Der Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Resolution Nr. 218/2025/QH15 der Nationalversammlung zur allgemeinen Einführung der Vorschulerziehung für Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren wurde gerade zur Prüfung an das Justizministerium weitergeleitet.
Dieser Verordnungsentwurf soll frühere Vorschriften, insbesondere die Verordnungen Nr. 20/2014/ND-CP und Nr. 105/2020/ND-CP, ersetzen, den Geltungsbereich erweitern und viele unterstützende Richtlinien hinzufügen.
Während das aktuelle Dekret (Dekret Nr. 20/2014/ND-CP) nur die allgemeine Vorschulbildung für fünfjährige Kinder regelt, konzentriert sich der neue Dekretsentwurf auf die landesweite allgemeine Vorschulbildung für Kinder von drei bis fünf Jahren. Die Förderrichtlinien umfassen Regelungen zu den Verantwortlichkeiten der Behörden, Mechanismen, Richtlinien, Standards, Bedingungen und einem Umsetzungsplan.
Dem Entwurf zufolge sollen bis 2030 100 % der Provinzen und zentral verwalteten Städte die Standards für eine allgemeine Vorschulbildung für Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren erfüllen. Was die Ausstattung betrifft, sollen Vorschulen bis 2028 mit angemessenen Klassenzimmern, Einrichtungen, Lehrmitteln, Materialien und Spielzeug ausgestattet sein, wobei mindestens 80 % davon feste Klassenzimmer sein sollen. Bis 2030 sollen 100 % der Vorschulen feste Klassenzimmer sein.
Was das Lehrpersonal betrifft, soll bis 2030 eine ausreichende Anzahl an Vorschullehrern entsprechend den vorgeschriebenen Standards sichergestellt und den Anforderungen zur Verbesserung der Qualität der Vorschulbildung entsprochen werden.
Die Kriterien für die Anerkennung der Universalisierung wurden ebenfalls klar formuliert. Demnach muss auf Gemeindeebene die Mobilisierungsrate von Kindern im Alter von 3 bis 5 Jahren für den Schulbesuch mindestens 90 % (in extrem benachteiligten Gemeinden 85 %) erreichen. Die Abschlussrate von Kindern im Alter von 3 bis 5 Jahren muss mindestens 85 % (in extrem benachteiligten Gemeinden 80 %) erreichen. Auf Provinzebene gilt: Mindestens 85 % der Gemeinden in extrem benachteiligten Gebieten und 90 % der Gemeinden in den übrigen Gebieten erfüllen die Universalisierungsstandards für die Vorschulbildung für Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren.
Insbesondere für die Gruppe, die benachteiligten Gebieten vorbehalten ist, unterstützt der Staatshaushalt den Kauf von Papier, Comics, Schulbedarf, Decken, Moskitonetzen und persönlichen Gegenständen für Internatskinder in Höhe von 1.350.000 VND pro Kind und Schuljahr. Außerdem werden Strom- und Wasserrechnungen übernommen: 5 kW Strom pro Monat und Kind und 1 m3 Wasser pro Monat und Internatskind, jedoch höchstens für 9 Monate pro Schuljahr. Außerdem werden die Kosten für die Mittagsbetreuung übernommen: 700.000 VND pro Monat und Kindergruppe, jedoch höchstens für 9 Monate pro Schuljahr, mit speziellen Sätzen für Gruppen von Kindern im Alter von 3–4 und 4–5 Jahren.
Darüber hinaus beträgt die Unterstützung für Kochkosten mindestens 3.900.000 VND/Monat/45 Kinder, höchstens das Fünffache der Unterstützungshöhe/Monat und höchstens 9 Monate/Schuljahr; die Unterstützung einmaliger Einrichtungen für unabhängige Vorschulen (öffentlich und privat) in Problemgebieten beträgt mindestens 50.000.000 VND/Einrichtung.
Im Rahmen der Politikgruppe speziell für Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren gibt es Unterstützung für die Bildungskosten für Kinder von Arbeitern und Hilfsarbeitern in Industriegebieten, die in privaten Einrichtungen lernen: 150.000 VND/Monat/Kind, höchstens 9 Monate/Schuljahr.
Der Zuschuss für das Mittagessen (derzeit 160.000 VND/Monat) wird auf 360.000 VND/Monat/Kind erhöht, und zwar für maximal 9 Monate/Schuljahr. Diese Erhöhung entspricht einer Erhöhung des Grundgehalts von 10 % auf 15 %.
Der Entwurf sieht außerdem eine Reihe von Maßnahmen zur Anwerbung von Lehrkräften und unterstützendem Personal vor. So ist beispielsweise für neue öffentliche Vorschullehrer ab dem Schuljahr 2025/2026, die sich zu einer Beschäftigungsdauer von mindestens fünf Jahren verpflichten, ein Mindestzuschuss in Höhe des Grundgehalts eines Jahres vorgesehen. Für Mitarbeiter öffentlicher Vorschulen in extrem benachteiligten Gebieten beträgt der monatliche Zuschuss 960.000 VND (dieser Betrag wird nicht zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und -leistungen herangezogen).
Quelle: https://www.sggp.org.vn/bo-sung-hang-loat-chinh-sach-ho-tro-giao-duc-mam-non-post807608.html
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