Nach Angaben der vietnamesischen Sozialversicherung sind derzeit etwa 55 % der insgesamt 18 Millionen Menschen, die an der Sozialversicherung teilnehmen, weibliche Arbeitnehmer.
Bei der gesetzlichen Sozialversicherung beträgt der Anteil weiblicher Arbeitnehmer rund 55,4 %. Darüber hinaus beträgt der Anteil weiblicher Arbeitnehmer 59,3 % derjenigen, die freiwillig sozialversichert sind.
Da Frauen im Vergleich zu Männern häufiger an der Sozialversicherung teilnehmen, ist auch die Rate der Frauen, die monatliche Renten und Sozialversicherungsleistungen beziehen, höher. Statistiken zeigen, dass derzeit 55,9 % der Monatsrentner weiblich sind.
Die vietnamesische Sozialversicherung erklärte, dass die aktuellen Sozialversicherungsrichtlinien und -gesetze grundsätzlich die Gleichstellung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern gewährleisten und so die soziale Sicherheit aller Beteiligten gewährleisten.
Nach geltendem Recht wird die monatliche Rente weiblicher Arbeitnehmer, die die in Artikel 54 des Sozialversicherungsgesetzes genannten Bedingungen erfüllen, mit 45 % des durchschnittlichen sozialversicherungspflichtigen Monatsgehalts gemäß Artikel 62 dieses Gesetzes berechnet, das 15 Jahren Sozialversicherungszahlung entspricht. Für jedes weitere Jahr der Sozialversicherungszahlung werden der Arbeitnehmerin zusätzlich 2 % berechnet; der Höchstbetrag beträgt 75 %.
Die Menschen erhalten monatliche Renten (Foto: Hoa Le).
Bei vorzeitigem Ruhestand aufgrund verminderter Arbeitsfähigkeit wird das Gehalt für jedes Jahr des Ruhestands vor Erreichen des vorgeschriebenen Alters um 2 % gekürzt.
Bei einer ungeraden Überschreitung des Renteneintrittsalters bis zu 6 Monaten beträgt die Kürzung 1 %, bei mehr als 6 Monaten erfolgt keine Kürzung des Prozentsatzes aufgrund der vorzeitigen Pensionierung.
Gemäß Absatz 2, Artikel 169 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 wird das Renteneintrittsalter der Arbeitnehmer nach einem Fahrplan angepasst, und zwar: Ab 2021 beträgt das Renteneintrittsalter für weibliche Arbeitnehmer unter normalen Arbeitsbedingungen 55 Jahre und 4 Monate; dann wird es für weibliche Arbeitnehmer jedes Jahr um 4 Monate angehoben, bis im Jahr 2035 das 60. Lebensjahr erreicht wird.
Somit liegt das Renteneintrittsalter für Arbeitnehmerinnen im Jahr 2024 bei 56 Jahren und 4 Monaten.
Neben den Rentenansprüchen genießen Arbeitnehmerinnen im Rahmen der Sozialversicherung auch zahlreiche weitere Leistungen und Rechte, insbesondere Mutterschaftsgeld.
Allein im Zeitraum 2016–2023 bezogen landesweit 12,8 Millionen Menschen Mutterschaftsgeld. Durchschnittlich beziehen etwa 1,6 Millionen Menschen Mutterschaftsgeld pro Jahr, und es gibt Jahre, in denen die Zahl der Leistungsempfänger sogar auf 2 Millionen steigt (2019). Allein im Jahr 2023 wurden über 1,54 Millionen Menschen erfasst, ein Anstieg von 22,2 % gegenüber 2022.
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