Klausel 7, Artikel 1 des Rundschreibens 02/2019/TT-NHNN zur Änderung des Rundschreibens 23/2014/TT-NHNN mit Leitlinien für die Eröffnung und Nutzung von Zahlungskonten bei Zahlungsdienstleistern, herausgegeben von der State Bank of Vietnam , legt fest:
* Für persönliche Zahlungskonten:
a) Der Antrag auf Eröffnung eines Zahlungskontos erfolgt gemäß dem Formular der Bank oder der ausländischen Bankfiliale, bei der das Konto eröffnet wird, und gemäß den Bestimmungen in Absatz 1, Artikel 13 dieses Rundschreibens.
(Illustration)
b) Gültiger Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde (für vietnamesische Staatsbürger unter 14 Jahren), Einreisevisum oder Dokumente zum Nachweis der Visumbefreiung (für Ausländer) des Kontoinhabers;
c) Eröffnet eine Person ein Zahlungskonto über einen Vormund oder gesetzlichen Vertreter, so muss die Datei zur Eröffnung des Zahlungskontos neben den in Absatz 1 Buchstaben a und b dieses Artikels genannten Dokumenten auch den Personalausweis oder einen gültigen Personalausweis oder Reisepass des Vormunds oder gesetzlichen Vertreters sowie Dokumente enthalten, die den Status dieser Person als gesetzlicher Vertreter gegenüber dem Kontoinhaber nachweisen.
Gemäß den oben genannten Bestimmungen müssen Personen über 14 Jahren bei der Eröffnung eines Bankkontos einen Personalausweis oder einen Personalausweis vorlegen. Das Gesetz enthält keine spezifischen Vorschriften darüber, welche Art von Personalausweis oder Personalausweis für die Kontoeröffnung erforderlich ist.
Wenn die Ausweisnummer jedoch unklar ist und weder Richtigkeit noch Vertraulichkeit gewährleistet, hat die Bank das Recht, dies abzulehnen. Zusätzlich zu den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen können viele Banken für jeden Einzelfall eigene Regelungen haben.
Lagerstroämie (Synthese)
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