Stellvertretender Finanzminister - Foto: NK
Auf der Pressekonferenz zur Bekanntgabe der Anordnung des Präsidenten zur Verkündung der von der 15. Nationalversammlung in ihrer 9. Sitzung am 11. Juli verabschiedeten Gesetze gab der stellvertretende Finanzminister Le Tan Can konkrete Informationen zu steuerpflichtigen Waren gemäß dem Gesetz über die besondere Verbrauchssteuer.
Flugzeuge, Hubschrauber und Segelflugzeuge unterliegen nicht der Steuer.
Es ist bemerkenswert, dass das verabschiedete Gesetz steuerpflichtige Artikel wie alkoholfreie Getränke mit einem Zuckergehalt von über 5 g/100 ml und Klimaanlagen mit einer Leistung von über 24.000 bis 90.000 BTU zu den steuerpflichtigen Objekten hinzufügt und Beschreibungen einiger steuerpflichtiger Artikel wie Zigaretten, Alkohol, Bier, Autos, Flugzeuge usw. hinzufügt, um sie mit speziellen Gesetzen in Einklang zu bringen.
Einige Waren unterliegen nicht der Steuer, beispielsweise solche, die von Organisationen und Einzelpersonen hergestellt, verarbeitet oder direkt ins Ausland exportiert werden oder die anderen Geschäftsorganisationen und Einzelpersonen zum Export ins Ausland verkauft oder anvertraut werden.
Zu den Gegenständen, die nicht der Sonderverbrauchssteuer unterliegen, gehören Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Yachten, die für den gewerblichen Transport von Gütern, Passagieren und Touristen verwendet werden, sowie Flugzeuge, Hubschrauber und Segelflugzeuge, die für Zwecke der nationalen Verteidigung und Sicherheit, für Krankenwagen, Rettung, Brandbekämpfung, Pilotenausbildung, Filmaufnahmen, Fotografie, Vermessung und landwirtschaftliche Produktion verwendet werden.
Darüber hinaus Personenkraftwagen, vierrädrige Personenkraftwagen mit Motor, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind und nur im Rahmen von Unterhaltung, Freizeit, Sport, historischen Stätten, Krankenhäusern, Schulen und anderen Spezialfahrzeugen eingesetzt werden.
Aus dem Ausland in zollfreie Zonen eingeführte Waren, in zollfreie Zonen verkaufte und nur in zollfreien Zonen verwendete inländische Waren …
Neben der Grundlage für die Berechnung der Steuer auf Prozentbasis enthält das Gesetz Bestimmungen wie die Methode zur Berechnung der absoluten Steuer und die Methode zur Bestimmung der Höhe der zu zahlenden Sonderverbrauchssteuer.
Die Preisbestimmungen zur Berechnung der Sonderverbrauchssteuer basieren auf dem Verkaufspreis des Herstellers und Importeurs und gelten für eine Reihe steuerpflichtiger Dienstleistungen wie Golfgeschäfte, Casinos sowie Werbeartikel und -dienstleistungen.
Wie werden Zigaretten, Alkohol und Erfrischungsgetränke besteuert?
Für bestimmte Artikel gelten die folgenden Steuersätze: Für Tabakartikel gilt weiterhin der aktuelle Steuersatz von 75 %, hinzu kommt ein absoluter Steuersatz, der gemäß dem Fahrplan ab 2027 um 2.000 VND/Packung/Jahr und im Jahr 2031 um 10.000 VND/Packung steigt.
Für Zigarren wird der aktuelle Steuersatz von 75 % beibehalten und ein absoluter Steuersatz hinzugefügt, der von 2027 bis 2031 schrittweise um 20.000 VND/Zigarette/Jahr auf 100.000 VND/Zigarette ansteigt. Für geschredderten Tabak, Pfeifentabak und andere Formen wird der Steuersatz von 2027 bis 2031 schrittweise um 20.000 VND/100 g oder 100 ml/Jahr auf 100.000 VND/100 g oder 100 ml angehoben.
Für Alkohol- und Bierprodukte: Erhöhung des Steuersatzes um 5 %/Jahr in 5 Jahren von 2027 bis 2031. Konkret: Für Alkoholprodukte mit einem Alkoholgehalt von 20 Grad oder mehr gilt der aktuelle Steuersatz von 65 % im Jahr 2026 und wird um 5 %/Jahr auf 70 % im Jahr 2027 und auf 90 % im Jahr 2031 erhöht.
Für Alkohol unter 20 Grad wird im Jahr 2026 der aktuelle Steuersatz von 35 % angewendet und um 5 %/Jahr auf 40 % im Jahr 2027 und auf 60 % im Jahr 2031 erhöht. Für Bier gilt im Jahr 2026 der aktuelle Steuersatz von 65 %, der im Jahr 2027 auf 70 % und im Jahr 2031 auf 90 % erhöht wird.
Die Produktion von Pickup-Trucks und Lieferwagen mit Doppelkabine und zwei oder mehr Sitzreihen, die über eine feste Trennwand zwischen Fahrgastraum und Laderaum verfügen, wird in den drei Jahren von 2027 bis 2029 um 3 % pro Jahr steigen.
Für Erfrischungsgetränke gemäß TCVN mit einem Zuckergehalt von über 5 g/100 ml gilt ab 2027 ein Steuersatz von 8 % und ab 2028 von 10 %.
In einigen Fällen ist keine Rückerstattung der Sonderverbrauchssteuer möglich, beispielsweise bei einem Eigentümerwechsel, einer Unternehmensumwandlung, einer Fusion, Konsolidierung, Teilung, Trennung oder Einstellung des Betriebs. Auch die Rückerstattung der Sonderverbrauchssteuer, die nicht vollständig auf Rohmineralbenzin abgezogen wurde, das zur Herstellung und Mischung von Biokraftstoff verwendet wird, ist nicht möglich.
Quelle: https://tuoitre.vn/ap-thue-tieu-thu-dac-biet-thuoc-la-them-2-000-dong-bao-xi-ga-20-000-dong-dieu-bia-len-65-20250711131823652.htm
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