Illustratives Foto. (Foto: Minh Duc/VNA)
Das Dekret 171/2025/ND-CP schreibt vor, dass sich die Aus- und Weiterbildung auf Arbeitsstellen im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Verwaltung von Beamten gemäß dem Aus- und Weiterbildungsplan und den Anforderungen für den Aufbau und die Entwicklung von Humanressourcen, insbesondere hochqualifizierten Humanressourcen von Agenturen und Einheiten, beziehen muss.
Gleichzeitig soll die Anwendung von Wissenschaft und Technologie sowie künstlicher Intelligenz bei der Ausbildung und Förderung von Beamten verstärkt werden. Das Verantwortungsbewusstsein der Beamten soll im Selbststudium gestärkt und bei der Auswahl von Ausbildungsprogrammen entsprechend den Anforderungen beruflicher und technischer Stellen gestärkt werden.
Bedingungen für die Entsendung von Beamten zur Ausbildung
Das Dekret 171/2025/ND-CP legt die Anforderungen an die postgraduale Ausbildung klar fest. Demnach zielt die postgraduale Ausbildung von Beamten darauf ab, Qualifikationen, Fachwissen und Fähigkeiten zu verbessern, um den Anforderungen der Personalentwicklung, insbesondere der Entwicklung hochqualifizierter Humanressourcen von Agenturen und Einheiten, gerecht zu werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Ausbildung in den Bereichen Wissenschaft und Technologie, Innovation, digitale Kompetenzen und digitale Technologie .
Die Weiterbildung zum Beamten erfolgt nach den Bestimmungen des Bildungs- und Berufsbildungsgesetzes.
Zu den Voraussetzungen für die Entsendung zur postgradualen Ausbildung heißt es im Erlass eindeutig: Beamte müssen unmittelbar vor der Entsendung zur postgradualen Ausbildung mindestens drei Jahre und zwei aufeinanderfolgende Jahre gearbeitet und ihre Aufgaben gut oder besser erfüllt haben.
Beamte dürfen zum Zeitpunkt der erstmaligen Entsendung zur Weiterbildung nicht älter als 45 Jahre sein.
Beamte müssen sich verpflichten, nach Abschluss der Weiterbildung ihre Aufgaben und öffentlichen Dienste bei der Dienststelle oder Einheit zu übernehmen, die sie zur Weiterbildung entsendet hat, und zwar mindestens für die dreifache Weiterbildungsdauer. Der Weiterbildungsschwerpunkt muss der Stelle angemessen sein.
Beamte, die im Rahmen von Kooperationsprogrammen mit dem Ausland, die von den zuständigen Stellen der Partei und des Staates unterzeichnet wurden oder im Namen des Staates und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam beitreten, zur postgradualen Ausbildung entsandt werden, müssen zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen auch andere Anforderungen des Kooperationsprogramms erfüllen.
Das Dekret legt die Inhalte der Beamtenausbildung entsprechend den Anforderungen von Führungs-, Management- und Berufspositionen fest. Dementsprechend umfasst der Ausbildungsinhalt: Politische Theorie; Kenntnisse der Landesverteidigung und -sicherheit; Kenntnisse und Fähigkeiten im Staatsmanagement; Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend den Anforderungen der Position; Kenntnisse in Wissenschaft und Technologie, Innovation, digitalen Fähigkeiten und digitaler Technologie.
Bedingungen für Auslandsausbildung mit Staatsbudget
In der Verordnung 171/2025/ND-CP sind auch die Anforderungen für die Ausbildung im Ausland ausdrücklich festgelegt.
Entsprechendes zu den Voraussetzungen für eine Ausbildung im Ausland: Bei Ausbildungen mit einer Dauer von weniger als 1 Monat müssen Beamte ab Ausbildungsbeginn mindestens 18 Monate arbeitsfähig sein.
Bei Ausbildungen mit einer Dauer von einem Monat oder mehr bis zu weniger als 12 Monaten müssen Beamte ab Beginn der Ausbildung mindestens 24 Monate alt sein, um arbeiten zu können.
Die Fachkenntnisse und beruflichen Fähigkeiten der zur Ausbildung entsandten Beamten müssen mit den Inhalten der Ausbildung übereinstimmen.
Beamte unterliegen keiner disziplinarischen Überprüfung oder Behandlung und werden nicht disziplinarisch belangt, sei es durch Verweis oder höher; sie sind nicht in Fällen, in denen ihnen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Ausreise oder Einreise untersagt ist.
Zur Fortbildung entsandte Beamte müssen evaluiert und hinsichtlich der Erfüllung ihrer Aufgaben im Vorjahr als gut oder besser eingestuft werden.
Um die Anforderungen der Ausbildung zu erfüllen, müssen Beamte über einen guten Gesundheitszustand verfügen.
Dekret 171/2025/ND-CP tritt am 1. Juli 2025 in Kraft./.
Laut VNA
Quelle: https://baothanhhoa.vn/ban-hanh-nghi-dinh-171-2025-nd-cp-quy-dinh-ve-dao-tao-boi-duong-cong-chuc-253896.htm
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