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Vorschlag für neue Regelungen für die Aktivitäten der Volkskomitees und der Vorsitzenden der Volkskomitees der Bezirke in Hanoi

Báo Kinh tế và Đô thịBáo Kinh tế và Đô thị20/09/2024

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Vorgeschlagene Struktur des Bezirksvorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden

Dem Entwurf zufolge sieht die vorgeschlagene Organisationsstruktur des Volkskomitees der Bezirke in Hanoi im Einzelnen wie folgt aus: Bezirke des Typs 1 und Bezirke des Typs 2 haben einen Vorsitzenden, zwei stellvertretende Vorsitzende und sechs Beamtenstellen; Bezirke des Typs 3 haben einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und sechs Beamtenstellen. Die sechs Beamtenstellen im Volkskomitee der Bezirke der Stadt sind in Absatz 3, Artikel 61 des Gesetzes über Kader und Beamte von 2008 (geändert und ergänzt 2019) festgelegt.

Das Volkskomitee von Hanoi berechnet die zusätzliche Zahl anderer Beamter, die im Volkskomitee des Bezirks arbeiten, auf Grundlage der Zahl der Bezirksverwaltungseinheiten (AUDs), deren Bevölkerung und natürliche Fläche größer sind als die in der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu den Standards und der Klassifizierung von AUDs festgelegten Standards.

Konkret wird für jeden Bezirk, dessen Bevölkerungszahl um 1/3 der vorgeschriebenen Größe zunimmt, ein weiterer Beamter eingestellt. Zusätzlich zu den Bestimmungen in Punkt a, Klausel 2, Artikel 4 wird für jeden Bezirk, dessen natürliche Fläche um 100 % der vorgeschriebenen Größe zunimmt, ein weiterer Beamter eingestellt.

In Bezug auf die Tätigkeit des Volkskomitees und des Vorsitzenden des Bezirksvolkskomitees heißt es im Entwurf eindeutig, dass das Bezirksvolkskomitee unter dem Oberhauptregime arbeitet und das Prinzip des demokratischen Zentralismus gewährleistet. Der Bezirksvorsitzende muss mindestens zweimal jährlich mit der Bevölkerung in Dialog treten.

Mindestens zweimal jährlich, vor der regulären Sitzung des Volksrates des Bezirks, der Stadt oder der Großstadt, ist der Vorsitzende des Volkskomitees des Bezirks dafür verantwortlich, eine Dialogkonferenz mit der Bevölkerung des Bezirks zu Fragen im Zusammenhang mit den Rechten und legitimen Bestrebungen der örtlichen Bürger zu organisieren.

Gleichzeitig organisiert der Vorsitzende des Bezirksvolkskomitees eine Sitzung, um Fragen im Zusammenhang mit seinen Funktionen und Aufgaben gemeinsam zu besprechen. Wenn die Sitzung des Bezirksvolkskomitees relevante Themen umfasst, lädt er Vertreter der zuständigen Fachorganisationen der Bezirks-, Stadt- und Gemeindevolkskomitees ein. Gleichzeitig nehmen der Parteisekretär, der Vorsitzende des Komitees der Vietnamesischen Vaterländischen Front, der Leiter der gesellschaftspolitischen Organisation, der Leiter der Bezirkspolizei, der Parteizellensekretär und der Leiter der Wohngruppe an der Sitzung des Bezirksvolkskomitees teil.

Der Volksausschuss und der Vorsitzende des Volksausschusses des Bezirks unterliegen bei der Erfüllung ihrer zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse der Aufsicht des Volksrats des Bezirks, der Stadt oder der Großstadt. Der Vorsitzende des Volksausschusses des Bezirks unterliegt der direkten Führung und Leitung des Volksausschusses und des Vorsitzenden des Volksausschusses des Bezirks, der Stadt oder der Großstadt.

Das Innenministerium hat vorgeschlagen, dass Bezirke vom Typ 1 und Typ 2 einen Vorsitzenden, zwei stellvertretende Vorsitzende und sechs Beamtenstellen haben (Foto: Beamte des Bezirks Quynh Loi, Bezirk Hai Ba Trung, Hanoi, führen die Menschen durch die Durchführung von Verwaltungsverfahren).
Das Innenministerium hat vorgeschlagen, dass Bezirke des Typs 1 und Bezirke des Typs 2 einen Vorsitzenden, zwei stellvertretende Vorsitzende und sechs Beamte haben (Foto: Beamte des Bezirks Quynh Loi, Bezirk Hai Ba Trung, Hanoi, führen die Menschen durch die Durchführung von Verwaltungsverfahren).

Regelungen zur Verantwortung und Einstellung von Bezirksbeamten

Gleichzeitig wird auch das Verantwortungsregime des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und anderer Beamter, die im Bezirksvolkskomitee arbeiten, speziell geregelt. Der Vorsitzende des Bezirksvolkskomitees ist der Leiter des Bezirksvolkskomitees; er ist dem Volksrat, dem Volkskomitee, dem Vorsitzenden des Volkskomitees des Bezirks, der Stadt, der Gemeinde und vor dem Gesetz für die Umsetzung der Aufgaben und Befugnisse des Bezirksvolkskomitees verantwortlich.

Der stellvertretende Vorsitzende des Bezirksvolksausschusses unterstützt den Vorsitzenden des Bezirksvolksausschusses bei der Erledigung der ihm vom Vorsitzenden des Bezirksvolksausschusses zugewiesenen Aufgaben und ist dem Vorsitzenden des Bezirksvolksausschusses und vor dem Gesetz für die Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben verantwortlich.

Andere Beamte des Bezirksvolkskomitees sind dem Vorsitzenden des Bezirksvolkskomitees und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirksvolkskomitees verantwortlich und für die Durchführung der ihnen vom Vorsitzenden des Bezirksvolkskomitees zugewiesenen beruflichen Aufgaben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

Bezüglich der Einstellung und des Einsatzes von Beamten des Bezirksvolkskomitees sieht der Entwurf vor, dass die Beamten des Bezirksvolkskomitees auf der Gehaltsliste der Beamten der Bezirks-, Stadt- und Großstadtvolkskomitees stehen. Die Vorsitzenden der Bezirks-, Stadt- und Großstadtvolkskomitees stellen Beamte für die Arbeit in den Bezirksvolkskomitees ein.

Gleichzeitig ist der Vorsitzende des Bezirksvolkskomitees hinsichtlich des Einsatzes und der Verwaltung der im Bezirksvolkskomitee tätigen Beamten direkt für den Einsatz und die Verwaltung der im Bezirksvolkskomitee tätigen Beamten zuständig.

Bezüglich der Amtszeit des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirksvolkskomitees heißt es im Entwurf eindeutig: Die Amtszeit des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirksvolkskomitees beträgt bei jeder Ernennung fünf Jahre, gerechnet ab dem Datum des Inkrafttretens der Ernennungsentscheidung. Der Vorsitzende des Bezirksvolkskomitees darf sein Amt in derselben Bezirksverwaltungseinheit nicht länger als zehn aufeinanderfolgende Jahre innehaben.

Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Volkskomitees des Bezirks haben Anspruch auf eine Führungspositionszulage, die der Zulage des Leiters und des stellvertretenden Leiters einer Fachabteilung des Volkskomitees eines Bezirks, einer Stadt oder einer Großstadt entspricht.


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Quelle: https://kinhtedothi.vn/de-xuat-quy-dinh-moi-ve-hoat-dong-ubnd-chu-tich-ubnd-phuong-o-ha-noi.html

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