
Der Bewertung zufolge weist die Arbeit im Bereich Personenstand und Beglaubigung in der Provinz trotz der erzielten Ergebnisse noch immer Mängel und Einschränkungen auf, beispielsweise: Es gibt immer noch Fälle, in denen die Geburt von Kindern nicht registriert wurde; die Sterbedaten der Verstorbenen werden nicht strikt erfasst; Fälle von Personenstandskorrekturen haben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen keine ausreichende Grundlage.
Darüber hinaus gibt es Fälle, in denen Unterschriften in Dokumenten mit Inhalten zur Haushaltsregistrierung, zu Verträgen und Transaktionen beglaubigt werden, Unterschriften in Vollmachten beglaubigt werden, die nicht für eine Unterschriftenbeglaubigung in Frage kommen; Verfahren zur Beglaubigung von Verträgen und Transaktionen werden nicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet und Beglaubigungsgebühren werden unter Verstoß gegen die Vorschriften erhoben.
In einigen Sektoren werden beglaubigte Kopien bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Verwaltungsverfahren missbraucht, was zu Unannehmlichkeiten und Kosten für die Bevölkerung führt, die Behörden und Stellen, die die Beglaubigungen durchführen, überlastet und eine Verschwendung für die Gesellschaft darstellt. Dies steht nicht im Einklang mit der Anweisung des Premierministers in der Richtlinie Nr. 17/CT-TTg vom 20. Juni 2014.
Angesichts dieser Situation forderte der Vorsitzende des Volkskomitees der Provinz die Abteilungs- und Zweigstellenleiter sowie die Vorsitzenden der Volkskomitees der Bezirke und Städte auf, das Gesetz über den Personenstand und die Beglaubigung in geeigneter Form weiterhin zu verbreiten, gründlich zu verstehen und strikt umzusetzen. Die Abteilungen und Zweigstellen sind weiterhin gründlich mit der Richtlinie Nr. 17/CT-TTg des Premierministers vertraut, die eine Reihe von Maßnahmen zur Behebung des Missbrauchs der Anforderung zur Vorlage beglaubigter Kopien von Dokumenten und Unterlagen bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren vorsieht.
Abteilungen und Zweigstellen weisen ihre untergeordneten Organisationen und Einzelpersonen an, bei der Entgegennahme von Anträgen und der Anforderung von Kopien von Dokumenten Kopien von Dokumenten zu akzeptieren und die Vorlage der Originale zum Vergleich zu verlangen. Sie dürfen keine beglaubigten Kopien oder Kopien vom Original verlangen, außer in Fällen, in denen in Rechtsdokumenten die Vorlage beglaubigter Kopien oder Kopien vom Original vorgeschrieben ist. Fördern Sie den Erhalt und die Verwendung elektronisch beglaubigter Kopien von Originalen bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren in der Provinz.
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Quelle: https://baoquangnam.vn/chan-chinh-nhung-ton-tai-thuc-thi-phap-luat-ve-ho-tich-chung-thuc-3138498.html
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