Gemäß Artikel 6 des Rundschreibens 60/2023/TT-BTC werden ab dem 22. Oktober 2023 die Kennzeichengebühren für dreirädrige Motorräder für Menschen mit Behinderungen erlassen. |
Der Finanzminister hat am 7. September 2023 das Rundschreiben 60/2023/TT-BTC herausgegeben, das die Erhebungssätze, die Erhebung, Zahlung und Verwaltung von Gebühren für die Zulassung und Nummernschildausgabe von Straßenkraftfahrzeugen regelt.
Befreiung von der Kennzeichengebühr für dreirädrige Motorräder für Behinderte ab 22. Oktober 2023
Gemäß Artikel 6 des Rundschreibens 60/2023/TT-BTC sind die folgenden Fälle von der Registrierungsgebühr und den Nummernschildern für Straßenkraftfahrzeuge befreit:
- Diplomatische Missionen, Konsulate, Repräsentanzen internationaler Organisationen, die zum System der Vereinten Nationen gehören.
- Diplomatische Beamte, Konsularbeamte, technisches Verwaltungspersonal ausländischer diplomatischer Missionen und Konsularbüros, Mitglieder internationaler Organisationen, die dem System der Vereinten Nationen angehören, und ihre Familienangehörigen, die keine vietnamesischen Staatsbürger sind oder keinen ständigen Wohnsitz in Vietnam haben, erhalten vom vietnamesischen Außenministerium oder den (vom Außenministerium autorisierten) lokalen Außenbehörden einen Diplomatenausweis, einen offiziellen Personalausweis oder eine Konsularbescheinigung.
In diesem Fall muss der Anmelder bei der Anmeldung für ein Zertifikat oder ein Fahrzeugkennzeichen der Zulassungsstelle einen Diplomatenausweis, einen amtlichen Personalausweis oder eine konsularische Bescheinigung gemäß den Vorgaben des Außenministeriums vorlegen.
- Andere ausländische Organisationen und Einzelpersonen (Vertreter zwischenstaatlicher internationaler Organisationen außerhalb des Systems der Vereinten Nationen, Vertretungen nichtstaatlicher Organisationen, Delegationen internationaler Organisationen, Mitglieder anderer Behörden und Organisationen), die nicht den Bestimmungen von Absatz 1 und Absatz 2, Artikel 6 des Rundschreibens 60/2023/TT-BTC unterliegen, aber von der Zahlung von Gebühren für die Ausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern befreit sind oder diese gemäß internationalen Verpflichtungen, internationalen Verträgen, denen die Sozialistische Republik Vietnam angehört, oder internationalen Abkommen zwischen vietnamesischen und ausländischen Unterzeichnern nicht zahlen müssen.
In diesem Fall muss die Organisation oder Einzelperson der Registrierungsbehörde Folgendes vorlegen: Eine Kopie der internationalen Verpflichtung, des internationalen Vertrags oder der internationalen Vereinbarung.
- Dreirädriges Motorrad für Behinderte.
Derzeit beträgt die Gebühr für die Ausstellung neuer Zulassungspapiere mit Nummernschildern für dreirädrige Motorräder für Behinderte gemäß Artikel 5 des Rundschreibens 229/2016/TT-BTC wie folgt: - Bereich I: 50.000 VND; - Bereich II: 50.000 VND; - Bereich III: 50.000 VND. |
So sollen nach der Neuregelung ab dem 22. Oktober 2023 für dreirädrige Krafträder speziell für Menschen mit Behinderungen die Zulassungs- und Kennzeichengebühren entfallen.
Einige Hinweise bei der Zulassung und Kennzeichenvergabe ab dem 22. Oktober 2023
Gemäß den Abschnitten 2, 3 und 4 des Artikels 5 des Rundschreibens 60/2023/TT-BTC lauten einige Hinweise zur Fahrzeugzulassung und Nummernschildausgabe ab dem 22. Oktober 2023 wie folgt:
- Organisationen und Einzelpersonen mit Sitz oder Wohnsitz in einem beliebigen Gebiet müssen die Gebühr für die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und das Nummernschild gemäß dem für dieses Gebiet vorgeschriebenen Gebührensatz entrichten.
Im Falle der Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Neufahrzeuge, die bei Auktionen gewonnen werden, muss die gewinnende Organisation oder Einzelperson die Gebühren für die Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Fahrzeuge wie folgt entrichten:
+ Bei der Anmeldung zur Zertifikats- und Kennzeichenausgabe im Gebiet I gilt die Gebührenerhebungsstufe im Gebiet I;
+ Für die Registrierung von Zertifikaten und Kennzeichen in den Bereichen II und III gilt die Gebührenstufe im Bereich II.
- Für Polizeiautos und Motorräder, die zu Sicherheitszwecken eingesetzt werden und in Gebiet I oder bei der Verkehrspolizeibehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit registriert sind, gilt der Gebührensatz von Gebiet I.
- Der Wert eines Motorrads, der als Grundlage für die Berechnung der Gebühr für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung und eines Kennzeichens dient, ist der Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühr zum Zeitpunkt der Zulassung.
Rundschreiben 60/2023/TT-BTC tritt am 22. Oktober 2023 in Kraft und ersetzt Rundschreiben 229/2016/TT-BTC.
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