Das Ministerium für öffentliche Sicherheit arbeitet an einem Erlass zur Ersetzung des Erlasses Nr. 109/2009/ND-CP vom 1. Dezember 2009 zur Regelung der Signale für Vorrangfahrzeuge.
Im Entwurf wird klar darauf hingewiesen, dass zur Vorrangsignalausrüstung Folgendes gehört: Vorrangsignalhorn, Vorrangflagge und Vorrangsignallicht.
Derzeit werden in Artikel 3 des Dekrets 109/2009/ND-CP vier Gruppen von Fahrzeugen für Notfallaufgaben festgelegt, darunter: Militärfahrzeuge für Notfallaufgaben; Polizeifahrzeuge für Notfallaufgaben; Krankenwagen für Notfallaufgaben; Fahrzeuge für Notfallaufgaben (Fahrzeuge, die Sondermaßnahmen durchführen, wenn eine ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit und der sozialen Ordnung und Sicherheit besteht oder wenn eine größere Katastrophe oder eine gefährliche Epidemie vorliegt).
Das Ministerium für öffentliche Sicherheit schlug im Verordnungsentwurf jedoch vor, dass zu den Personen, die Fahrzeugsignalgeräte vorrangig installieren und verwenden dürfen, gehören:
Zunächst geht das Feuerwehrauto zum Einsatz.
Zweitens Militärfahrzeuge für Notfalleinsätze, darunter: Militärfahrzeuge für die Brandbekämpfung, Rettung, Katastrophenhilfe, Kampfführung, dringende Informationsmissionen, Marschgruppenführung, Fahrzeuge für militärische Kontrollmissionen, Überprüfung von Militärfahrzeugen, Schutzgruppen; Fahrzeuge für Festnahme-, Durchsuchungs- oder Ermittlungstätigkeiten, Eskorte von Kriminellen und Gefangenen sowie Fahrzeuge zur Teilnahme an der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus.
Drittens: Polizeifahrzeuge für Notfalleinsätze, darunter: Fahrzeuge für Rettungseinsätze; Fahrzeuge für Festnahme-, Durchsuchungs- oder Ermittlungstätigkeiten, zur Eskorte von Kriminellen und Gefangenen, zur Bekämpfung von Protesten und Unruhen, zur Auflösung von Menschenmengen, die die öffentliche Ordnung stören; Fahrzeuge für Verkehrspatrouillen und -kontrollen; Fahrzeuge für Wacheinsätze; Kommandofahrzeuge zur Terrorismusbekämpfung; Informationsfahrzeuge für dringende Einsätze; Fahrzeuge, die Militärkonvois befehligen.
Viertens: Ein Auto der Verkehrspolizei führt den Weg an.
Fünftens ist ein Rettungswagen im Notfalldienst ein Fahrzeug, das einen Notfallpatienten transportiert oder abholt.
Sechstens: Deichschutzfahrzeuge im Einsatz, Fahrzeuge im Einsatz bei Störfällen, Naturkatastrophen und Epidemien.
Siebtens Fahrzeuge, die in einer gesetzlich vorgeschriebenen Notsituation im Einsatz sind, darunter: Fahrzeuge, die den Lenkungsausschüssen dienen, die den Premierminister bei der Umsetzung der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung oder der Anordnung des Präsidenten zur Erklärung des Ausnahmezustands unterstützen; Fahrzeuge, die den Rettungs-, Sanitäts-, Umweltschutz-, Landwirtschaftskräften und anderen Kräften dienen, die vom Lenkungsausschuss mobilisiert werden, um in einer Notsituation besondere Maßnahmen umzusetzen.
Darüber hinaus schlug das Ministerium für öffentliche Sicherheit im Verordnungsentwurf vor, die folgenden verbotenen Handlungen festzulegen:
Fahrzeuge mit Vorrang, die jedoch Hupen, Flaggen und Vorrangsignalleuchten vom falschen Typ, an der falschen Stelle oder nicht vollständig gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung installiert und verwenden.
Vorrangfahrzeuge nutzen Vorrangsignale, wenn sie nicht im Dienst sind, oder missbrauchen Vorrangsignale, um illegale Handlungen zu begehen.
Fahrzeuge, die im gesetzlich vorgeschriebenen Notfall im Einsatz sind, verwenden Vorrangsignale, wenn kein Ausnahmezustand ausgerufen wurde, und wenden im Notfall besondere Maßnahmen an.
Fahrer von Vorrangfahrzeugen, die Vorrangsignale benutzen, verursachen Verkehrsunsicherheit für andere Verkehrsteilnehmer, beeinträchtigen die Sicherheit und Ordnung und befolgen die Anweisungen der Verkehrskontrolleure nicht.
Straßenkraftfahrzeuge, die keiner Vorfahrtspflicht unterliegen, aber Hupen, Flaggen, Vorfahrtssignalleuchten oder ähnliche Vorrichtungen anbringen oder verwenden, die bei anderen Verkehrsteilnehmern Verwirrung stiften.
Wie wird mit der unbefugten Installation und Verwendung von Vorrangsignalgeräten für Fahrzeuge umgegangen?
In Absatz 2, Artikel 15 des Regierungserlasses 109/2009/ND-CP vom 1. Dezember 2009 heißt es: „Es ist Straßenkraftfahrzeugen, die keine Vorrangfahrzeuge sind, strengstens verboten, Hupen, Flaggen und Vorrangsignallichter anzubringen oder zu verwenden, bzw. Vorrangfahrzeugen, Hupen, Flaggen und Vorrangsignallichter anzubringen oder zu verwenden, die nicht den Bestimmungen dieses Erlasses entsprechen.“
Fahrzeuge, die keinen Vorrang haben und die Signaleinrichtung für Fahrzeuge mit Vorrang installieren oder verwenden, unterliegen Verwaltungssanktionen gemäß den Bestimmungen von Punkt e, Absatz 4, Artikel 5 und Punkt g, Absatz 2, Artikel 6 – Dekret Nr. 100/2019/ND-CP der Regierung vom 30. Dezember 2019 (geändert und ergänzt durch Dekret Nr. 123/2021/ND-CP vom 28. Dezember 2021) zur Regelung von Sanktionen für Verwaltungsverstöße im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs.
Konkret wird gegen Fahrer von Autos und ähnlichen Fahrzeugen, die einen der folgenden Verstöße begehen, eine Geldstrafe zwischen 2.000.000 und 3.000.000 VND verhängt: Fahrzeuge ohne Vorfahrtsberechtigung installieren oder verwenden Signaleinrichtungen von Fahrzeugen mit Vorfahrtsberechtigung.
Fahrern von Autos und ähnlichen Fahrzeugen, die die oben genannten Verstöße begehen, wird neben der Geldstrafe auch die vorschriftswidrig installierte und verwendete Vorfahrtssignalanlage abgenommen und der Führerschein für 1 bis 3 Monate entzogen. Führt der Verstoß zu einem Verkehrsunfall, wird der Führerschein für 2 bis 4 Monate entzogen.
Gegen Fahrer von Motorrädern, Mopeds (einschließlich Elektromotorrädern), motorradähnlichen Fahrzeugen und mopedähnlichen Fahrzeugen, die einen der folgenden Verstöße begehen, werden Geldstrafen zwischen 300.000 und 400.000 VND verhängt: Fahrzeuge ohne Vorfahrtsberechtigung installieren oder verwenden Signaleinrichtungen von Fahrzeugen mit Vorfahrtsberechtigung.
Fahrern von Motorrädern, Mopeds (einschließlich Elektromotorrädern) und motorradähnlichen Fahrzeugen sowie motorradähnlichen Fahrzeugen, die die oben genannten Verstöße begehen, wird neben der Geldstrafe auch die Beschlagnahmung der vorschriftswidrig installierten oder verwendeten Vorfahrtssignalgeräte auferlegt. Im Falle eines Verstoßes, der einen Verkehrsunfall verursacht, wird ihnen der Führerschein für 2 bis 4 Monate entzogen.
Vorrangfahrzeugen nicht die Vorfahrt gewähren, wie hoch ist die Strafe?
Gemäß Dekret 100/2019/ND-CP werden Fahrzeuge, die gegen das Gesetz zur Nichtgewährung der Vorfahrt verstoßen oder vorrangige Fahrzeuge behindern, die während ihrer Fahrt Vorfahrt signalisieren, mit folgenden Strafen belegt:
Status | Fahrzeug | Strafmaß | Base |
1 | Auto | + Von 03 - 05 Millionen VND; + Führerscheinentzug von 1 – 3 Monaten. + Führerscheinentzug von 2 – 4 Monaten (bei Verursachung eines Verkehrsunfalls). | Punkt h, Klausel 5, Punkt b, Punkt c, Klausel 11, Artikel 5 |
2 | Motorrad | + Von 600.000 VND – 1 Million VND; + Führerscheinentzug von 1 – 3 Monaten; + Führerscheinentzug von 2 – 4 Monaten (bei Verursachung eines Verkehrsunfalls). | Punkt d, Klausel 4, Punkt b, Punkt c, Klausel 10, Artikel 6 |
3 | Traktoren, Spezialfahrzeuge | + Von 800.000 VND – 1 Million VND; + Entzug der Fahrerlaubnis und der Bescheinigung über die Ausbildung im Straßenverkehrsrecht für 1 – 3 Monate. + Entzug der Fahrerlaubnis und der Bescheinigung über die Ausbildung im Straßenverkehrsrecht für 2 – 4 Monate. | Punkt e, Klausel 4, Punkt a, Punkt b, Klausel 10, Artikel 7 |
Reihenfolge der Fahrzeuge mit Priorität
Gemäß Artikel 22 des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 haben die folgenden Fahrzeuge beim Überqueren von Kreuzungen aus allen Richtungen in der folgenden Prioritätsreihenfolge Vorfahrt vor anderen Fahrzeugen:
1- Feuerwehrauto im Einsatz
2- Militärfahrzeuge, Polizeifahrzeuge im Notfalleinsatz, Konvois mit Polizeiautos an der Spitze.
3- Der Krankenwagen ist auf einem Notfalleinsatz.
4- Deichschutzfahrzeuge, Fahrzeuge im Einsatz bei Naturkatastrophen, Epidemien oder Fahrzeuge im Einsatz in gesetzlich vorgeschriebenen Notsituationen.
5- Trauerzug.
Somit gibt es gemäß den oben genannten Vorschriften fünf Arten von Fahrzeugen, die beim Überqueren von Kreuzungen aus allen Richtungen Vorfahrt haben.
Die oben genannten Fahrzeuge (ausgenommen Trauerzüge) müssen im Einsatz vorschriftsmäßig Hupe, Flagge und Lichtsignale führen, unterliegen keiner Geschwindigkeitsbeschränkung, dürfen auf die Gegenfahrbahn wechseln, andere Straßen sind auch bei Rotlicht befahrbar und müssen lediglich den Anweisungen des Verkehrsleiters Folge leisten.
Bei einem Signal eines Vorfahrtsfahrzeugs müssen Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit schnell reduzieren, ausweichen oder nahe der rechten Fahrbahnseite anhalten, um Vorfahrt zu gewähren. Das Vorfahrtsfahrzeug darf nicht behindert werden.
Weisheit
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