf der Website der Verkehrspolizeibehörde zu bearbeiten und der Zulassungsbehörde unverzüglich eine Mitteilung über die Aufhebung der Verwarnung für gegen die Vorschriften verstoßende Fahrzeuge zu senden. Außerdem ist der Status „Versand einer Verwarnung an die Zulassungsbehörde“ aus dem Datenbanksystem zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen zu entfernen (sofern für den in Abschnitt (v) genannten Fall eine Verwarnungsinformation der Polizeibehörde vorliegt, bei der der Verstoß festgestellt wurde).

(iv) Wird der Verstoß von der Polizeibehörde, bei der er festgestellt wurde, aufgeklärt und bearbeitet, müssen die Ergebnisse der Fallaufklärung unverzüglich (über das Datenbanksystem zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen) der Polizei auf Gemeinde-, Bezirks-, Stadt- oder Kreisebene gemeldet werden, die die mit professionellen technischen Mitteln und Geräten erfassten Ergebnisse erhalten hat.

Aktualisieren Sie gleichzeitig den Status „gelöst“ und bearbeiten Sie den Fall auf der Website der Verkehrspolizeibehörde und senden Sie der Zulassungsbehörde unverzüglich eine Benachrichtigung über die Beendigung der Verwarnung des gegen die Vorschriften verstoßenden Fahrzeugs. Entfernen Sie den Status „Versendet wurde eine Verwarnung an die Zulassungsbehörde“ aus dem Datenbanksystem zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen für den in Klausel (v) genannten Fall.

(v) Wenn der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an dem Verwaltungsverstoß beteiligt ist, 20 Tage nach dem Datum der Absendung der Mitteilung über den Verstoß nicht zur Zentrale der Polizeibehörde erscheint, bei der der Verstoß festgestellt wurde, um den Fall zu klären, oder wenn die Polizeibehörde, bei der der Verstoß festgestellt wurde, keine Mitteilung über die Ergebnisse der Beilegung und Bearbeitung des Falls von der Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtpolizei erhält oder die Polizei auf Bezirksebene die mit professionellen technischen Mitteln und Geräten gesammelten Ergebnisse erhält, muss die Person mit der Befugnis zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen der Polizeibehörde, bei der der Verstoß festgestellt wurde, wie folgt vorgehen:

- Aktualisieren Sie die Informationen zum Fahrzeug, das den Verstoß begangen hat (Fahrzeugtyp, Nummernschild, Nummernschildfarbe, Zeit, Ort des Verstoßes, Verhalten beim Verstoß, Einheit, die den Verstoß festgestellt hat, Einheit, die den Fall bearbeitet, Kontakttelefonnummer) auf der elektronischen Informationsseite der Verkehrspolizeibehörde, damit Fahrzeugbesitzer, Organisationen und Einzelpersonen, die mit dem Verwaltungsverstoß in Verbindung stehen, Bescheid wissen und Kontakt aufnehmen können, um den Verstoß gemäß den Vorschriften zu lösen.

- Senden Sie eine Warnmeldung an die Kfz-Zulassungsstelle (für prüfpflichtige Fahrzeuge).

Aktualisieren Sie den Status der an die Registrierungsbehörde gesendeten Warnmeldung im Datenbanksystem zur Bearbeitung von Verwaltungsverstößen. Senden Sie bei Motorrädern, Motorrollern und Elektrorollern weiterhin Meldungen an die Polizei der Gemeinde, des Bezirks oder der Stadt, in der der Fahrzeughalter, die Organisation oder die Person, die an dem Verwaltungsverstoß beteiligt ist, wohnt oder ihren Hauptsitz hat (gemäß Formular Nr. 04, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA).

Die Polizei der Gemeinden, Bezirke und Städte ist dafür verantwortlich, Fahrzeugbesitzer, Organisationen und Einzelpersonen über Verwaltungsverstöße zu informieren und sie aufzufordern, den Verstössen nachzukommen. Die Ergebnisse dieser Arbeit werden der Polizeibehörde gemeldet, die den Verstössenbescheid ausgestellt hat (gemäss Formular Nr. 04, herausgegeben mit Rundschreiben 32/2023/TT-BCA).

(vi) Die Übermittlung der mit technischen Mitteln und Geräten erhobenen Ergebnisse sowie die Benachrichtigung über die Ergebnisse von Handhabungsverstößen erfolgen elektronisch.

(Artikel 28 Rundschreiben 32/2023/TT-BCA)


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