Ab dem 15. Februar wird das Verkehrsministerium ein neues Rundschreiben anwenden, das in 19 Fällen von Fahrzeugmodifikationen eine Fahrzeuginspektion ohne Erstellung einer Konstruktionsakte ermöglicht.
Mit dem Rundschreiben 43/2023 werden zahlreiche Artikel des Rundschreibens 85/2014 zur Regelung der Renovierung von Straßenkraftfahrzeugen geändert und ergänzt. Darin werden neun Fälle von modifizierten und renovierten Fahrzeugen aufgeführt, die weiterhin zur Ausstellung von Zertifikaten geprüft werden, ähnlich wie bei normalen Fahrzeugen, ohne dass eine Abnahmeprüfung durchgeführt werden muss.
Hierzu zählen Fahrzeuge, bei denen die Fahrgastraumtür ausgetauscht wird, bei denen bestimmte Ladeflächenstrukturen ohne Erhöhung der Ladefläche verändert werden, bei denen Staubschutzabdeckungen für die Ladefläche angebracht oder entfernt werden, bei denen Abdeckungen für die Lade- und Gepäckräume von Pickup-Trucks angebracht, ausgetauscht oder entfernt werden und bei denen separate Nebelscheinwerfer eingebaut werden.
Fälle, in denen bei Fahrzeugen die Frontbeleuchtung ausgetauscht wird, andere Arten von Glühbirnen mit gleichem Stromverbrauch eingesetzt werden, Details oder Karosserieteile geändert werden, das Design einiger Karosseriedetails wie Kühlergrill oder Spoiler geändert wird, eine Windhaube auf dem Dach der LKW-Kabine installiert wird, Trittstufen, Auspuffverzierungen oder dekorative Lichtschutzgurte angebracht werden, unterliegen ebenfalls der Fahrzeuginspektion.
Darüber hinaus müssen für Lkw, die Lasthebegeräte mit einem Sicherheitszertifikat einer zuständigen Behörde hinzufügen oder ersetzen oder diese Geräte entfernen, keine Konstruktionsdatei für Fahrzeugänderungen erstellt werden.
Fahrzeuginspektion im Motor Vehicle Center 29.03V, Hanoi . Foto: Giang Huy
Mit Rundschreiben 43 werden außerdem 10 Fälle hinzugefügt, die geprüft werden dürfen, ohne dass wie bisher eine Konstruktionsdatei für ein modifiziertes Kraftfahrzeug erstellt werden muss.
Diese Liste umfasst Fahrpraxis- und Testfahrzeuge mit eingebauten Bremspedalgestängen; Austausch oder Entfernung von Laderaumabdeckungen bei Kleinlastern; Muldenkipper und Tanklastwagen, die vor November 2014 importiert, hergestellt, montiert oder modifiziert wurden und bei denen das Laderaumvolumen freiwillig reduziert werden soll; Fahrzeuge, die für den Einbau eines neuen Kraftstoffversorgungssystems modifiziert wurden; Austausch oder Entfernung von Dachgepäckträgern bei Personenkraftwagen; Austausch oder Entfernung der Windhaube auf dem Dach von Traktorkabinen; Modifikationen an Pumpen, Öltanks und Hydraulikleitungssystemen von Traktoren; und Änderungen an Beifahrersitzen.
Laut dem Leiter des Vietnam Registers hat Rundschreiben 43 die Definition von Fahrzeugmodifikationen grundlegend geändert und trägt dazu bei, die Verfahren zur Durchführung von Fahrzeugmodifikationen zu vereinfachen. Fahrzeugbesitzer können einige Details am Fahrzeug ändern und modifizieren, ohne sich um Zulassungsprobleme kümmern zu müssen.
„Derzeit haben einige Autohersteller das gleiche Automodell im Angebot, verfügen aber über viele Produktoptionen und äußere Details des Fahrzeugs. Das Produkt verfügt über die Konstruktionsunterlagen des Herstellers. Man kann diese Konstruktionen des Fahrzeugs ändern, ohne dass dies als Modifikation gilt. Das Fahrzeug wird weiterhin normal geprüft“, sagte der Leiter der Abteilung.
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