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Vorschlag zur Senkung der Mehrwertsteuer um 2 % bis zum 30. Juni 2025

Thời báo Ngân hàngThời báo Ngân hàng04/12/2024

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Das Finanzministerium bittet um Stellungnahmen zum Entwurf eines Dekrets zur Regelung der Politik zur Senkung der Mehrwertsteuer gemäß der Resolution der Nationalversammlung vom 30. November 2024.

Đề xuất giảm thuế giá trị gia tăng 2% đến 30/6/2025- Ảnh 1.

Nach Angaben des Finanzministeriums zielt die Veröffentlichung des Dekrets darauf ab, den Konsum im Einklang mit dem aktuellen wirtschaftlichen Kontext anzukurbeln und so die Erholung und Entwicklung der Produktion und der Geschäftstätigkeit zu fördern, um wieder zum Staatshaushalt beizutragen und die Wirtschaft zu unterstützen, damit der Fünfjahresplan für die sozioökonomische Entwicklung 2021–2025, der jährliche Plan für die sozioökonomische Entwicklung und der Plan zur wirtschaftlichen Umstrukturierung für den Zeitraum 2021–2025 umgesetzt werden können.

Im Verordnungsentwurf heißt es eindeutig: „Senkung der Mehrwertsteuer auf Waren- und Dienstleistungsgruppen, die derzeit einem Steuersatz von 10 % unterliegen, mit Ausnahme der folgenden Waren- und Dienstleistungsgruppen:

a) Telekommunikation, Finanzaktivitäten, Bankwesen, Wertpapiere, Versicherungen, Immobiliengeschäfte, Metalle und vorgefertigte Metallprodukte, Bergbauprodukte (ausgenommen Kohlebergbau), Koks, raffiniertes Erdöl, chemische Produkte. Einzelheiten finden Sie in Anhang 1 zu diesem Dekret.

b) Waren und Dienstleistungen, die der besonderen Verbrauchsteuer unterliegen. Einzelheiten sind in Anhang II zu diesem Dekret aufgeführt.

c) Informationstechnologie gemäß dem Gesetz über Informationstechnologie. Einzelheiten sind in Anhang III zu dieser Verordnung aufgeführt.

d) Die Mehrwertsteuerermäßigung für alle Waren- und Dienstleistungsarten wird einheitlich auf den Stufen Import, Produktion, Verarbeitung und Handelsgeschäft angewendet. Für verkaufte Kohleprodukte (einschließlich abgebauter und vor dem Verkauf in einem geschlossenen Verfahren gesiebter und klassifizierter Kohle) gilt eine Mehrwertsteuerermäßigung. Für Kohleprodukte gemäß Anhang I dieser Verordnung gilt in anderen Stufen als Abbau und Verkauf keine Mehrwertsteuerermäßigung.

Auch Unternehmen und Wirtschaftsgruppen, die einen geschlossenen Verkaufsprozess durchführen, unterliegen einer Mehrwertsteuerermäßigung auf verkaufte Kohleprodukte.

Falls die in den Anhängen I, II und III dieses Dekrets aufgeführten Waren und Dienstleistungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen oder gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes einer Mehrwertsteuer von 5 % unterliegen, gelten die Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes und es wird keine Mehrwertsteuerermäßigung gewährt.

Gemäß dem Entwurf sollen Unternehmen, die die Umsatzsteuer nach dem Abzugsverfahren berechnen, auf die oben genannten Waren und Dienstleistungen einen Umsatzsteuersatz von 8 % anwenden.

Unternehmen (einschließlich privater Unternehmen und Einzelunternehmen), die die Mehrwertsteuer nach der Prozentmethode auf der Grundlage der Einnahmen berechnen, haben Anspruch auf eine Ermäßigung des Prozentsatzes für die Berechnung der Mehrwertsteuer um 20 %, wenn sie Rechnungen für Waren und Dienstleistungen ausstellen, für die gemäß den oben genannten Vorschriften eine Mehrwertsteuerermäßigung gilt.

Dieses Dekret tritt vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2025 in Kraft.

Die Ministerien sollen im Rahmen ihrer Funktionen und Aufgaben sowie die Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte die zuständigen Behörden anweisen, die in diesem Dekret vorgesehene Mehrwertsteuersenkung zu verbreiten, anzuleiten, zu kontrollieren und zu überwachen, damit die Verbraucher sie verstehen und davon profitieren. Dabei soll der Schwerpunkt auf Lösungen zur Stabilisierung von Angebot und Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen gelegt werden, die der Mehrwertsteuersenkung unterliegen, um die Marktpreise (Preise ohne Mehrwertsteuer) vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2025 zu stabilisieren.

Das Finanzministerium teilte mit, dass die Umsetzung der 2%igen Mehrwertsteuersenkung gemäß der Resolution der Nationalversammlung die Staatseinnahmen in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 voraussichtlich um etwa 26,1 Billionen VND (etwa 4,35 Billionen VND/Monat, wovon die inländische Senkung etwa 2,85 Billionen VND/Monat und die Importsenkung etwa 1,5 Billionen VND/Monat beträgt) reduzieren wird.

Durch die Senkung der Mehrwertsteuer verringern sich die Einnahmen des Staatshaushalts, gleichzeitig wird jedoch auch die Produktion angekurbelt und die Geschäftstätigkeit gefördert, was zu höheren Einnahmen für den Staatshaushalt beiträgt.

Bitte lesen Sie den vollständigen Entwurf und geben Sie hier Ihre Kommentare ab.


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Quelle: https://thoibaonganhang.vn/de-xuat-giam-thue-gia-tri-gia-tang-2-den-3062025-158429.html

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