
Das Dekret besteht aus 6 Kapiteln und 29 Artikeln, die den Rahmen für Studiengebühren, den Mechanismus für die Erhebung und Verwaltung von Studiengebühren, Richtlinien für Studiengebührenbefreiungen, -ermäßigungen und -förderung, die Förderung von Studienkosten in Bildungseinrichtungen des nationalen Bildungssystems und die Dienstleistungspreise im Bereich Bildung und Ausbildung regeln.
In Bezug auf die Richtlinien zur Befreiung von Studiengebühren, zur Reduzierung, Unterstützung und Studienkostenförderung legt das Dekret Folgendes fest:
Befreiung von den Studiengebühren
Von der Studiengebühr befreit sind Fachrichtungen, die den Anforderungen der sozioökonomischen Entwicklung, der Landesverteidigung und der Sicherheit gemäß den Bestimmungen des Hochschulgesetzes entsprechen. Die Liste der Fachrichtungen wird von der Regierung und dem Premierminister festgelegt.
Folgende 14 Fächer sind von der Studiengebühr befreit :
1. Vorschulkinder, Schüler allgemeiner Bildung und Schüler allgemeiner Bildungsprogramme (Schüler regulärer Sekundarschulprogramme und Schüler regulärer Gymnasialprogramme) in öffentlichen Bildungseinrichtungen des nationalen Bildungssystems.
2. Fächer gemäß der Verordnung über die Vorzugsbehandlung von Personen mit revolutionären Beiträgen, wenn sie an Bildungseinrichtungen des nationalen Bildungssystems studieren.
3. Studierende an Berufs- und Hochschulen mit Behinderung.
4. Studierende im Alter von 16 bis 22 Jahren, die einen ersten Hochschulabschluss anstreben, haben Anspruch auf monatliche Sozialleistungen gemäß den Absätzen 1 und 2, Artikel 5 des Dekrets Nr. 20/2021/ND-CP vom 15. März 2021 der Regierung über die Sozialhilfepolitik für Sozialschutzempfänger. Studierende der Mittel- und Hochschulstufe, die Vollwaisen sind und gemäß dem Berufsbildungsgesetz niemanden haben, auf den sie sich verlassen können.
5. Studierende des Nominierungssystems (einschließlich Studierender mit Nominierung für ein Berufsinternat mit einer Ausbildungsdauer von 3 Monaten oder mehr) gemäß den Regierungsvorschriften zur Nominierung für die Zulassung zu Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen im nationalen Bildungssystem.
6. Schüler von Vorbereitungsschulen, Vorbereitungsabteilungen.
7. Studierende an Berufsbildungseinrichtungen und Hochschulen, die ethnischen Minderheiten angehören und deren Vater oder Mutter oder beide Elternteile oder Großeltern (falls sie bei den Großeltern leben) gemäß den Bestimmungen des Premierministers aus armen oder armutsgefährdeten Haushalten stammen.
8. Studierende mit Schwerpunkt Marxismus-Leninismus und Ho-Chi-Minh-Theorie.
9. Postgraduierte mit Master-, Doktor-, Facharzt-, Facharzt-, Facharzt-, Assistenzarzt-Abschluss in den Fachrichtungen Psychiatrie, Pathologie, Rechtsmedizin, Forensische Psychiatrie, Infektionskrankheiten und Notfallreanimation an öffentlichen Bildungseinrichtungen im Gesundheitsbereich.
10. Schüler aus ethnischen Minderheiten mit sehr wenigen Personen gemäß den Regierungsvorschriften zu Richtlinien für Vorschulkinder, Schüler aus ethnischen Minderheiten mit sehr wenigen Personen in Gebieten mit schwierigen oder besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen gemäß den aktuellen Vorschriften der zuständigen Behörden.
11. Studierende, die für Programme und Projekte in Frage kommen, sind gemäß den Bestimmungen der Regierung und des Premierministers von den Studiengebühren befreit.
12. Absolventen der Mittelschule setzen ihr Studium auf mittlerem Niveau fort.
13. Studierende der Mittel- und Hochschulstufe für Bereiche und Berufe, für die es schwierig ist, Fachkräfte zu gewinnen, für die jedoch gemäß der vom Ministerium für Bildung und Ausbildung festgelegten Liste eine gesellschaftliche Nachfrage besteht.
14. Studierende von Fachrichtungen und Berufen, die den Anforderungen der sozioökonomischen Entwicklung, der Landesverteidigung und der Sicherheit gemäß dem Berufsbildungsgesetz entsprechen. Fachrichtungen und Berufe werden von der Regierung und dem Premierminister festgelegt.
Fächer, die für Studiengebührenermäßigung und Studiengebührenunterstützung infrage kommen
Die Verordnung legt die Fächer fest, für die eine Studiengebührenermäßigung bzw. Studiengebührenförderung in Betracht kommt, und zwar im Einzelnen:
Zu den Fächern, für die eine Studiengebührenermäßigung von 70 % in Frage kommt, gehören:
1. Studierende, die traditionelle und besondere Künste an Berufsbildungseinrichtungen sowie öffentlichen und privaten Universitäten studieren, die eine Ausbildung in Kultur und Kunst anbieten, darunter: traditionelle Opernmusiker, traditionelle Musiker aus Hue, Laienmusik aus dem Süden, Opernschauspieler, Volkskunst, Ca-Tru-Kunst, Bai-Choi-Kunst, Darbietung traditioneller Musikinstrumente.
2. Studierende der königlichen Hofmusik, Oper, Schauspiel, reformierten Oper, Tanz, Zirkus sowie einiger anstrengender, giftiger und gefährlicher Berufe für die Berufsausbildung gemäß der von der zentralen staatlichen Verwaltungsbehörde für Berufsausbildung festgelegten Liste anstrengender, giftiger und gefährlicher Berufe.
3. Studierende an Berufsbildungseinrichtungen und Hochschulen, die ethnischen Minderheiten angehören (mit Ausnahme sehr kleiner ethnischer Minderheiten), und die selbst und ihre Eltern gemäß den Bestimmungen der zuständigen Behörden ihren ständigen Wohnsitz in einem besonders benachteiligten Dorf/Weiler, einer Gemeinde in der Region III der ethnischen Minderheiten- und Berggebiete oder einer Gemeinde in einem besonders benachteiligten Gebiet in den Küsten- und Inselgebieten haben.
Zu den Fächern, die Anspruch auf eine 50%ige Ermäßigung der Studiengebühren haben, gehören: Studierende an Berufsbildungseinrichtungen und Universitäten, deren Eltern einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten haben und Anspruch auf regelmäßige Zuschüsse haben.
Zu den Fächern, für die Studiengebühren gefördert werden können, gehören:
1. Vorschulkinder, Schüler der allgemeinen Bildung und Lernende des allgemeinen Bildungsprogramms (Schüler, die das reguläre Bildungsprogramm auf der unteren Sekundarstufe absolvieren, und Schüler, die das reguläre Bildungsprogramm auf der oberen Sekundarstufe absolvieren) in nichtöffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen des nationalen Bildungssystems.

2. Postgraduierte mit Master-, Doktor-, Facharzt-, Facharzt-, Facharzt-, Assistenzarzt-Abschluss in den Fachrichtungen Psychiatrie, Pathologie, Rechtsmedizin, Forensische Psychiatrie, Infektionskrankheiten und Notfallreanimation an privaten Bildungseinrichtungen im Gesundheitsbereich.
Zu den mit Studienkosten geförderten Fächern zählen:
1. Vorschulkinder, Grundschüler und Schüler, die im Rahmen des allgemeinen Bildungsprogramms an regulären Bildungseinrichtungen studieren und Vollwaisen sind.
2. Vorschulkinder, Grundschüler und Schüler an regulären Bildungseinrichtungen im Rahmen allgemeinbildender Programme sind Menschen mit Behinderungen.
3. Vorschulkinder, Grundschüler und Schüler an regulären Bildungseinrichtungen im Rahmen allgemeiner Bildungsprogramme, deren Vater oder Mutter oder beide Elternteile oder Großeltern (falls sie bei den Großeltern leben) gemäß den Bestimmungen des Premierministers aus armen Haushalten stammen.
4. Vorschulkinder, Schüler der allgemeinen Bildung und Schüler, die an regulären Bildungseinrichtungen das allgemeine Bildungsprogramm absolvieren, wenn sie und ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten (falls sie bei Erziehungsberechtigten wohnen) einen ständigen Wohnsitz haben und an einer Bildungseinrichtung in einem besonders benachteiligten Dorf/Weiler, einer Gemeinde in Region III der ethnischen Minderheiten und Berggebiete, einer Gemeinde in besonders benachteiligten Küsten-, Küsten- und Inselgebieten gemäß den Vorschriften der zuständigen Behörden studieren oder an einer Bildungseinrichtung in einem anderen Gebiet gemäß den örtlichen Vorschriften studieren, falls es in dem besonders benachteiligten Dorf/Weiler, einer Gemeinde in Region III der ethnischen Minderheiten und Berggebiete, einer Gemeinde in besonders benachteiligten Küsten-, Küsten- und Inselgebieten keine Bildungseinrichtung gibt.
Quelle: https://baohatinh.vn/cac-doi-tuong-duoc-mien-giam-ho-tro-hoc-phi-theo-nghi-dinh-so-238-post295024.html
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