Nach mehr als vier Jahren der Umsetzung hat das Ministerium für Industrie und Handel eine zusammenfassende Bewertung der Umsetzung des Rundschreibens Nr. 27/2019/TT-BCT durchgeführt, das die Liste des Schrotts regelt, der vorübergehend vom vorübergehenden Import-, Reexport- und Transitgeschäft ausgeschlossen ist.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Zusammenfassung und Bewertung der Umsetzung des Rundschreibens Nr. 27/2019/TT-BCT des Ministers für Industrie und Handel vom 15. November 2019 hat das Ministerium für Industrie und Handel am 8. Oktober 2024 das Rundschreiben Nr. 18/2024/TT-BCT herausgegeben, in dem die Liste des Schrotts geregelt wird, dessen vorübergehende Einfuhr, Wiederausfuhr und Durchfuhr mit folgendem Ziel ausgesetzt ist: (i) Gesetzeslücken nach Ablauf des Rundschreibens Nr. 27/2019/TT-BCT zu vermeiden, (ii) die Politik zur Stärkung des Managements der Schrottimportaktivitäten fortzusetzen, das Risiko von Hafenstaus und Handelsbetrug sowie den Schmuggel umweltschädlicher Abfälle auf den Inlandsmarkt zu verhindern, während die Länder der Region ihre Schrottimporte weiterhin einschränken, Handelsschutzmaßnahmen anwenden, die Einfuhr von Schrott aus der Ferne streng kontrollieren und das Risiko einer Umweltverschmutzung minimieren; (iii) Vermeidung von Handelsbetrug und Vermeidung der Umwandlung Vietnams in einen Ort, an dem Abfall und veraltete Technologie aus anderen Ländern der Welt empfangen werden; (iv) Aktualisierung der Liste des Schrotts, dessen vorübergehender Import, Reexport und Transit auf der Grundlage der Liste der vietnamesischen Export- und Importgüter, die zusammen mit dem Rundschreiben Nr. 31/2022/TT-BTC vom 8. Juni 2022 des Finanzministers zur Bekanntmachung der Liste der vietnamesischen Export- und Importgüter herausgegeben wurde,
Das oben erwähnte Rundschreiben Nr. 18/2024/TT-BCT legt die Liste des Schrotts fest, der vorübergehend vom vorübergehenden Import, Reexport und Transitgeschäft ausgeschlossen ist (die im Anhang des Rundschreibens Nr. 18/2024/TT-BCT angegebene Schrottliste gilt nicht für Transitgeschäfte in Form von Waren, die direkt vom Exportland in das Importland transportiert werden, ohne die Grenzübergänge Vietnams zu passieren). Dieses Rundschreiben gilt für Händler, die an vorübergehenden Import-, Reexport- und Transitgeschäften beteiligt sind; Organisationen und Agenturen, die vorübergehende Import-, Reexport- und Transitgeschäfte verwalten; andere Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen, die mit vorübergehenden Import-, Reexport- und Transitgeschäften in Verbindung stehen.
Rundschreiben Nr. 18/2024/TT-BCT tritt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029 in Kraft.
Einzelheiten zum Rundschreiben finden Sie hier.
[Anzeige_2]
Quelle: https://moit.gov.vn/tin-tuc/thong-bao/bo-cong-thuong-ban-hanh-thong-tu-quy-dinh-ve-danh-muc-phe-lieu-tam-ngung-kinh-doanh-tam-nhap-tai-xuat-chuyen-khau.html
Kommentar (0)