Zugelassene Subjekte für die Abrechnung der Einkommensteuer
Gemäß Punkt d, Klausel 6, Artikel 8 des Dekrets 126/2020/ND-CP sind ansässige Personen mit Einkünften aus Gehältern und Löhnen berechtigt, Organisationen und Einzelpersonen, die Einkünfte zahlen, die Steuerabrechnung wie folgt vorzunehmen:
- Personen mit Einkünften aus Gehältern und Löhnen, die Arbeitsverträge für mindestens drei Monate an einem Ort abschließen und dort zum Zeitpunkt der Steuerabrechnung durch die Organisation oder Person, die das Einkommen zahlt, tatsächlich arbeiten, auch wenn sie 12 Monate im Jahr nicht arbeiten.
Wenn eine Person ein Arbeitnehmer ist, der von einer alten Organisation in eine neue Organisation versetzt wird, weil die alte Organisation fusioniert, konsolidiert, aufgeteilt, abgespalten oder die Unternehmensart umwandelt, oder wenn die alte und die neue Organisation demselben System angehören, ist die Person berechtigt, die Steuern für die neue Organisation abzurechnen.
- Personen mit Gehalts- und Lohneinkünften, die einen Arbeitsvertrag für mindestens drei Monate an einem Ort unterzeichnen und dort zum Zeitpunkt der Auszahlung und Steuerabrechnung durch die Organisation oder Einzelperson tatsächlich arbeiten, auch wenn sie 12 Monate im Jahr nicht arbeiten. Gleichzeitig beziehen sie unregelmäßige Einkünfte aus anderen Orten mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen von nicht mehr als 10 Millionen VND im Jahr und haben von der persönlichen Einkommensteuer einen Abzug von 10 % erhalten, sofern für diese Einkünfte keine Steuerabrechnung beantragt wird.
Ausländische Personen, die ihren Arbeitsvertrag in Vietnam gekündigt haben, müssen vor ihrer Ausreise ihre Steuern bei der Steuerbehörde anmelden und abrechnen. Falls die Person die Steuerabrechnung mit der Steuerbehörde noch nicht abgeschlossen hat, muss sie die einkommenszahlende Organisation oder eine andere Organisation oder Person ermächtigen, die Steuern gemäß den Vorschriften zur Steuerabrechnung für Einzelpersonen abzurechnen.
Falls die einkommenszahlende Organisation oder eine andere Organisation oder Einzelperson die Genehmigung zur Begleichung der Steuer erhält, muss sie für die zusätzlich zu zahlende Einkommensteuer aufkommen oder sich die zu viel gezahlte Steuer von der Einzelperson erstatten lassen.
Personen, die nicht zur Abrechnung der Einkommensteuer berechtigt sind
Gemäß Unterabschnitt 2, Abschnitt 3 des amtlichen Schreibens 5749/CT-TNCN aus dem Jahr 2018 lauten die Hinweise zu Fällen, in denen Einzelpersonen nicht zur Begleichung der Einkommensteuer berechtigt sind, wie folgt:
- Personen, die die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllen, denen aber von der einkommenszahlenden Organisation eine Einkommensteuerbescheinigung ausgestellt wurde, dürfen der einkommenszahlenden Organisation keine Steuerabrechnung genehmigen (außer in Fällen, in denen die einkommenszahlende Organisation die der Person ausgestellte Einkommensteuerbescheinigung widerrufen und annulliert hat).
- Personen mit Gehalts- und Lohneinkommen, die einen Arbeitsvertrag für mindestens drei Monate bei einer Organisation unterzeichnen, zum Zeitpunkt der Genehmigung der Steuerabrechnung jedoch nicht bei dieser Organisation arbeiten.
- Personen mit Einkünften aus Gehältern und Löhnen, die Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von mindestens drei Monaten bei einer Einheit abschließen und über unregelmäßiges Einkommen verfügen, das nicht oder nicht ausreichend von der Steuer abgezogen wurde (einschließlich der Fälle, in denen das Abzugsniveau nicht erreicht wurde und das Abzugsniveau erreicht wurde, aber nicht abgezogen wurde).
- Personen mit Gehalts- und Lohneinkommen, die vielerorts Arbeitsverträge für drei Monate oder länger unterzeichnen.
- Bei Personen mit nur gelegentlichem Einkommen wird ein Steuersatz von 10 % abgezogen (einschließlich der Fälle mit gelegentlichem Einkommen nur an einem Ort).
- Einzelpersonen haben sich nicht für eine Steuernummer registriert.
- Ansässige Personen mit Gehalts- und Lohneinkommen, die gleichzeitig aufgrund von Naturkatastrophen, Bränden, Unfällen oder schweren Erkrankungen Anspruch auf Steuerermäßigung haben, haben keinen Anspruch auf Steuerabrechnung. Die Person muss ihre Steuern jedoch selbst erklären und abrechnen und die entsprechenden Unterlagen zur Berücksichtigung der Steuerermäßigung beifügen.
Verfahren zur Genehmigung der Einkommensteuerabrechnung im Jahr 2024
Um die Abrechnung der Einkommensteuer im Jahr 2024 zu genehmigen, befolgen Steuerzahler diese zwei Schritte:
- Schritt 1: Bereiten Sie ein Autorisierungsformular für die Steuerabrechnung vor. Um eine Organisation oder Einzelperson zu autorisieren, in ihrem Namen Einkommen zu zahlen, muss der Steuerzahler alle Informationen gemäß dem Autorisierungsformular für die Abrechnung der persönlichen Einkommensteuer (Formular Nr. 08/UQ-QTT-TNCN, herausgegeben mit Rundschreiben 80/2021/TT-BTC) herunterladen und ausfüllen.
- Schritt 2: Senden Sie das vollständig ausgefüllte Autorisierungsformular an die Organisation oder Person, die das Einkommen zahlt.
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