Nach dem Sozialversicherungsgesetz von 2014 (gültig bis 30. Juni 2025) sind vor allem Arbeitnehmer mit befristeten oder unbefristeten Arbeitsverträgen sozialversicherungspflichtig. In der Praxis gibt es jedoch viele Fälle, in denen Arbeitnehmer mit anderen Vertragsformen arbeiten, was dazu führt, dass sie nicht sozialversicherungspflichtig sind und notwendige Sozialleistungen verlieren.
Das Sozialversicherungsgesetz von 2024 erweitert den Umfang der Sozialversicherungspflicht auf diejenigen, die im Rahmen von Verträgen arbeiten, die nicht als Arbeitsverträge bezeichnet werden (Illustrationsfoto).
Um dieses Problem zu lösen und die Reform der sozialen Sicherheit im Hinblick auf eine allgemeine Sozialversicherung zu institutionalisieren, ergänzt das Sozialversicherungsgesetz 2024 die Regelung zur Ausweitung des Kreises der sozialversicherungspflichtigen Personen. Insbesondere in Bezug auf den Faktor Arbeitsvertrag in Punkt a, Absatz 1, Artikel 2 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 wird festgelegt, dass folgende Personen sozialversicherungspflichtig sind: „Personen, die mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag oder einem befristeten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von einem Monat oder mehr arbeiten, einschließlich Fällen, in denen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen anderen Namen einigen, deren Inhalt jedoch die bezahlte Arbeit, das Gehalt sowie die Verwaltung, den Betrieb und die Aufsicht einer Partei ausweist.“
Diese neue Regelung spiegelt eine veränderte Wahrnehmung der Arbeitsverhältnisse wider und stellt sicher, dass die Art der Arbeit, das Gehalt sowie die Leitung und Aufsicht die Faktoren sind, die die Teilnahme an der obligatorischen Sozialversicherung bestimmen, anstatt sich nur auf die formelle Bezeichnung des Vertrags zu verlassen. Dies trägt zum Schutz der Rechte vieler Arbeitnehmer bei, die im Rahmen informeller Formen oder anders benannter Verträge (wie z. B. Dienstverträge, Kooperationsverträge usw., aber mit abhängigen Elementen) arbeiten, bei denen es sich im Wesentlichen um Arbeitsverhältnisse handelt.
Darüber hinaus erweitert das Sozialversicherungsgesetz 2024 auch andere Personengruppen, die ab dem 1. Juli 2025 an der obligatorischen Sozialversicherung teilnehmen, darunter: Eigentümer von Geschäftshaushalten registrierter Geschäftshaushalte; Geschäftsführer, Kontrolleure, Vertreter des Staatskapitals, Vertreter des Unternehmenskapitals; Vorstandsmitglieder, Generaldirektoren, Direktoren, Mitglieder des Aufsichtsrats oder Kontrolleure und andere gewählte Führungspositionen von Genossenschaften und Genossenschaftsverbänden, die kein Gehalt beziehen; Teilzeitbeschäftigte; Teilzeitarbeiter in Dörfern und Wohngruppen; und reguläre Milizkräfte.
Durch die Einführung der obligatorischen Sozialversicherung genießen Arbeitnehmer alle Sozialversicherungsleistungen, darunter Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Ruhestand und Tod.
Die kontinuierliche Ausweitung der Personen, die gemäß dem Sozialversicherungsgesetz 2024 an der obligatorischen Sozialversicherung teilnehmen, ist ein wichtiger Schritt zur Perfektionierung des vielschichtigen Sozialversicherungssystems in Vietnam. Dies gewährleistet nicht nur legitime Rechte, sondern hilft Arbeitnehmern auch, ihr Leben in Risikosituationen zu stabilisieren, trägt zum Ziel einer universellen Sozialversicherung bei und stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Sozialversicherungspolitik von Partei und Staat.
Sozialversicherungsgebiet XXIX
Quelle: https://baolongan.vn/nguoi-lam-viec-theo-hop-dong-khong-mang-ten-hop-dong-lao-dong-van-duoc-bao-dam-quyen-loi-a197745.html
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