Das Ministerium für Industrie und Handel hat beschlossen, das Antidumping von warmgewalztem Stahl aus Indien und China zu untersuchen. Das Ministerium für Industrie und Handel hat einen Fragebogen zur Untersuchung des Antidumpings von warmgewalztem Stahl herausgegeben. |
Die Abteilung für Handelsmaßnahmen des Ministeriums für Industrie und Handel hat einen offiziellen Untersuchungsfragebogen für ausländische Hersteller/Exporteure im Antidumping-Untersuchungsverfahren zu warmgewalzten Stahlprodukten aus Indien und China herausgegeben (Fallcode: AD20).
Zuvor hatte das Ministerium für Industrie und Handel am 26. Juli 2024 die Entscheidung Nr. 1985/QD-BCT zur Untersuchung und Anwendung von Antidumpingmaßnahmen auf einige warmgewalzte Stahlprodukte aus Indien und China erlassen (Fallcode: AD20).
Dementsprechend hat die Trade Remedies Authority (Untersuchungsbehörde) den offiziellen Untersuchungsfragebogen an der Untersuchungsbehörde bekannte ausländische Produktions-/Exportunternehmen zur Beantwortung des Untersuchungsfragebogens versandt.
Die Frist für die Beantwortung des Umfragefragebogens endet am 18. September 2024 um 17:00 Uhr ( Hanoi -Zeit).
Zur Wahrung ihrer Rechte und Interessen bittet die Untersuchungsbehörde alle relevanten ausländischen Hersteller/Exporteure um ihre Teilnahme und uneingeschränkte Zusammenarbeit während des gesamten Untersuchungsprozesses. Der Inhalt der Antwort dient der Untersuchungsbehörde als Grundlage für die Auswahl einer Stichprobe, um den Untersuchungsumfang gegebenenfalls einzuschränken.
Falls die Untersuchungsbehörde keine zeitnahen Antworten von ausländischen Herstellern/Exporteuren erhält oder die bereitgestellten Informationen nicht den geforderten Angaben entsprechen oder unvollständig sind, wird die Untersuchungsbehörde die verfügbaren Informationen verwenden, um gemäß den Bestimmungen von Artikel 75 des Gesetzes zur Außenhandelsverwaltung Schlussfolgerungen zu ziehen.
Die Handelsschutzbehörde erklärte, dass die im Rahmen der Beantwortung des Fragebogens der Ermittlungsbehörde bereitgestellten Informationen und Daten sowie das Recht der betreffenden Parteien auf Zugang zu Fallinformationen während des Ermittlungsprozesses gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Vertraulichkeit von Informationen in Artikel 11 des Dekrets Nr. 10/2018/ND-CP vom 15. Januar 2018, in dem eine Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Außenhandelsverwaltung zu Handelsschutzmaßnahmen aufgeführt sind, behandelt würden.
Die Vorgehensweise zur Beantwortung der einzelnen Fragebogenabschnitte, die Form der Einreichung und die Einreichungsfrist sind im Fragebogen für Unternehmen aufgeführt. Die Ermittlungsbehörde empfiehlt Unternehmen daher, die Anweisungen vor der Beantwortung sorgfältig zu lesen und ihre Antworten fristgerecht einzureichen.
Hinweis siehe hier
[Anzeige_2]
Quelle: https://congthuong.vn/ban-hanh-ban-cau-hoi-dieu-tra-chong-ban-pha-gia-thep-can-nong-tu-an-do-trung-quoc-338587.html
Kommentar (0)