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Haben nicht lehrende Führungskräfte Anspruch auf Unterrichtszuschüsse?

GD&TĐ – Leser fragten nach den Regelungen zur Unterrichtszulage für Führungskräfte, die nicht am Unterricht teilnehmen.

Báo Giáo dục và Thời đạiBáo Giáo dục và Thời đại29/08/2025

Frage: Habe ich Anspruch auf eine Lehrvergütung, wenn ich eine Führungskraft bin und nicht unterrichte? Luu Viet Ngoc (vietngoc***@gmail.com)

* Antwort:

Das Vorzugszulagensystem für Lehrer wird gemäß den Bestimmungen des Beschlusses Nr. 244/2005/QD-TTg des Premierministers vom 6. Oktober 2005 und den Anweisungen im gemeinsamen Rundschreiben Nr. 01/2006/TTLT-BGD&DT-BNV-BTC vom 23. Januar 2006 umgesetzt.

Dementsprechend haben angestellter Lehrer (einschließlich derer auf Probe oder mit Vertrag), die direkt an öffentlichen Bildungseinrichtungen im nationalen Bildungssystem unterrichten, Anspruch auf eine bevorzugte Lehrerzulage.

Die Höhe der Zulage und die Berechnungsmethode der Vorzugszulage richten sich nach Artikel 2 des Beschlusses Nr. 244/2005/QD-TTg, der Folgendes vorsieht: Die Zulage von 30 % gilt für Lehrer, die direkt an Mittelschulen, Gymnasien, allgemeinbildenden Berufsberatungszentren, Weiterbildungszentren, Berufsbildungszentren in den Ebenen, Städten und Gemeinden, Berufsgymnasien, Berufsschulen und politischen Ausbildungszentren in Bezirken, Städten und Gemeinden der Provinz unterrichten.

Die 35%-Zulage gilt für Lehrer, die direkt in Kindergärten und Grundschulen in den Ebenen, Städten und Gemeinden, an Mittelschulen, Gymnasien, umfassenden technischen und beruflichen Zentren, Weiterbildungszentren und Berufsbildungszentren in Bergregionen, auf Inseln sowie in abgelegenen und isolierten Gebieten unterrichten;

Die Arbeitsregelung für allgemeinbildende Lehrkräfte richtet sich nach den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 28/2009/TT-BGDDT vom 21. Oktober 2009, geändert durch das Rundschreiben Nr. 15/2017/TT-BGDDT vom 9. Juni 2017 des Ministers für Bildung und Ausbildung.

Demnach errechnet sich die Unterrichtsstundennorm/Jahr für Schulleiter wie folgt: 2 Stunden/Woche x Anzahl der Wochen für Unterricht und pädagogische Tätigkeit gemäß den Bestimmungen des Schuljahresplans; die Unterrichtsstundennorm/Jahr für Konrektoren errechnet sich wie folgt: 4 Stunden/Woche x Anzahl der Wochen für Unterricht und pädagogische Tätigkeit gemäß den Bestimmungen des Schuljahresplans.

Aufgrund der oben genannten Regelungen haben leitende Angestellte (Schulleiter, Konrektoren), die nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Stundenzahl unterrichten, keinen Anspruch auf eine bevorzugte Lehrerzulage.

Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Rubrik: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15, Hai Ba Trung (Hoan Kiem, Hanoi).

E-Mail: bandocgdtd@gmail.com

Quelle: https://giaoducthoidai.vn/vien-chuc-quan-ly-khong-tham-gia-giang-day-co-duoc-huong-phu-cap-dung-lop-post746312.html


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