Der Schulleiter, der gerade für eine dritte Amtszeit im Xy-Kindergarten wiederernannt wurde, durchläuft den Versetzungsprozess an eine andere Schule – Foto: QUOC NAM
Am 16. Oktober bestätigte der Ständige Ausschuss des Parteikomitees des Bezirks Huong Hoa (Quang Tri), dass es gerade zu einem direkten Treffen mit Herrn Tran Binh Thuan , dem Vorsitzenden des Volkskomitees des Bezirks gekommen sei, nachdem der Vorfall, bei dem Herr Thuan die Entscheidung zur Wiederernennung von Frau Do Uyen Thien Minh, der Direktorin des Kindergartens Xy, für eine dritte Amtszeit unterzeichnet hatte, auf Tuoi Tre Online veröffentlicht worden war.
Laut dem Ständigen Ausschuss des Parteikomitees des Bezirks Huong Hoa habe Herr Thuan bei diesem Treffen „das Problem erkannt“ und die Behörden angewiesen, die Verlegung mit Frau Minh durchzuführen.
Gegenüber Tuoi Tre Online bestätigte Herr Thuan, dass er seine Untergebenen angewiesen habe, den Versetzungsprozess mit Frau Minh, der Leiterin des Xy-Kindergartens, durchzuführen. Der Plan sieht vor, dass Frau Minh als Leiterin des A Doi-Kindergartens, einer Gemeinde in der Nähe der Gemeinde Xy, versetzt wird.
Wie Tuoi Tre Online berichtete, unterzeichnete Herr Thuan am 14. August eine Entscheidung zur Wiederernennung von Frau Minh für eine dritte Amtszeit, obwohl er zuvor eine schriftliche Stellungnahme des Parteikomitees des Bezirks Huong Hoa erhalten hatte, die dem widersprach.
Herr Thuan erklärte, er habe sie aus „Menschlichkeit“ ernannt, da Frau Minh nur noch ein Jahr davon entfernt sei, sich um den Titel „Hervorragende Lehrerin“ bewerben zu können. Herr Thuan verwies auch auf das Dekret 85/2023 über die Einstellung, den Einsatz und die Verwaltung von Beamten, das vorsieht, dass Schulleiter unbegrenzt oft ernannt werden können.
Das Innenministerium von Quang Tri bekräftigte jedoch, dass diese Ernennung falsch gewesen sei, da die Klausel, die die Zahl der Ernennungen nicht beschränke, einen Ausschluss in Fällen vorsehe, in denen es andere Regelungen der Partei oder spezielle Gesetze gebe.
Der Bildungssektor hat im Anhang zum Rundschreiben Nr. 52 von 2020 Vorschriften für Vorschulen erlassen. Dieses Rundschreiben legt fest, dass ein Schulleiter einer öffentlichen Schule nicht länger als zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten im Amt bleiben darf.
„In diesem Fall handelt es sich bei Rundschreiben 52 um das „Spezialgesetz“, das in die Ausschlusssituation in Dekret 85 fällt. Daher ist diese Wiederernennung falsch“, bekräftigte der Leiter des Innenministeriums.
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