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Vorschlag von Regelungen zur Steuererklärung, Steuerberechnung und zum Steuerabzug für Unternehmen und Privatpersonen

(Chinhphu.vn) – Im Entwurf des Gesetzes zur Steuerverwaltung hat das Finanzministerium Regelungen zur Steuererklärung, Steuerberechnung und Steuerabzug für Geschäftshaushalte und Geschäftsleute vorgeschlagen.

Báo Chính PhủBáo Chính Phủ26/08/2025

Đề xuất quy định về khai thuế, tính thuế, khấu trừ thuế đối với hộ, cá nhân kinh doanh- Ảnh 1.

Das Finanzministerium schlägt Regelungen zur Steuererklärung, Steuerberechnung und zum Steuerabzug für gewerbliche Haushalte und gewerbliche Privatpersonen vor.

In Artikel 13 des Gesetzesentwurfs schlägt das Finanzministerium Regelungen zur Steuererklärung, Steuerberechnung und zum Steuerabzug für gewerbliche Haushalte und gewerbliche Privatpersonen vor.

Das Finanzministerium erklärte, dass dieser Artikel die Umsetzung der Politik zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung gemäß Resolution Nr. 68-NQ/TW darstelle. Demnach müssen Gewerbetreibende und Privatpersonen ihre Steuern je nach Steuerart monatlich, vierteljährlich, jährlich, bei jedem Entstehen einer Steuerpflicht und bei der Steuerbegleichung erklären. Die Steuerbehörden sollen Gewerbetreibende und Privatpersonen bei der Erklärung und Berechnung ihrer Steuern auf der Grundlage einer Verwaltungsdatenbank unterstützen.

Haushalte und Einzelpersonen, die mit Unternehmen arbeiten, müssen auf Grundlage ihrer jährlichen Einnahmen aus der Produktion und dem Handel mit Waren und Dienstleistungen selbst bestimmen, ob sie steuerpflichtig oder nicht steuerpflichtig sind, um die Mehrwertsteuer und die Einkommensteuer zu erklären und zu berechnen.

Im Falle einer Selbstfeststellung, dass die jährlichen Einnahmen gemäß den Bestimmungen des Steuergesetzes nicht der Steuer unterliegen, müssen Gewerbetreibende und Gewerbetreibende die tatsächlich erzielten Einnahmen gemäß den Bestimmungen der Regierung der Steuerbehörde melden.

Wird festgestellt, dass die jährlichen Einnahmen steuerpflichtig sind, müssen gewerbliche Haushalte und gewerbliche Einzelpersonen auf Grundlage der tatsächlich erzielten Einnahmen die Steuerberechnungsmethode sowie die Höhe der zu zahlenden Mehrwertsteuer und Einkommensteuer gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuer- und Einkommensteuergesetzes bestimmen.

Für andere Steuern und andere Einnahmen, die an den Staatshaushalt abzuführen sind, bestimmen gewerbliche Haushalte und gewerbliche Privatpersonen die Höhe der zu zahlenden Steuern gemäß den Bestimmungen der Steuergesetze und einschlägigen Gesetze.

Für Haushalte und Einzelpersonen, die auf E-Commerce-Plattformen Geschäfte tätigen

Bei Geschäftsaktivitäten auf einer E-Commerce-Plattform mit Zahlungsfunktionen ist die Organisation, die die E-Commerce-Plattform verwaltet (inländisch oder ausländisch), für den Abzug, die Erklärung und die Zahlung der im Namen von Geschäftshaushalten und Geschäftspersonen zu zahlenden Steuer verantwortlich.

Bei Geschäftsaktivitäten auf E-Commerce-Plattformen ohne Zahlungsfunktion müssen Geschäftshaushalte und Privatpersonen ihre Steuern direkt gemäß den Vorschriften erklären, berechnen und abführen.

Das Finanzministerium schlägt der Regierung vor, hierzu detaillierte Vorschriften zu erlassen, unter anderem zu den Methoden zur Berechnung der Mehrwertsteuer und der Einkommensteuer sowie zu Aufzeichnungen und Verfahren für die Erklärung von Einnahmen, die Erklärung von Steuern und die Zahlung von Steuern. Das Finanzministerium legt die für Privathaushalte und Einzelunternehmen geltenden Buchführungsvorschriften fest.

Steuerpflichten erfüllen

In Bezug auf die Bestimmungen zur Erfüllung steuerlicher Pflichten (in Artikel 17 des Gesetzesentwurfs) schlägt der Gesetzesentwurf im Vergleich zum Steuerverwaltungsgesetz von 2019 vor, folgende Inhalte hinzuzufügen:

Im Falle einer Änderung der Hauptgeschäftsadresse, die zu einer Änderung der Steuerbehörde führt, müssen Steuerzahler, außer im Falle einer Änderung der Verwaltungsgrenzen gemäß den gesetzlichen Vorschriften, vor der Adressänderung die Steuerformalitäten bei der direkten Steuerbehörde erledigen (siehe Klausel 4, Artikel 17).

Vorschriften zu den Themen der Anwendung der Steuerpflichten vor der Abreise für natürliche Personen, die wirtschaftliche Eigentümer von Unternehmen sind, die der Zwangsvollstreckung von Verwaltungsentscheidungen zur Steuerverwaltung unterliegen; Geschäftsleute, Geschäftshaushaltsinhaber, natürliche Personen, die gesetzliche Vertreter von Unternehmen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbänden sind, die an der registrierten Adresse nicht mehr tätig sind (in Klausel 5, Artikel 17).

Bitte lesen Sie den vollständigen Entwurf und geben Sie hier Ihre Kommentare ab.

Weisheit



Quelle: https://baochinhphu.vn/de-xuat-quy-dinh-ve-khai-thue-tinh-thue-khau-tru-thue-doi-voi-ho-ca-nhan-kinh-doanh-102250826173207346.htm


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