Dem neuen Vorschlag zufolge werden Privathaushalte mit einem Jahresumsatz von unter 200 Millionen VND von der Mehrwertsteuer befreit.

Am 29. Oktober tagte die Nationalversammlung und diskutierte den Entwurf eines überarbeiteten Mehrwertsteuergesetzes. Der Entwurf enthält wichtige Informationen zur Schwelle steuerfreier Einnahmen.
Bei der Prüfung dieses Inhalts sagte Le Quang Manh, Vorsitzender des Finanz- und Haushaltsausschusses der Nationalversammlung, es gebe Meinungen, die dafür plädierten, im Gesetz eine Schwelle für mehrwertsteuerfreie Einnahmen festzulegen. Es gebe Meinungen, die dafür plädierten, die Schwelle für Einnahmen im Gesetz festzulegen und dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung die Befugnis zur Anpassung zu übertragen oder der Regierung die Festlegung zu übertragen. Es gebe Meinungen, die dafür plädierten, den Gesetzesentwurf der 7. Sitzung beizubehalten (und der Regierung die Befugnis zu übertragen, die Schwelle für steuerfreie Einnahmen festzulegen), um Flexibilität und Eigeninitiative zu gewährleisten.

In dieser Angelegenheit ist der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung der Ansicht, dass die Vorschriften zur Schwelle der jährlichen Einnahmen, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, geändert und angepasst werden müssen. Wie im Gesetz festgelegt, soll damit eine klare Rechtsgrundlage geschaffen und die Einhaltung der Verfassungsbestimmungen sichergestellt werden, wonach „Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushalts geschätzt und gesetzlich festgelegt werden müssen“.
Laut Herrn Le Quang Manh hat der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung, der die Meinungen der Delegierten der Nationalversammlung akzeptierte, folgende Änderungen und Regulierungen vorgeschlagen: Waren und Dienstleistungen von Haushalten und Einzelpersonen, die Geschäfte mit einem Jahresumsatz von 200 Millionen VND oder weniger tätigen.
„Falls der Verbraucherpreisindex (VPI) im Vergleich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes oder zum Zeitpunkt der letzten Anpassung um mehr als 20 % schwankt, muss die Regierung dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung eine Anpassung der Einnahmenhöhe in dieser Klausel entsprechend der sozioökonomischen Entwicklungssituation des jeweiligen Zeitraums vorlegen“, sagte Herr Manh.
5 % Mehrwertsteuer auf Düngemittel?
Ein weiteres Thema, das viel Aufmerksamkeit erregt hat, ist die Einführung eines Steuersatzes von 5 % auf Düngemittel. Der Vorsitzende des Finanz- und Haushaltsausschusses, Le Quang Manh, erklärte, er stimme dem Gesetzesentwurf der Regierung zu, der Düngemittel von der Steuerfreiheit auf einen Steuersatz von 5 % umstellt.
Es gibt auch Meinungen, die für die Beibehaltung der aktuellen Regelungen plädieren, da man befürchtet, dass die Einführung einer 5-prozentigen Steuer zu höheren Düngemittelpreisen auf dem Markt führen und die Landwirte direkt davon betroffen sein werden, was sich wiederum auf die Kosten landwirtschaftlicher Produkte auswirken würde.
Mit diesem Inhalt erklärte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung, dass die Mehrwertsteuer auf Düngemittel im Jahr 2014 im Mehrwertsteuergesetz geändert wurde und nun nicht mehr einem Steuersatz von 5 % unterliegt, sondern steuerfrei ist.
Tatsächlich hat sich diese Politik in jüngster Zeit jedoch sehr negativ auf die inländischen Düngemittelhersteller ausgewirkt.
Da die Vorsteuer dieser Unternehmen nicht abzugsfähig ist, muss sie in den Kosten berücksichtigt werden, einschließlich der sehr hohen Vorsteuer auf Investitionen und den Kauf von Anlagevermögen. Dies führt zu einem Anstieg der inländischen Produktionskosten und macht es unmöglich, mit Importen zu konkurrieren.
Im Gegenteil, importierte Düngemittel profitieren, da sie derzeit mit 5 % Steuern belegt sind und somit nicht mehr steuerpflichtig sind und dennoch eine volle Erstattung der Vorsteuer erhalten.
Aus diesem Grund haben das Ministerium für Industrie und Handel, das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, die staatliche Rechnungsprüfung, die Delegationen der Nationalversammlung der Provinzen Bac Giang, Ca Mau, Binh Dinh, Hai Phong, Nam Dinh und Tien Giang sowie Düngemittelverbände und Düngemittelhersteller in der jüngsten Vergangenheit immer wieder vorgeschlagen, Düngemittelprodukte von der Mehrwertsteuerbefreiung auf einen Steuersatz von 5 % umzustellen.
Diese Empfehlung wurde auch in die Aufgabe aufgenommen, das System der Rechtsdokumente durch Regierungsbehörden und die Nationalversammlung zu überprüfen.

Einige Experten befürchten, dass die Einführung einer 5-prozentigen Düngemittelbesteuerung die Landwirte direkt beeinträchtigen könnte, wenn inländische Unternehmen mit Händlern beim Verkauf importierter Waren zusammenarbeiten und dadurch der Verkaufspreis einschließlich der zu zahlenden Mehrwertsteuer steigt, was wiederum zu höheren Düngemittelpreisen und höheren landwirtschaftlichen Produktionskosten führt.
Einige Abgeordnete der Nationalversammlung analysierten, dass die Preise für importierte Düngemittel beim Verkauf entsprechend der zu zahlenden Mehrwertsteuer steigen könnten, der Anteil importierter Düngemittel am Inlandsmarkt derzeit jedoch nur 27 % beträgt. Daher muss der Verkaufspreis importierter Düngemittel ebenfalls an das Marktniveau angepasst werden, während im Inland produzierte Düngemittel tendenziell und preislich noch Spielraum für Preissenkungen haben, da die Vorsteuer abgezogen oder erstattet werden kann, was zu Kosteneinsparungen und niedrigeren Produktionskosten führt.
Gleichzeitig ist Düngemittel derzeit ein Handelsgut, dessen Preis vom Staat stabilisiert wird. Daher können die zuständigen Verwaltungsbehörden Maßnahmen zur Marktsteuerung ergreifen und Fälle streng verfolgen, in denen inländische Düngemittelhersteller die neu erlassenen Richtlinien ausnutzen und mit Händlern zusammenarbeiten, um Wucher zu betreiben, wodurch es zu großen Schwankungen der Marktpreise kommt, die sich auf den Agrarsektor auswirken.
Um die jüngsten Mängel in der Politik für die Düngemittelproduktionsindustrie zu beheben, fordert der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung, den Gesetzentwurf in der Form beizubehalten, wie er der Nationalversammlung von der Regierung in der 7. Sitzung vorgelegt wurde.
In der 7. Sitzung schlug die Regierung im Entwurf des überarbeiteten Mehrwertsteuergesetzes vor, Düngemittel von steuerfrei auf 5 % zu besteuern.
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