Der Ansatz und die Ausrichtung bestehen darin, die Anwendung und Entwicklung von KI in der Volkswirtschaft und im Leben der Menschen harmonisch zu fördern und zu unterstützen und gleichzeitig die negativen Aspekte und Folgen der KI-Anwendung zu kontrollieren und zu beseitigen. Dies zeigt auch, dass EP die großen und vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von KI sowie die damit verbundenen großen Risiken und Gefahren erkennt.
KI ist für viele Länder ein Problem.
KI ist bereits heute in vielen Ländern und im menschlichen Leben weltweit präsent, steht aber noch ganz am Anfang ihrer Ära. Mit der Absicht, die Entwicklung und Anwendung künstlicher Intelligenz gesetzlich zu regulieren, handelt das EP weitsichtig und vorausschauend.
Tatsächlich ist der Schritt des EP keineswegs unnötig, sondern sogar dringend notwendig. Es ist klar, dass das EP die bitteren und kostspieligen Lektionen gelernt hat, die sich aus der Verspätung bei der Gewährleistung der Datensicherheit und der Sanktionierung sozialer Netzwerke ergeben. Die Weitsicht und Voraussicht des EP sind nicht unnötig, denn Vorbeugen ist immer besser als Heilen. Die Entwicklung und Anwendung von KI kennt keine Grenzen, daher können auch die negativen Auswirkungen grenzenlos sein. Wenn also nicht gründlich und umgehend Sanktionen verhängt werden, wird der spätere Preis noch höher sein.
Das Ziel des EP, das weltweit erste Gesetz zur KI zu erlassen, spiegelt auch die Tatsache wider, dass die Entwicklung, Anwendung und Regulierung von KI zu einem der wichtigsten inhaltlichen Themen der Weltpolitik und der internationalen Beziehungen wird.
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