Das Finanzministerium arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf zur Steuerverwaltung.
Laut dem Finanzministerium zielt die Entwicklung des (geänderten) Gesetzes zur Steuerverwaltung darauf ab, die Modernisierung und umfassende digitale Transformation der Steuererhebungsverwaltung durch den Einsatz moderner Informationstechnologie mit Konnektivität und Integration zu fördern, um die digitale Transformation in der Steuerverwaltung mit drei Hauptsäulen voranzutreiben: Erleichterung für Steuerzahler; Verbesserung der Effektivität und des Niveaus der Steuerverwaltung; Förderung der Digitalisierung von Steuerverwaltungsprozessen.
Darüber hinaus müssen die Mängel des Steuerverwaltungsgesetzes behoben und die Konsistenz und Synchronisierung mit verwandten Gesetzen sichergestellt werden. Die Reduzierung von Verwaltungsverfahren und die Kosten für deren Umsetzung müssen reduziert werden. Die Koordination zwischen staatlichen Stellen und Organisationen sowie den mit den Steuerbehörden verbundenen Personen muss beim Datenaustausch und der Vernetzung zur Umsetzung von Steuergesetzen und zur Steuerverwaltung verbessert werden. Die Dezentralisierung und Delegation von Befugnissen muss gefördert werden. Die Online-Verwaltung der Steuerverwaltung muss für Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen unabhängig von Verwaltungsgrenzen eingeführt werden. Die vollständige Verwaltung der Steuerverwaltung muss zu einer zentralen Anlaufstelle ausgebaut werden.
Die strenge Kontrolle von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug muss verstärkt werden. Die Einhaltung der Steuergesetze muss verbessert werden, und die Bürger müssen freiwillig ihre Steuern korrekt, vollständig und pünktlich an den Staatshaushalt abführen. Der Rechtsrahmen für die Verwaltung neuer Wirtschaftsmodelle , technologiebasierter und digitaler Plattformunternehmen sowie für die Steuerverwaltung für Privathaushalte und Einzelunternehmen muss nach der Abschaffung der Form des Steuervertrags vervollständigt werden. Privathaushalte müssen ermutigt werden, auf Unternehmensmodelle umzusteigen.
Der Entwurf des Gesetzes zur Steuerverwaltung (geändert) besteht aus 10 Kapiteln und 54 Artikeln. Der Inhalt des Gesetzesentwurfs ist grundsätzlich in Kapitel, Artikel und den Inhalt der Artikel gegliedert und zusammengefasst, um die Macht auf die Regierung und das Finanzministerium zu dezentralisieren, gleichzeitig aber sicherzustellen, dass die Inhalte der Steuerverwaltung im Gesetzesentwurf (Rahmenverordnungen) vollständig geregelt sind.
Einstufung des Steuerpflichtigen in der Steuerverwaltung
Eine der Neuerungen des Gesetzesentwurfs im Vergleich zum Steuerverwaltungsgesetz von 2019 besteht darin, dass das Finanzministerium einen Artikel zur Klassifizierung von Steuerzahlern in der Steuerverwaltung vorschlägt. Konkret schlägt das Finanzministerium in Artikel 3 des Gesetzesentwurfs vor: „Die Steuerbehörden klassifizieren Steuerzahler nach Kriterien des Risikomanagements, des Compliance-Managements und der Steuerverwaltungsfunktionen.“
Die Klassifizierung der Steuerzahler wird für folgende Zwecke verwendet: 1. Bewertung der Steuerrisiken und der Einhaltung der Steuergesetze durch die Steuerzahler; 2. Anwendung von Steuerverwaltungsmaßnahmen, Überwachung der Steuerpflichten und der Steuerverwaltungsverfahren, die für jede Steuerzahlerklassifizierung angemessen sind; Steuerrisikoniveaus und Steuerkonformitätshistorie der Steuerzahler; 3. Festlegung der Prioritäten für Steuerzahler bei der Steuerverwaltung und Zuweisung von Verwaltungsressourcen.
Kriterien zur Einstufung der Steuerpflichtigen: Betriebsgröße, Umsatzgröße, Branche, Tätigkeitsbereich, Rechtsform, Eigentumsverhältnisse, Betriebsmerkmale, weitere vom Finanzministerium vorgegebene Kriterien.
Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, das Finanzministerium mit der Ausgestaltung der Umsetzung dieser Regelung zu beauftragen.
Zur Begründung des oben genannten Vorschlags erklärte das Finanzministerium: „Die Regelung zur Steuerzahlerklassifizierung im Steuermanagement reagiert auf die Veränderungen im Kontext der Modernisierung und Digitalisierung des Steuermanagements und zielt darauf ab, die manuelle Steuerverwaltung auf eine risiko- und Compliance-basierte Verwaltung umzustellen. Diese Regelung bildet die Rechtsgrundlage für Steuerbehörden, um Ressourcen auf Hochrisikogruppen zu konzentrieren und gleichzeitig Gruppen mit guter Compliance zu unterstützen und zu fördern, die Effizienz zu steigern und die freiwillige Compliance zu fördern.“ Die Praxis zeigt, dass Steuerzahler hinsichtlich Umfang, Tätigkeitsbereich und Compliance-Verhalten sehr unterschiedlich sind und einen Mechanismus zur Klassifizierungsverwaltung anstelle eines einheitlichen Systems benötigen. Dieses Modell wird bereits von vielen Ländern wie Australien, Großbritannien, Korea, Kanada und Singapur erfolgreich angewendet und von der OECD im Rahmen des Tax Compliance Management empfohlen. Die Steuerzahlerklassifizierung kann unmittelbar über die Datenbank der Steuerbranche, das Rechnungsinformationssystem, Erklärungen, Finanzberichte, die Compliance-Historie und Informationen von Drittanbietern implementiert werden. Das Finanzministerium wird detaillierte Leitlinien zu Kriterien, Gruppierungsverfahren und Umsetzungsüberwachung über ein zentrales Informationstechnologie- und Datensystem bereitstellen.
Bitte lesen Sie den vollständigen Entwurf und geben Sie hier Ihre Kommentare ab.
Weisheit
Quelle: https://baochinhphu.vn/du-thao-luat-quan-ly-thue-sua-doi-102250826155521673.htm
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