Einspruch einlegen (falls erforderlich)
Wenn Sie nach Abschluss der Abiturprüfungsergebnissesuche 2024 Auffälligkeiten bei den Prüfungsergebnissen feststellen oder die Ergebnisse stark von den zuvor geschätzten Ergebnissen abweichen, können Sie als Bewerber einen Antrag auf Überprüfung stellen.
Gemäß der Abiturprüfungsordnung 2024 haben alle Kandidatinnen und Kandidaten Anspruch auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen; ein entsprechender Antrag ist bei der Immatrikulationsstelle zu stellen.
Die Frist für die Entgegennahme von Berufungsanträgen und die Erstellung von Berufungslisten ist vom 17. bis 26. Juli 2024.
Die Prüfungsausschüsse organisieren die Überprüfung der Prüfungsunterlagen (sofern vorhanden). Der Abschluss dieser Phase erfolgt spätestens am 4. August 2024.
Die Überprüfung der Abitur-Anerkennung muss bis spätestens 9. August 2024 abgeschlossen sein.
Anmeldung und Anpassung der Hochschulzugangswünsche
Vom 18. Juli bis 30. Juli, 17:00 Uhr, ist es den Bewerbern laut Reglement unbegrenzt möglich, sich anzumelden, anzupassen und Zulassungswünsche zu ergänzen.
Kandidaten verwenden das zugewiesene Konto, um ihre Informationen im System zu verarbeiten (einzugeben, anzuzeigen, zu bearbeiten).
Außerordentlicher Professor Dr. Vu Thu Thuy wies darauf hin, dass alle Wünsche der Kandidaten, unabhängig davon, ob sie vorzeitig oder nach Erhalt ihrer Abiturergebnisse zugelassen werden, im allgemeinen Zulassungsunterstützungssystem (System) des Ministeriums für Bildung und Ausbildung registriert werden müssen.
Wenn Kandidaten ihre Wünsche nicht in das System eingeben, werden sie nicht erfasst.
Bei der Eingabe der Wünsche in das System müssen die Kandidaten ihre Wünsche nach Priorität ordnen, beginnend mit Wunsch 1 (dem höchsten Wunsch) bis hin zum nächsten Wunsch. Das System ermöglicht es den Kandidaten, eine unbegrenzte Anzahl von Wünschen einzugeben.
Außerordentlicher Professor Dr. Nguyen Thu Thuy wies darauf hin, dass die Studierenden ihre größten Wünsche, ihre Fähigkeiten, Stärken und Leidenschaften an die erste Stelle setzen sollten.
Dadurch werden die Rechte der Kandidaten gewahrt, sie werden unter allen für sie in Frage kommenden Wahlmöglichkeiten zur höchsten und bestmöglichen Wahl zugelassen.
Kandidaten, die die Bewerbung bei der Ausbildungseinrichtung gemäß dem Frühzulassungsplan der Ausbildungseinrichtung abgeschlossen haben und die Zulassungsvoraussetzungen (mit Ausnahme der Abiturvoraussetzung) erfüllen, müssen ihren Zulassungswunsch weiterhin im System registrieren, um gemäß den Vorschriften für die Zulassung berücksichtigt zu werden.
Vom 31. Juli bis 6. August, 17:00 Uhr, müssen die Bewerber die Zulassungsgebühr entsprechend der Anzahl der Zulassungswünsche online gemäß den Anweisungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung bezahlen.
Zeitpunkt der Zulassungsbestätigung beachten
Spätestens am 19. August 2024 um 17:00 Uhr geben die Universitäten und Hochschulen die Benchmark-Ergebnisse und die Ergebnisse der ersten Zulassungsrunde bekannt.
Alle erfolgreichen Kandidaten müssen die erste Runde der Online-Zulassungsbestätigung im System bis spätestens 27. August 2024, 17:00 Uhr, abschließen.
Für direkt zugelassene Kandidaten besteht vom 22. Juli bis 31. Juli 2024, 17:00 Uhr, die Möglichkeit, ihre Zulassung im System zu bestätigen.
Bei noch nicht entschiedener Zulassung können Bewerber ihren Zulassungswunsch wie andere Bewerber auch weiterhin im System oder im nationalen öffentlichen Serviceportal registrieren, damit die Ausbildungseinrichtungen die Zulassung prüfen können. Im Falle einer Zulassung bestätigen die Bewerber ihre Zulassung gemäß dem allgemeinen Zeitplan.
Bis spätestens 27. August, 17:00 Uhr, müssen alle zugelassenen Kandidaten die erste Runde der Online-Zulassungsbestätigung im System abschließen.
Vom 28. August bis Dezember folgen Kandidaten, die sich für zusätzliche Zulassungsrunden von Ausbildungseinrichtungen bewerben müssen, dem Zulassungsplan, der auf der Zulassungsinformationsseite der Ausbildungseinrichtung veröffentlicht ist, die die zusätzliche Zulassung durchführt.
Bewerber sollten beachten, dass Studierende, die die Aufnahmeprüfung bestanden und ihre Immatrikulation bestätigt haben, für eine weitere Zulassung nicht berücksichtigt werden, außer in Fällen, in denen der Leiter der Ausbildungseinrichtung ihnen die Nichtimmatrikulation gestattet.
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Quelle: https://daidoanket.vn/nhung-viec-thi-sinh-can-lam-ngay-sau-khi-biet-diem-thi-tot-nghiep-thpt-2024-10285767.html
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