Nachdem die Vietnam Federation of Commerce and Industry (VCCI) Kommentare aus der Geschäftswelt und von Verbänden zum Entwurf des Steuerverwaltungsgesetzes (geändert) erhalten hatte, hat sie eine Reihe von Kommentaren zusammengestellt und an das Finanzministerium übermittelt.

Der Entwurf sieht insbesondere eine Bestimmung vor, die den Austritt von natürlichen Personen, die wirtschaftliche Eigentümer von Unternehmen sind, aufschiebt, wenn die Unternehmen ihren Steuerpflichten nicht nachgekommen sind. VCCI hat der Redaktion jedoch vorgeschlagen, diese Bestimmung zu streichen.

Nach dem Unternehmensgesetz ist eine Person, die nur 25 % des Kapitals besitzt, wirtschaftlicher Eigentümer des Unternehmens, unabhängig davon, ob sie das Recht hat, es zu verwalten oder nicht. Der wirtschaftliche Eigentümer haftet nur im Rahmen der Kapitaleinlage oder der gehaltenen Anteile und nicht uneingeschränkt für die Steuerpflichten des Unternehmens. In vielen Fällen leitet der wirtschaftliche Eigentümer das Unternehmen nicht direkt und trifft auch keine Entscheidungen über dessen Betrieb.

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Laut VCCI sollte die Maßnahme der vorübergehenden Aussetzung der Ausreise nur gezielt und auf die richtigen Personen angewendet werden. Foto: Anh Nguyen

Der Zweck der vorübergehenden Aussetzung des Austritts besteht darin, Druck auf diejenigen auszuüben, die Unternehmen direkt besitzen und betreiben, damit diese Steuern eintreiben.

Gleichzeitig ist die vorübergehende Aussetzung der Ausgliederung für wirtschaftliche Eigentümer zu weitreichend und beeinträchtigt die Bewegungsfreiheit dieser Unternehmen, insbesondere derjenigen, die das Geschäft nicht direkt leiten.

Diese Regelung mindert potenziell auch die Attraktivität des Investitionsumfelds, insbesondere für ausländische Investoren, da diese möglicherweise daran gehindert werden, das Land zu verlassen, nur weil das beteiligte Unternehmen keine Steuern gezahlt hat.

Laut VCCI verfügt die Steuerbranche derzeit über zahlreiche Maßnahmen zur Steuerdurchsetzung, wie etwa das Abheben von Geld von Bankkonten, das Verbot der Verwendung von Rechnungen, die Beschlagnahme und Versteigerung von Vermögenswerten … Die Maßnahme der vorübergehenden Aussetzung der Steueraussetzung sollte nur gezielt und auf die richtigen Personen angewendet werden.

Darüber hinaus ist die Verpflichtung der einkommensauszahlenden Organisation zum Abzug der persönlichen Einkommensteuer derzeit im Einkommensteuergesetz geregelt.

Der Entwurf des Einkommensteuergesetzes, der geändert werden soll, scheint diese Bestimmung jedoch nicht zu enthalten. Auch der Entwurf des Steuerverwaltungsgesetzes enthält sie nicht. Dies birgt die Gefahr einer Gesetzeslücke.

Aus diesem Grund empfiehlt VCCI der Redaktion, mit der Abteilung für Steuer-, Gebühren- und Abgabenverwaltung und -aufsicht zusammenzuarbeiten, um die Anordnung der entsprechenden Inhalte in den Entwürfen zu vereinheitlichen und sicherzustellen, dass keine rechtlichen Lücken entstehen.

Darüber hinaus sieht der Entwurf hinsichtlich der Steuerpflichten nach der Auflösung vor, dass die Frist für die Einreichung von Steuererklärungen im Falle einer Auflösung oder eines Konkurses 45 Tage ab dem Datum des Ereignisses beträgt.

Tatsächlich reichen Unternehmen während des oben genannten Zeitraums Steuerabrechnungsberichte ein. Nach dem Datum der Auflösung oder Insolvenz müssen Unternehmen jedoch weiterhin einen Mindestbetriebsstatus aufrechterhalten, um ihren Verpflichtungen gegenüber der Gewerbeanmeldungsbehörde und den Steuerbehörden nachzukommen. Dies verursacht zusätzliche Kosten, einschließlich Rechnungen und Vorsteuern.

„Die geltenden Gesetze sehen keinen Rechtsmechanismus vor, um mit dieser Situation umzugehen. Wir schlagen vor, dass die Redaktion entsprechende Regelungen erlässt“, kommentierte VCCI.

Welche Erfrischungsgetränke und Klimaanlagen unterliegen der Sonderverbrauchssteuer? Das Finanzministerium möchte Erfrischungsgetränke, die den nationalen Standards entsprechen und einen Zuckergehalt von über 5 g/100 ml aufweisen, in die Liste derjenigen aufnehmen, die der Sonderverbrauchssteuer unterliegen.

Quelle: https://vietnamnet.vn/kien-nghi-bo-hoan-xuat-canh-voi-chu-so-huu-huong-loi-khi-doanh-nghiep-no-thue-2446447.html