Im weiteren Verlauf des Sitzungsprogramms verabschiedete die Nationalversammlung am Morgen des 19. Februar mit 456 von 459 Ja-Stimmen (95,4 % der Gesamtzahl der Delegierten) die Resolution der Nationalversammlung zur Regelung der Behandlung einer Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Staatsapparats.
Die Resolution regelt die Behandlung einer Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Staatsapparats, darunter 15 Artikel; sie regelt die Behandlung einer Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Staatsapparats, darunter: Behandlungsgrundsätze; Änderung der Namen zuständiger Behörden, Organisationen, Einheiten und Positionen; Wahrnehmung von Funktionen, Aufgaben und Befugnissen zuständiger Behörden und Positionen gemäß den Bestimmungen von Gesetzen, internationalen Verträgen und internationalen Abkommen sowie die Behandlung einer Reihe anderer Fragen bei der Umsetzung der Umstrukturierung.
Diese Resolution findet Anwendung auf die Gestaltung des Staatsapparats bei Gründung und Umstrukturierung (einschließlich der Gestaltung und Konsolidierung der Organisation von Behörden in Form von Aufteilung, Trennung, Zusammenschluss, Konsolidierung, Umwandlung oder Anpassung von Funktionen, Aufgaben und Befugnissen), Namensänderung, Änderung des Modells, der Organisationsstruktur und Auflösung von Behörden, um die Politik der Partei umzusetzen, die Organisation des politischen Systems kontinuierlich zu erneuern und zu rationalisieren, sodass es effektiv und effizient funktioniert.
Bei den im Rahmen dieser Entschließung behandelten Fragen handelt es sich um Fragen, die im Zuge der Umstrukturierung des Staatsapparats auftreten und die einen anderen Inhalt haben oder in Rechtsdokumenten (mit Ausnahme der Verfassung), Verwaltungsdokumenten und anderen Dokumentenformen, die zum Zeitpunkt der Umstrukturierung des Staatsapparats noch in Kraft sind, noch nicht geregelt sind.
Das Prinzip bei der Behandlung einer Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Staatsapparats besteht darin, die Einhaltung der Bestimmungen der Verfassung sicherzustellen und die Rechtsgrundlage für die normale, kontinuierliche und reibungslose Arbeit der Behörden zu gewährleisten. Die Arbeit darf nicht unterbrochen werden und es dürfen sich keine Funktionen, Aufgaben, Felder und Bereiche überschneiden, duplizieren oder weglassen. Die normalen Abläufe der Gesellschaft, der Menschen und der Unternehmen dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Umsetzung internationaler Verträge und Abkommen nicht unterbrochen wird und dass die Umsetzung internationaler Verpflichtungen der Sozialistischen Republik Vietnam nicht beeinträchtigt wird. Außerdem müssen Menschen- und Bürgerrechte gewährleistet werden. Darüber hinaus muss für Öffentlichkeit und Transparenz gesorgt werden und es müssen günstige Bedingungen für Einzelpersonen und Organisationen geschaffen werden, um auf Informationen zuzugreifen und die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte, Pflichten und Verfahren auszuüben.
Insbesondere im Hinblick auf die Wahrnehmung der Funktionen, Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörden und Stellen gilt, dass bei der Umsetzung der Anordnung des Staatsapparats die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen, Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörden und Stellen weiterhin von der Behörde oder Stelle wahrgenommen werden, die diese Funktionen, Aufgaben und Befugnisse erhält.
Falls sich Name, Funktion, Aufgaben, Befugnisse, Positionen, Modelle und Organisationsstrukturen der Behörden nach der Umstrukturierung ändern, muss die zuständige Behörde oder Person Vorschriften zu den Funktionen, Aufgaben, Befugnissen und Organisationsstrukturen der nach der Umstrukturierung gebildeten Behörden erlassen, die sich von den Vorschriften in den Rechtsdokumenten der übergeordneten staatlichen Behörden unterscheiden, die vor der Umstrukturierung des Staatsapparats erlassen wurden, muss jedoch sicherstellen, dass sie mit dem von der zuständigen Behörde genehmigten Umstrukturierungsplan im Einklang stehen.
Wenn bei einer Umstrukturierung des Staatsapparats die Zahl der Stellvertreter des Behördenleiters die gesetzlich vorgeschriebene Höchstzahl übersteigt, muss die Zahl der Stellvertreter des Behördenleiters spätestens fünf Jahre nach dem Tag des Inkrafttretens der Entscheidung der zuständigen Behörde über die Umstrukturierung des Apparats den Vorschriften entsprechen.
Falls im vorliegenden Dokument die Verantwortung für die Koordinierung der Arbeit zwischen der der Vereinbarung unterliegenden Agentur und anderen Agenturen festgelegt ist, ist die Agentur, die die Funktionen, Aufgaben und Befugnisse der vereinbarten Agentur erhält, dafür verantwortlich, den Inhalt dieser Arbeit weiterhin gemäß den Vorschriften auszuführen.
Die Behörde, die nach der Umstrukturierung des Staatsapparats die Funktionen, Aufgaben und Befugnisse erhält, führt weiterhin die Aufgaben und Verfahren der umstrukturierten Behörden aus. Sollten die Aufgaben und Verfahren bereits vor der Umstrukturierung des Staatsapparats ausgeführt oder abgeschlossen worden sein, aber nach der Umstrukturierung damit verbundene Fragen zu klären sein, ist die Behörde, die die Funktionen, Aufgaben und Befugnisse erhält, für die Abstimmung mit den betroffenen Behörden zur Lösung dieser Fragen verantwortlich.
Die Aufsicht, Inspektion, Prüfung und Überprüfung von Behörden, die nach der Umstrukturierung des Staatsapparats eingerichtet wurden oder Funktionen, Aufgaben und Befugnisse erhalten, muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und muss Kontinuität, keine Vakanz oder Doppelarbeit im Zuständigkeitsbereich der Aufsicht, Inspektion, Prüfung und Überprüfung gewährleisten und darf die normale Arbeit der der Aufsicht, Inspektion, Prüfung und Überprüfung unterworfenen Behörde nicht beeinträchtigen.
Was die Befugnis zur Behandlung von Verwaltungsverstößen betrifft, so behalten die Stellen, die aufgrund einer Umstrukturierung des Staatsapparats, die zu einer Namensänderung, jedoch keiner Änderung der Aufgaben und Befugnisse führt, zur Behandlung von Verwaltungsverstößen befugt sind, die Befugnis zur Behandlung von Verwaltungsverstößen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen.
Die Regierung legt die Befugnis zur Ahndung von Verwaltungsverstößen für Stellen fest, die aufgrund einer Umstrukturierung des Staatsapparats, die zu Änderungen der Aufgaben und Befugnisse führt, gemäß den Grundsätzen des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen befugt sind.
Solange die Regierung noch keine Verordnungen erlassen hat, wird die Befugnis des Chefinspektors, des Vorsitzenden des Volkskomitees oder anderer Positionen mit Sanktionsbefugnis zur Ahndung von Verwaltungsverstößen im Bereich der Staatsverwaltung weiterhin gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgeübt, bis es Ersatzverordnungen gibt …
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Quelle: https://baohaiduong.vn/bao-dam-co-so-phap-ly-cho-hoat-dong-thong-suot-khi-sap-xep-to-chuc-bo-may-nha-nuoc-405564.html
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