Am 1. März 2024 erließ die Vietnamesische Akademie der Sozialwissenschaften die Entscheidung Nr. 111/QD-KHXH, mit der der außerordentliche Professor Dr. Le Phuoc Minh (Direktor des Instituts für Afrika- und Nahoststudien) zum Direktor des Instituts für Südasien-, Westasien- und Afrikastudien ernannt wurde.
Es ist bekannt, dass Herr Le Phuoc Minh angekündigt hat, dass er am 1. Mai 2024 alt genug sein wird, um in den Ruhestand zu gehen. Somit fiel die Entscheidung, Herrn Minh zu ernennen, nur zwei Monate vor seiner Pensionierung.
Das Institut für Südasien-, Westasien- und Afrikastudien ist ein großes Institut, da es vor Kurzem gemäß der Ende November 2023 unterzeichneten und genehmigten Entscheidung Nr. 1587/QD-KHXH aus dem Institut für Indien- und Südwestasienstudien und dem Institut für Afrika- und Nahoststudien zusammengelegt wurde.
Die oben genannte Ernennungsentscheidung wurde von der Vietnam Academy of Social Sciences gemäß dem Regierungserlass Nr. 108/2022/ND-CP vom 28. Dezember 2022 getroffen, der die Funktionen, Aufgaben, Befugnisse und Organisationsstruktur der Vietnam Academy of Social Sciences festlegt.
Regierungserlass Nr. 115/2020/ND-CP vom 25. September 2020 zur Regelung der Einstellung, des Einsatzes und der Verwaltung von Beamten; Regierungserlass Nr. 85/2023/ND-CP vom 7. Dezember 2023 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Regierungserlasses Nr. 115/2020/ND-CP vom 25. September 2020 über die Einstellung, den Einsatz und die Verwaltung von Beamten; …
Ein Vollzeitbeamter der Vietnamesischen Akademie der Sozialwissenschaften bestätigte gegenüber Reportern, dass die Ernennung den Vorschriften entsprechend erfolgt sei. „Außerordentlicher Professor Dr. Le Phuoc Minh, der derzeit Direktor des Instituts für Afrika- und Nahoststudien ist, wurde bis zu seiner Pensionierung den Vorschriften entsprechend zum Direktor des Instituts für Südasien-, Westasien- und Afrikastudien ernannt“, sagte er.
Was sagt das Gesetz?
Rechtsanwalt Nguyen Cong Tin (AMI Law Firm, Da Nang Bar Association) informierte Reporter über den oben genannten Fall und sagte, dass Herr Le Phuoc Minh zuvor für eine Amtszeit von fünf Jahren (von November 2017 bis Ende November 2022) zum Direktor des Instituts für Afrika- und Nahoststudien ernannt worden sei. Das Renteneintrittsalter ist der 1. Mai 2024.
Daher unterzeichnete die Vietnamesische Akademie der Sozialwissenschaften nicht den Wiederernennungsbeschluss, sondern den Beschluss zur Verlängerung der Amtszeit von Herrn Minhs Führungsposition bis zum Rentenalter, was den Bestimmungen von Klausel 2, Artikel 49 des Dekrets 115/2020/ND-CP entspricht.
Konkret heißt es: „Beträgt die verbleibende Arbeitszeit bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters weniger als zwei Jahre, prüft die zuständige Anstellungsbehörde oder -einheit die Verlängerung der Amtszeit der Führungskraft bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters und entscheidet bei Erfüllung aller Standards und Bedingungen gemäß den Vorschriften.“
Rechtsanwalt Tin ist daher der Ansicht, dass die Ernennung von Herrn Le Phuoc Minh zum Direktor des Instituts für Südasien-, Westasien- und Afrikastudien nach der oben genannten Fusion der beiden Institute gleichwertig sei.
Darüber hinaus ist die Frage der Ernennung im Falle der Zusammenlegung öffentlicher Diensteinheiten in Punkt a, Absatz 1, Artikel 47 des Dekrets 115/2020/ND-CP (geändert und ergänzt durch Dekret 85/2023/ND-CP) geregelt.
„1. Ernennung im Falle einer Fusion, Konsolidierung, Trennung, Reorganisation oder Umstellung des Organisationsmodells:
a) Im Falle der Konsolidierung, Fusion, Trennung, Umstrukturierung oder Umstellung des Organisationsmodells einer öffentlichen Diensteinheit, bei der die Position des Beamten in der alten öffentlichen Diensteinheit der voraussichtlichen Position in der neuen öffentlichen Diensteinheit entspricht oder höher ist, oder im Falle einer Namensänderung der öffentlichen Diensteinheit entscheidet die zuständige Behörde über die Ernennung, ohne dass ein Ernennungsverfahren durchgeführt werden muss; die Ernennungsdauer berechnet sich nach dem alten Ernennungsbeschluss.
Beträgt die Amtszeit weniger als zwei Jahre, entscheidet die zuständige Behörde über die Ernennung gemäß den Bestimmungen dieses Punktes oder ernennt gemäß den Bestimmungen in Buchstabe b dieses Absatzes.“
Dang Ngoc
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